Austauschpflicht des Wärmetauschers bei Luft-Standheizungen
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Geschrieben von PeterD am 13. April 2005 13:51:03:
Liebe Gemeinde,
da ich derzeit vor dem Problem stehe, die nächste HU bewältigen zu müssen und die Hauptsorge dem schon deutlich meht als 10 Jahre alten Wärmetauscher meiner Eberspächer-Benzin-Standheizung gilt, habe ich mal bei den vermeindlich kompetenten Stellen (DEKRA, TÜV, Eberspächer) eine Anfrage gestellt.
Dies hier ist die Stellungnahme der DEKRA:Heizungen in Kraftfahrzeugen, ausgenommen elektrische Heizungen
sowie Warmwasserheizungen, bei denen als Wärmequelle
das Kühlwasser des Motors verwendet wird , sind nach §22a StVZO
bauartgenehmigungspflichtig.
Diese Bauartgenehmigung kann aufgrund nationaler Vorschriften oder als
EWG-Bauartgenehmigung erteilt werden.
Die Ausnahme von der Tauschpflicht der Brennkammer kann sich nur auf
Zusatzheizungen beziehen, welche eine EWG-Bauartgenehmigung besitzen.
Die nationale TA27 ist nicht durch die EG-Heizgeräterichtlinie 2001/56/EG
ersetzt
worden, sondern beide gelten nebeneinander.
Bei allen anderen Zusatzheizungen mit Benzin oder Diesel als Brennstoff,
welche nach den Anforderungen nationaler Vorschriften geprüft sind
(Prüfzeichen mit Wellenlinie z.B. ~~~S 218), müssen weiterhin
nach spätestens 10 Jahren die Brennkammer bzw. der Wärmetauscher
ausgewechselt werden.
Es heißt in den Technische Anforderungen an Fahrzeugteile bei der
Bauartprüfung nach § 22a StVZO (TA)
Nr. 27 Heizungen:
"Bei Warmluftheizgeräten muss der Wärmetauscher zehn Jahre nach der ersten
Inbetriebnahme durch den Hersteller oder eine seiner Vertragswerkstätten
durch ein Originalteil ersetzt werden. Das Heizgerät ist dann mit einem
Schild
zu versehen, das das Verkaufsdatum des Wärmetauschers u das Wort
"Originalersatzteil" trägt (führen Abgasrohre durch die von Personen
benützten
Räume, sind sie nach 10 Jahren ebenfalls durch Originalteile zu ersetzen)."
Diese Auflage ist Bestandteil der nationalen Bauartgenehmigung der Heizung.
Daher wird bei national bauartgenehmigten Heizungen ein nicht
turnusgemäß ausgetauschter oder ersetzter Wärmetauscher weiterhin als
"erheblicher Mangel" bewertet.
--- Zitat Ende ---Gruß aus München
Peter
- Antwort der KÜS PeterD 14.4.2005 11:40 (0)
- Re: Austauschpflicht des Wärmetauschers bei Luft-Standheizungen Ulrich 13.4.2005 14:39 (0)
- und das sagt Eberspächer PeterD 13.4.2005 14:35 (3)
- Re: und das sagt Eberspächer Klaus Müller 13.4.2005 19:22 (2)
- Wärmetauscher-Tausch für "alte" Standheizungen PeterD 14.4.2005 08:57 (0)
- Re: und das sagt Eberspächer Martin aus Hockenheim 13.4.2005 19:53 (0)
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