Brennkammertausch Standheizung / EU-Recht


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Geschrieben von Waldi am 08. Juni 2005 16:58:24:

Hallo zusammen,
mein TÜV-Prüfer hat bei der diesjährigen Durchsicht unseres 82'er Sven Hedin mit Eberspächer Luftheizung (D2L ???) bemängelt, dass die Brennkammer alle 10 Jahre ausgetauscht werden müsse.
Seit der Anschaffung in 09/2002 war es immer ein Glückspiel, ob sie anspringt oder nicht. Zwischendurch hatte sie dann nicht viel mehr als hellen (kalten) Rauch produziert und mittlerweile funktioniert sie gar nicht mehr (selbst wenn wir an 220V hängen).
Habe sehr interessiert die Forumseinträge hier zu diesem Thema gelesen, unter anderem den Eintrag von Chris (siehe Link) bzgl des aktuell geltenden EU-Rechts.

Da mein TÜV-Prüfer steif und fest der Meinung ist, dass die Brennkammer ausgetauscht werden müsste, hier nun meine Frage:
- weiss jemand, welche EU-Richtlinie (Bezeichnung, Nummer, ...) das Gesetz zum Austausch der Brennkammer ersetzt hat?
- kann der TÜV trotzdem drauf bestehen, dass die Brennkammer auszutauschen / die Standheizung auszubauen ist?

Im eigenen Interesse möchte ich (sofern es nicht zu kostenintensiv wird) die Heizung natürlich gerne instandsetzen / austauschen lassen.
Aber falls es wirtschaftlich nicht sinnvoll ist möchte ich eigentlich nicht noch einmal hunderte von EUR für einen Ausbau der Anlage ausgeben, wenn es nicht absolut erforderlich ist.

Für eure Antworten schon mal im Voraus vielen Dank !!!

Gruss,
Waldi





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