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Geschrieben von Bernhard aus Weinheim am 19. November 2024 18:22:12:
Als Antwort auf: Re: H4-LED und die HU geschrieben von mic815 am 19. November 2024 17:25:42:
Moin, der Herr vom TÜV war wirklich schnell.
Hier seine Antwort:
Die sogenannten Stufengenehmigungen unter 3) sind leider nicht gleichzusetzen mit der fortlaufenden Genehmigung des gleichen Typs.
Bspw.
Das Basisfahrzeug ist Genehmigt nach E1*2007/46*XXXX*YY
Wobei E1 das entsprechende Land ist, die 2007/46 als Rahmenrichtline für das Gesamtfahrzeug dient.
XXXX ist die Nummer der Genehmigung, also das Fahrzeug an sich und YY die fortlaufenden Nummer des gleichen Basisfahrzeuges.
Im Beispiel LT ist die Typengenehmigung keine Europaweite EG Betriebserlaubnis, sondern eine „Nationale ABE“ – allgemeine Betriebserlaubnis.
Die Nummernfolge nur aus XXXX/YY bestand.
Die Stufengenehmigung bezieht sich auf Fahrzeughersteller die bspw. einen VW T5 nehmen (Stufe 1) dann kommt die Firma Alko und verbaut eine anderen Heckrahmen (Stufe 2), darauf folgt Hymer und baut das eigentliche Wohnmobile auf (Stufe 3).
Typengenehmigung 1 (VW) : E1*2007/46*1234*12
Typengenehmigung 2 (Alko): E1*2007/46*4321*00
Typengenehmigung 3 (Hymer): E8*2007/46*1234*01
Eine fortlaufenden Genehmigung des geleichen Fahrzeugbasis wäre (wie im Fall LT) E1*2007/46*1234*00…01…02…03
Dabei kann es jedoch vorkommen das das Basisfahrzeug das gleiche bleibt, jedoch der Rest sich ändert.
Bspw. Facelift Modelle – neue Stoßfänger, Scheinwerfer, Räder usw.
Also fällt der LT mit XXXX/3 strenggenommen nicht unter die in Osram 3) beschrieben Stufengenehmigung.
Dann muss Osram wohl doch noch einige Nummern nachtragen, es wäre ja auch zu schön gewesen.
Grüße Michael.
Hallo, ich noch mal,
Danke für den Hinweis mit der Stufengenehmigung.
Ich habe heute mit dem Leiter vom TÜV-Süd hier aus der Region telefoniert, sehr freundlich und verständnisvoll der Mann,
er hat mir weitere Hilfe angeboten, wenn noch Fragen sind.
Ihm habe ich die Info mit der Anlage aus der ABG und dem Genehmigungsblatt bezüglich der LT´s als PDF geschickt.
Mal schauen was er noch dazu sagt.
Probleme mit den Eintragungen in den ABG´s scheint aber nicht nur der LT zu machen, das kommt wohl öfter vor.
Grüße Michael
Hallo,
im Rahmen der Freigabe gab es schon einmal im August 23 eine entsprechende Info von Osram. Da ging es um die fehlenden Typ Nr 293-5-299 und 291-5-299 der 4x4 LTs. Antwort von Osram war: es greift die sogenannte Stufengenehmigung gemäß Anlage 1 Anmerkung 3 die in der ABG angegeben ist.
Unter 3)
SO KFZ Wohnmobil und weitere Klassen, die auf den genannten Fahrzeugen eine Stufengenehmigung erhalten haben und deren Scheinwerfer mit der entsprechenden Scheinwerfer-Genehmigungs Nr. genehmigt sind, sind ebenfalls freigegeben.
Gruß Frank
Ich hatte Osram mit der Problematik kontaktiert und warte auf Antwort.
Evtl hat auch beim KÜS der Blindenhund geknurrt 🤔❓
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