Re: kleiner Einspruch


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Geschrieben von Kai R. am 03. Juni 2005 10:58:36:

Als Antwort auf: Re: Ich habe einen Traum geschrieben von Klaus am 02. Juni 2005 20:56:48:

Hallo,

>> Für Fahrzeugbaujahre vor 1992 könntest Du sowas noch bei einem blauäugigen Prüfer durchkriegen

nö. Für diese Baujahre gibt es keine Vorschriften. Wenn alles fest ist, muss der Prüfer das eintragen

>>2. Kann man ein Faltdach in des Kunststoffdach einbauen?

aus meiner Sicht nicht. Das Kunststoffdach hat diese Rinnen. Da muss man sich schon etwas einfallen lassen, um das Dichtzukriegen. Es gibt aber so Alkoven, die kann man nachträglich einsetzen und hat dann oben zwei Schlafplätze.

>Siehe oben, allerdings war das eine professionelle Lösung (Bischofberger Mirage)

und hatte meiner Meinung nach ein Blechdach.

Viele Grüße

Kai





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