Re: Er hat wieder TÜV!!
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Geschrieben von brauner bär am 10. Oktober 2005 08:55:38:
Als Antwort auf: Er hat wieder TÜV!! geschrieben von Lichti am 09. Oktober 2005 23:55:08:
servus lichti!
also ich würde mich auf die stvo berufen - 4,40 meter lichte durchfahrtshöhe sonst ist kennzeichnung nötig - und nach ersatz/entschädigung für deine beschädigten teile fragen. es obliegt m.e. der pflicht der hallenbesitzer dafür zu sorgen, dass wenn du in die halle reinfährst du auch unbeschädigt wieder rauskommst!
gruss brauner bär
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