Re: glühlampe ersetzten/ zusatzscheinwerfer ?


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Geschrieben von LT_Harry am 24. November 2005 18:50:51:

Als Antwort auf: Re: glühlampe ersetzten/ zusatzscheinwerfer ? geschrieben von Chris am 24. November 2005 09:23:36:

>>Was die Nebelscheinwerfer mit Standlicht anbelangt, bin und die STVZO anderer Meinung
>>
>>StVZO § 52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
>>Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, daß sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können.

>Moin Harry,
>wie gesagt, bei den meisten Autos sind die NSW ja so geschaltet, daß sie bereits zusammen mit dem Standlicht angeschaltet werden können. Nur fahren darf man so nicht, weil korrekt eingestellte NSW das Fahrlicht nicht ersetzen können.
>Gruß Chris


Moin Chris
Hab mich etwas undeutlich ausgedrückt wie es scheint.
Ich meinte, wenn eine erhebliche Sichtbehinderung besteht durch:

§17 STVO
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Nur dann sind Nebelsch. zulässig (bei weniger als 400 mm-siehe oben)
Nur die Realität sieht ja bekannlich anders aus, frei nach dem Motto, seht mal was bei mir alles "brennt"
Gruß @Harry






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