Re: Womo-Zulassung


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Geschrieben von Klaus am 19. August 2005 21:43:25:

Als Antwort auf: Re: LKW oder Womo-Zulassung geschrieben von Markus aus Mannheim am 19. August 2005 21:23:32:

Moin ;-)

> Nachteil, wenn du ihn als LKW eingetragen hast, dann gilt für dich das
> Sonntagsfahrverbot.

Für einen 3t-er gibt es m.E. kein Sonntagsfahrverbot, soweit der ohne Anhänger unterwegs ist.

> WOMO- Zulassung ist glaube ich der gleiche Steuersatz, aber läuft halt als
> WOMO und somit als normaler PKW, was dann auch bei der Versicherung günstiger
> sein müßte.

Nein. Ein "Sonstiges Kraftfahrzeug Wohnmobil" ist verkehrsrechtlich kein PKW, schon die Gasanlage darin machte das eigentlich unmöglich, ein Transporter (LKW) ist es bei objektiver Betrachtung auch nicht, was immer sich einer der Vorbesitzer dabei gedacht hat. Man muss allerdings dabei sagen, daß die frühen Westfalia-Ausbauten als "Ausbau" gekauft wurden, d.h. erst bei VW den "LKW" und dann bei Westfalia den Ausbau. Allerdings sollte der dann dort umgeschlüsselt worden sein.

Wohnmobile werden auch in der Versicherung anders tarifiert als PKW.

Die Kfz-Steuer-Sache ist ein gesondertes Thema.

mfG
K.R.




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