Re: GEZ und Wohnmobil
[ WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten ]
Geschrieben von Stefan Steinbauer am 16. Juli 2005 17:07:51:
Als Antwort auf: Re: GEZ und Wohnmobil geschrieben von Wolfgang m. d. Frosch am 16. Juli 2005 15:40:15:
Hallo Wolfgang
bei dir fallen zwei verschiedene Dinge zusammen , die man erstmal Trennen muß.
Selbstständige und Privat
Selbstständige haben bei der GEZ die Arschlochkarte ersten Ranges gezogen .
Denn alle Geräte in ihrem gewerblichen Wirkungsbereich sind EINZELN gebürenpflichtig , dh man zahlt als Selbstständiger für jedes Radio extra !!!
Und das auch für das Radio im Fahrzeug der Ehefrau - denn damit fahren sie doch bestimmt hin und wieder mal zur Post - oder ???.
Und auch das Wohnmobil benutzen sie doch hin und wieder mal gewerblich , zB wenn sie damit noch schell die Päcken zur Post fahren , bevors ins Wochenende geht.Wohnmobil und Wohnwagen (beim Privatmann)
sind gebührentechnich zwei verschiedene Schuhe.
Das Wohnmobil ist ein gebührenfreies Zweitfahrzeug.
Der Wohnwagen ist was ganz anderes.Verständlich ist , das die GEZ immer mehr Geld will.
Also versucht sie , das Wohnmobil um ihren Fahrzeugcharakter zu berauben , und nur noch als Wohnwagen zu verstehen.Halte deinem GEZler mal folgendes vor :
Autoradios in ausschließlich privat genutzten Fahrzeugen sind gebührenfreie Zweitgeräte, wenn derjenige, auf den das Kfz zugelassen ist, bereits für den Privathaushalt Rundfunkgeräte angemeldet hat. (siehe auch Informationen über die Gebührenpflicht für nichteheliche Lebensgesmeinschaften)
Ist nur ein Autoradio im privat genutzten Kraftfahrzeug vorhanden und kein Gerät (weder Radio-, noch Fernsehgerät) im Privathaushalt, ist dieses Autoradio als Erstgerät anmelde- und gebührenpflichtig.
Ich habe auch schon davon gehört , das man bei Widerstand gegen die (unberechtigte) Zahlungsaufforderung das Wohnmobil in zwei verschiedene Bereiche zerlegen will :
In den Fahrzeug- und den Wohnbereich.
Dann wäre das Radio im Fahrzeugbereich gebürenfrei , und das Radio im Wohnbereich gebührenpflichtig.
Wobei Lautsprecher vom Radio im Fahrzeugbereich , die im Wohnbereich montiert sind , als "eigenständige gebührenpflichtige Hörstelle" angesehen werden.Bekannt ist , das der Streit mit der GEZ mühsig , aber oft erfolgreich ist.
Dort braucht man ja nicht aufs Geld schaun , und mahnt selbst eine unberechtigte Forderung mehrfach an. Die Erfahrung zeigt aber , das nach der zweiten Mahnung nichts nachkommt , solange die Rechtslage zweifelhaft ist.
Nur wenn die GEZ klar Recht hat , bleibt sie hartnäckig.Gruß
Stefan
[ WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten ]