Wärmetauscher-Tausch für "alte" Standheizungen


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Geschrieben von PeterD am 14. April 2005 08:57:18:

Als Antwort auf: Re: und das sagt Eberspächer geschrieben von Klaus Müller am 13. April 2005 19:22:05:

wenn ich mir die Stellungnahme der DEKRA anschaue, so finde ich da folgenden Abschnitt:
"Bei allen anderen Zusatzheizungen mit Benzin oder Diesel als Brennstoff,
welche nach den Anforderungen nationaler Vorschriften geprüft sind
(Prüfzeichen mit Wellenlinie z.B. ~~~S 218), müssen weiterhin
nach spätestens 10 Jahren die Brennkammer bzw. der Wärmetauscher
ausgewechselt werden."

Das Prüfzeichen sollte wohl auf dem Typenschild der Standheizung zu finden sein. Es scheint wohl im Wesentlichen so zu sein, dass Standheizungen, die vor in Kraft treten der EU Richtlinie in Betrieb genommen worden sind nach wie vor der Tauschpflicht unterliegen.
Der DEKRA Prüfer, der meinen PKW untersucht hat, hat auf die "Austauschfrage" geantwortet: ".. also ich habe gerade letzte Woche einen durchfallen lassen wegen nicht getauschter Brennkammer ..."

Gruß
Peter




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