Re: Update Ablastung (F.1) im Jahre 2025, LKW Maut


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Geschrieben von Sebastian am 02. Dezember 2025 08:40:57:

Als Antwort auf: Update Ablastung (F.1) im Jahre 2025, LKW Maut geschrieben von Sebastian am 22. September 2025 12:40:16:

Hallo,

ich habe meinen LT50 auf 3,5t (F.2) ablasten lassen, dass ich ihn mit B Fahren kann.
Jedoch nimmt das einen nicht von der LKW Maut aus, da F.1 immernoch über 3,5t ist!
Nach ca. 3 Monaten Schriftverkehr nun endlich folgende Rückmeldung!
"Gegen die Ablastung der zulässigen Hinterachslast von 3.500 kg auf 2.300 kg und des zulässigen Gesamtgewichts von 5.200 kg auf 3.500 kg,
bestehen unter folgenden Voraussetzungen von unserer Seite keine Bedenken.
Das zulässige Zuggesamtgewicht ändert sich auf 5.500 kg.
Nach durchgeführter Änderung ist das Typschild des Fahrzeugs entsprechend zu ersetzen."

Nach Abstimmung mit der Zulassungsstelle wurde auch mit der fahrgestellgebundenen Freigabe von VW ein Gutachten benötigt.
Da ich bereits zu beginn mehrere Prüfstellen angefragt hatte, wusste ich das der TÜV-Nord in der Nähe mit Freigabe von VW ein Gutachten zur Ablastung erstellt.
Ich habe Ihnen die Freigabe von VW zugesandt und wurde gebeten, mit der Zulassungsstelle abzuklären, dass diese das Gutachten anerkennt und sich nicht quer stellt.
Dies habe ich schriftlich abgefragt und so wurde das Gutachten erstellt, Typenschild am Fahrzeug wurde vor Ort gewechselt (hatte ich bereits fertigen lassen).
Gestern hatte ich nun den Termin in der Zulassungsstelle und die technische Änderung wurde ohne Probleme vorgenommen!

Ablastung von mehr als 3,5t auf weniger/gleich 3,5t im Jahr 2025 ist demnach zumindest in RLP möglich!


MfG Sebastian



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