Fahrtenschreiberprüfung ist nicht zwingend nötig..
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Geschrieben von Uwe aus Hamm am 04. Januar 2006 14:56:15:
Als Antwort auf: Fahrtenschreiber gegen normalen Tacho tauschen geschrieben von Jojo am 04. Januar 2006 00:01:06:
Hallo Jojo,
..was für ein LT ist es denn ??? Fahrtenschreiber brauchen meines Wissens nur LKW über 3,5t, bzw wenn die Gesamtgewichte von LKW UND Anhänger 3,5t überschreiten. Womos sind nicht betroffen.
Ich habe einen 35er mit LKW Zulassung und auch eine Anhängerkupplung und muss, wenn ich mit Anhänger fahre einen geprüften Schreiber haben und benutzen. Viele viele Nachfragen ergaben viele viele verschiedene Antworten. Aber es ist wohl so, das ich meinen Fahrtenschreiber nicht prüfen und benutzen muss, solange ich ohne Anhänger fahre. Auch bei der HU ist dies kein Grund, die PLakette nicht zu erhalten. Bei LKW-Zulassung über 3,5t sieht das wohl anders aus.
Aber wie gesagt, ich habe viele überwiegend freundliche Herrschaften bei TÜV, DEKRA und auch Polizei gefragt: Anscheinend weiß auch dort niemand so richtig bescheid, wie ich erstaunt feststellen musste.
Das ist vermutlich bei den auf LKWs spezialisierten Polizei-Teams auf Autobahnen
anders, aber die sind überwiegend auf die dicken Brummis aus, solange man mit seinem kleinen LT nicht übermässig unangenehm auffällt (und nicht schneller als 180 fährt.....).....du solltest das nicht so eng sehen, mit dem Schreiber...
bis denn
Uwe aus Hamm
- Re: Fahrtenschreiberprüfung ist nicht zwingend nötig.. Uwe FDS 04.1.2006 20:27 (0)
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