Re: Heckanbau


[ WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten ]


Geschrieben von Olaf aus dem Frankenland am 17. Juni 2005 15:38:42:

Als Antwort auf: Re: Heckanbau geschrieben von Flexi am 17. Juni 2005 13:46:15:

>>Hallo,
>>ja , muß genemigt werden da die Gesamtlänge immer in den Papieren eingetragen ist und dann ändert sich das ja. Ich hatte damals 4 massive ca. 90 cm lange U-Träger an den originalen Stoßstangengewinden angeschraubt und einen Fahradträger draufgebraten, der problemlos als "Zweiradträger" ohne Gewichtsbeschränkung eingetragen wurde. Ist ewig her - heute dürfte das Gewicht der Beladung auch relevant sein. Und: Originalbeleuchtung unbrauchbar (wurde auch eingetragen) machen + neue Leuchten ans neue Ende. Ich hatte damals C-Kadett City Heckleuchten genommen - incl. Kabelbaum. Dumme Idee allerdings weil diese Kadettversion absolut selten wurde...
>>Dann habe ich Hella Standardrückleuchten für Transporter bekommen (wie MB 406 - 609 vor Vario - gab es 2003 noch ; ca. 14 Euro). Unwesentlich heller als ne Kerze allerdings.
>>Wie immer bei sowas: Erstmal den abnehmenden Prüfer fragen und Gebühr für die Eintragung einplanen.
>>LG
>
>also ich hab bei mir ne trittstufe hinten dran - die hab ich etwa 15cm verlängert und dann die kiste an die hecktür genagelt, eine warntafel dran und fertig.
>hat sich weder der inschenör noch die bisherigen 2 polizeikontrollen dran gestört.
>wenn du nen "normalen" fahrradträger dran machst, verlängert der auch das fahrzeug und den musst du nicht eintragen lassen - und für die paulchen gibt es ja auch heckboxen. und dafür sind ja dann die warntafeln extra da.
>(bitte steinigt mich wenn ich falsch liege)
>Flexi

Entscheidend für eine Eintragung ist wohl, ob das Teil nur geschraubt oder fest mit dem Fahrzeug verbunden ist. Ich hab z.B. eine klappbare Motorrad-Bühne con Cate (bis 250kg und ca. 90cm Überstand) an meinem dran, die ich nicht eintragen muß, aber natürlich braucht das Teil trotzdem eine Zulassung, die bei meinem natürlich vom Hersteller für den LT mitgeliefert wurde. Bei einem Selbstbau fehlt das natürlich erstmal ...
Ich würde mir auch weniger Gedanken darum machen, was bei einer Polizeikontrolle passiert, als mehr was bei einem Unfall in Haftungsfragen passiert, dh. wenn die Zulassung des Fahrzeugs erlischt (was durch nicht geprüfte/zugelassene Anbauten passiert), dann freut sich die Versicherung darüber daß sie sich das Geld bei Dir wiederholt. Soweit ich weiß muß dazu die Unfallursache nicht mal was mit dem Anbau zu tun haben.

Gruß,
Olaf





Antworten:


[ WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten ]