Antwort der KÜS
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Geschrieben von PeterD am 14. April 2005 11:40:49:
Als Antwort auf: Austauschpflicht des Wärmetauschers bei Luft-Standheizungen geschrieben von PeterD am 13. April 2005 13:51:03:
Es sieht schlecht aus, für uns "Alt-Fahrer". Hier die Antwort der KÜS:
"Ja das stimmt so.
Aber !!!!!
Die ersten Heizungen die nach dieser Richtlinie (2001/56/EG) genehmigt wurden sind im Jahr 2003ausgeliefert worden.
Bei den Heizungen vor dem Baujahr 2003 die nicht nach dieser Richtlinie, sondern mit nationaler Bauartgenehmigung (TA27)
hergestellt wurden besteht weiterhin die Austauschpflicht des Wärmetauschers nach 10 Jahren.
Damit besteht erst im Jahr 2013 keine Austauschpflicht für Wärmetauscher bei den Luftheizungen mehr.
Mit freundlichen Grüssen
KÜS
Fachbereich Technische Leitung"Ich denke, damit kommt wohl etwas Licht ins Dunkel
Gruß
Peter
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