Update Ablastung (F.1) im Jahre 2025, LKW Maut


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Geschrieben von Sebastian am 22. September 2025 12:40:16:

Als Antwort auf: Ablastung (F.1) im Jahre 2025, LKW Maut geschrieben von Sebastian aus der nähe von Mainz am 14. August 2025 16:19:11:

Hallo,
ich habe meinen LT50 auf 3,5t (F.2) ablasten lassen, dass ich ihn mit B Fahren kann.
Jedoch nimmt das einen nicht von der LKW Maut aus, da F.1 immernoch über 3,5t ist!
Daher möchte ich auch F.1 ablasten ...
Parallel bin noch in Abstimmung mit VW Nutzfahrzeuge bezüglich einer Ablastung von F.1 mit technischer Änderung!

Nach ca. 3 Monaten Schriftverkehr nun endlich folgende Rückmeldung!

"Gegen die Ablastung der zulässigen Hinterachslast von 3.500 kg auf 2.300 kg und des zulässigen Gesamtgewichts von 5.200 kg auf 3.500 kg,
bestehen unter folgenden Voraussetzungen von unserer Seite keine Bedenken.
Das zulässige Zuggesamtgewicht ändert sich auf 5.500 kg.
Nach durchgeführter Änderung ist das Typschild des Fahrzeugs entsprechend zu ersetzen."

Man muss für die Ausstellung der Bescheinigung alleine bei VW mit ca. 200 Talern für die Bürokratie rechnen.
Mal sehen wie es dann bei der Zulassungsstelle "angenommen" wird.


MfG Sebastian



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