Neues zum Thema Steuer


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Geschrieben von Stefan Steinbauer am 26. Juni 2005 19:14:33:


Bei www.Camperline.de

wird auf falsche Steuerbescheide hingewiesen :

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Trotz verbindlicher Anweisung verschicken die Finanzbehörden doch Steuer- bescheide nach neuem Recht an vereinzelte Eigner von Reisemobilen.

Besonders betroffen sind offensichtlich Fahrzeuge, die erst zu einem späteren Zeitpunkt zum Reisemobil umgebaut wurden. Hier ist die Datenverarbeitung der Finanzämter scheinbar nicht in der Lage zu erkennen, dass es sich um einen umgeschlüsselten Van oder Kleinbus handelt.

Die Eigner, die einen fehlerhaften Steuerbescheid erhalten, sollten umgehend Einspruch erheben und deutlich darauf hinweisen, dass es sich bei dem Fahrzeug um ein Reisemobil handelt und hier weiterhin die Besteuerung nach Gewicht anzuwenden ist.

Wird die Einspruchsfrist von einem Monat verpasst, werden die fehlerhaften Bescheide wirksam! Die Fahrzeuge werden dann nach Hubraum und nicht mehr nach Gewicht besteuert.

Da die Steuerbescheide in Abhängigkeit zum Fälligkeitstermin erstellt werden, ist es noch bis April 2006 möglich, dass fehlerhafte Bescheide verschickt werden.

Also auf jeden Fall fristgerecht Einspruch erheben!


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soweit der Beitrag bei www.Camperline.de vom 25.06.2005






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