Re: Gasflasche im LT


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Geschrieben von Klau-Michael Seibert-Kunz am 29. Oktober 2005 13:37:12:

Als Antwort auf: Gasflasche im LT geschrieben von tobias am 29. Oktober 2005 12:16:09:

>Hallo!
>Ich baue gerade meinen lt 28 zum womo um (wer nicht...).
>Da ich mein Vorhaben mit Diesel Heitzung und Kocher aufgegeben habe gibt es ja nur eine Alternative: Gas.
>Ist es sinnvoll einen Flaschenkasten (Gitter damit gas nach unten absinkem kann) einzubauen oder wie transportiert ihr euer Gas?
>mfg
>Tobias

Hallo Tobias !
Hier die vorschriften für den Transport von Gasflaschen im Fahrzeug.

2.1.1 Flaschen müssen der Druckbehälterverordnung entsprechen.
also nur geprüfte Flaschen verwenden !!!

2.1.2 Flaschne sind in Deichselkästen oder Flaschenschränken des Fahrzeuges
dicht gegenüber dem Fahrzeuginnenraum und nur von außen zugänglich
aufzubewahren .Unter Berücksichtigung des Punktes 2.1.4 dürfen Flaschen
auch in vom Innenraum zugänglichen Flaschenschränken oder Kästen
aufgestellt werden. Alle Flaschen müssen durch Halterungen unverrückbar
fest mit mit dem Fahrzeug verbunden und gegen Verdrehen gesichert sein.
Die Halterungen müssen leicht bedienbar sein.

2.1.3 Die Flaschenkästen oder Schränke müssen unverschließbare Öffnungen
von mindestens 100 cm° freien Querschnitt haben,die in oder unmittelbar
über dem Boden zur Außenluft führen.Die Flaschen müssen aufrecht stehen
und gegen Strahlungs-und Heizungswärme geschützt sein.
In den Flaschenkästen oder Schränken dürfen sich keine elektrischen oder
andere Zündquellen befinden.Werden Geräte mit Abgasführung unter dem
Fahrzeugboden eingebaut,dürfen im Fahrzeugboden keine Öffnungen vor-
handen sein,durch die Abgase in das Fahrzeug innere gelangen können.
in diesem Fall ,müssen die unverschließbaren Öffnungen für den
Flaschenkasten unmittelbar über dessen Boden in der Außenwand münden.

2.1.4 Innerhalb von Fahrzeugen dürfen je eine Gebrauchs-und eien Vorrats-
flasche bis zu je 15 Kg Füllgewicht nur in Flaschenkästen oder Schränken
die ausschließlich hierfür vorgesehen sind ,aufgestellt werden.
Nach Druckbehälterverordnung bezeichnete "Camping-Flaschen"
mit eingebauten Rückschlagventil dürfen innerhalb von Fahrzeugen
aufgestellt werden,wenn sie mit einem Sicherheitsventil ausgerüdtet
sind.Flaschen können auch innerhalb von Fahrzeugen in nur von oben
aus zugänglichen ,nach außerhalb entlüfteten Flaschekästen aufgestellt
werden,die das eindringen des Gases ins Fahrzeuginnere verhindern.

Soweit der Gesetzes Text.
Ich akzeptiere bei der Prüfung auch Flaschenschränke im Fahrzeuginneren,mit Türe nach innen,wenn der Schrank dicht ist ,die vorgeschriebenen Öffnungen im Boden oder Wand hat ( 100 cm° ) und am unteren Rand der Schranktüre eine dichte
Sockelblende von 7cm Höhe aufweißt.

viel Erfolg
Klaus




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