Re: H4-LED und die HU
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Geschrieben von mic815 am 21. November 2024 10:27:52:
Als Antwort auf: Re: H4-LED und die HU geschrieben von Torsten aus Wiefelstede am 21. November 2024 09:30:06:
Moin, das ist ja mal wieder ein spannend, schauriges Thema bei dem jeder Beteiligte vermutlich schon mal Fehler gemacht hat.
Ich hab eben mal nachgesehen. Mein Fahrzeug hat die Typnummer 293 im Fahrzeugschein stehen. Es handelt sich um ein Fahrzeug, welches als Pritsche in der Schweiz 1992 ausgeliefert wurde. 1996 wurde die Pritsche entfernt und ein Karosseriebauer hat einen Pferdetransportaufbau drauf gebaut.
Damit handelt es sich vermutlich um ein Einzelstück und nach der vorigen Erklärung wäre die Typnummer nicht mehr gültig. Oder genau das sagt die Typnummer aus...? Keine Ahnung.
Der Typ 293 ist jedoch in meiner Liste von Osram aufgeführt und somit zulässig. Es gibt auch einen Typ 293CH und ich frage mich, hat die Zulassungsstelle eventuell einen Fehler gemacht, wei CH für Schweiz stehen könnte?
Im Übrigen habe ich heute gelesen, dass die LED-Leuchtmittel in Halogensockeln in der Schweiz nicht zugelassen sind. Außerhalb der EU jedoch in Norwegen und Island. Dort ist es kein Problem. Das in Ländern mit Linksverkehr auch auf Halogen zurückgerüstet weden muss geht aus den Genehmigungsunterlagen von Osram hervor.
Ich halte das Ganz für extrem undurchsichtig. Zumal man im Normalfall an die massgebliche Liste erst nach dem Kauf über einen Code drankommt.
Gruß Torsten
Guten Morgen,
es geht bei der Auflistung in der ABG nicht nur um den Fahrzeugtyp, z.B. 281,
Sondern auch um die Nummer die untendrunter in Klammern steht, (9728) oder (9728/1) die Genehmigungsnummer.
Meiner ist ein 281 (9728/3) und der steht halt nicht drin.
Die Nummer steht bei mir (LT Bj.92)in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 Spalte K.
Bei einem anderen LT BJ.94 steht in dieser Spalte nichts.
Du hast für den TüV den Typ der in deinen aktuellen Papieren steht, was auch immer an dem Fahrzeug geändert wurde.
Grüße
Michael
Guten Morgen.
Ok, soweit verstanden. Danke für die Erklärung.
Bei mir ist unter k (Genehmigungsnummer) auch nichts eingetragen. In der ABG steht unter meiner Typnummer 293 noch in Klammern die Genehmigungsnummer 9835/1.
Bedeutet das jetzt, die sind für mein Fahrzeug zugelassen oder nicht?
Puh, daraus könnte man einen Masterstudiengang basteln...
Im Übrigen hatte mein GTÜ-Prüfer im März diesen Jahres keine Einwände gegen die LED-Lampen. Seine Nachfrage bezog sich nur auf meinen zusätzlichen Fernlichtbalken, der aber zum Zeitpunkt der Püfung außer Betrieb war...
Viele Grüße, Torsten Moin, deiner darf, die Nummern sind in der ABG aufgeführt. Grüße Michael
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