Re: Gasausrüstung - Gaskasten


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Geschrieben von LT_Harry am 29. Mai 2005 13:39:20:

Als Antwort auf: Re: Gasausrüstung - Gaskasten geschrieben von Tobi am 29. Mai 2005 10:53:44:

>Super! Vielen Dank für eure Beiträge.
>Muss ich die Gasflasche in einem speziellen Gaskasten unterbringen, wenn ich sie innerhalb des Fahrzeugs habe oder reicht es, wenn ich die Gasflasche festzurre und eben für die Optik irgend ne Abdeckung bastele?



Hallo Tobi
Nix Optik
In einem Womo dürfen maximal eine Gebrauchs und eine Vorratsflasche bis 15 kg in einem Gaskasten untergebracht sein.
Der Gaskasten muß dicht zum Innenraum sein und eine Entlüftung an der tiefsten Stelle nach außen von 100 cm2 haben. Im Boden ist dies nicht zulässig wenn Geräte ihr Abgas nach unten führen. Tür oder Klappe zum Innenraum ist zulässig.
Desweitern ist zu beachten:
Gasanlagen müssen alle 2 Jahre von einem Sachkundigen überprüft werden.
Die Prüfbescheinigung (bei den Papieren mitführen).
Bei Neuinstallation und Änderungen ist auch sofort eine Prüfung vorgeschrieben.
Am besten ist es du erkundigst dich bei "deinem" Prüfer was du alles beachten musst.
Falls du nicht weißt wer bei euch so ein Prüfer ist, frag mal deine "TÜV" Stelle.
Gruß @Harry





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