Re: Ungewollter Abschied


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Geschrieben von Uwe FDS am 02. Januar 2006 12:46:53:

Als Antwort auf: Re: Ungewollter Abschied geschrieben von Sven am 01. Januar 2006 16:11:37:

>Wieso überlässt Du dem Gutachter der gegnerischen Versicherung die Sache?
>Du hast das recht auf einen Gutachter Deiner Wahl.

Bei meinem letzten Crash kam der utachter von der Dekra. Die Begutachtung über den Wiederbeschaffungswert entsprach meinen Vorstellungen, das habe ich akzeptiert. Und die Schrottkarosse hat er in eine Restwertbörse eingestellt. Der Bieter ist an sein Gebot gebunden, aber ich muß nicht an ihn verkaufen. Der Betrag des Höchstgebotes wurde dann vom Wiederbeschaffungswert abgezogen und ich hatte die Gewähr, auch den vollen Wiederbeschaffungswert zu bekommen.

Was mich nur gewundert hat, welch horrenden Preise da geboten (und bezahlt werden): VW T4 TDI, 9 Jahre alt, 476.000 gelaufen, Caravelle-Ausstattung, schlecht gepflegt, außen überall Beulen und kleine Roststellen und Innenausstattung an vielen Stellen schadhaft, Teppich hat große Löcher, etc. Fahrzeug war Totalschaden, geschätzte Rep-Kosten 4600,-- EUR, Airbags offen, vorne 30 cm kürzer, Kotflücgel und Seitenteile krum. Höchstgebot waren 2900,-- EUR!

Aber es stimmt, man hat Anspruch auf einen eigenen Gutachter und kann die Unfallreste auch selber verwerten. Peinlich nur, wenn der eigene Gutachter weniger Restwert ermittelt.


Grüße

Uwe




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