Re: Steuer
[ WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten ]
Geschrieben von Klaus am 08. Juni 2005 20:01:16:
Als Antwort auf: Steuer geschrieben von Jan am 08. Juni 2005 12:36:12:
Moin ;-)
> Hilfe! Ich finde mich im Steuerwirrwar nicht mehr zurecht.Damit bist Du in guter Gesellschaft derer, die darüber befinden, mach' Dir also keine unnötigen Sorgen deswegen :-}
> Ich denke über den Kauf eines LT28 So. Kfz. WoMo Erstzul. 04/91 (92PS)
> nach. Was kostet das vermutlich an Steuern???Tja ...
Wie soll ich jetzt anfangen ?
Bis zum 30.04.2005 war es Gewichtstarif, bei 2801-3000kg die bereits genannten 173 EUR. Mit Wegfall der Abs 6a aus dem § 23 StVZO fehlt dieser Regelung, die so auf das Jahr 1984 zurück geht, allerdings die fiskalrechtliche Grundlage. Formal sind Wohnmobile Fahrzeuge zum überwiegenden Personentransport, daß die prof. Hersteller in den 90er Jahren es mit einer Unzahl von Ausnahmeregelungen geschafft haben, ihre Autos unter die Klasse M1 der 70/156 EWG zu bringen (im Prinzip sind das PKW mit bis zu acht Sitzen + Fahrersitz), macht die Sache nicht hilfreicher.
Für PKW gibt es nur eine Besteuerung nach Hubraum und das in Abhängigkeit von den Abgaswerten. Das KraftStG kennt diese Abgasnormen, aber einen Transporter bringst Du unter keine im Steuertarif erträgliche PKW-Abgasnorm. Der neue EURO3-Sprinter käme irgendwo bei EURO1 (PKW) heraus und das ist schon recht teuer. Übr die mit max. EURO1 (für Nutzfahrzeuge) gesegneten LT1 braucht man sich da nicht allzu viel Gedanken machen.
Nun gab es das erwartete Geschrei, Ende 2004 einige Arbeitsgruppenvorschläge, die federführenden Bayern haben sich daraus einen eigenen Entwurf (bis 3.5t nach PKW-Hubraum-Tarif, über 3.5t weiterhin nach Gewicht) gebastelt und der sollte im Bundesrat dann abgesegnet werden. Es wurde signalisiert, daß das nicht mehrheitsfähig sei (und das bei der Bundesratsbesetzung) und dann hat Bayern es halt gelassen. In der Folge wurden die Länderfinanzministerien aufgefordert, ab dem 1.5. neue Bescheide festzustellen. Jetzt gab es richtig Geschrei und hinterher wollte es keiner gewesen sein, da war es wieder die böse Bundesregierung. Dass der Beschluss im Bundestag kurz vor der Sommerpause 2004, diese o.g. Rechtsvorschrift aus der StVZO streichen zu lassen, parteiübergreifend erfolgte, weiss heute ja keiner mehr. Aber egal ...
Also gab es einige Vorschläge, schliesslich einen mit Blick auf die Steuersystematik durchaus logischen Gesetzesentwurf aus NRW, der alle WoMo's in die Gewichtsbesteuerung bringen wollte (und nicht nur die über 2.8t). Allerdings ist der Vorschlag so in den Bundesrat eingebracht worden, daß er nicht zur Abstimmung stand, sondern in die Ausschüsse verwiesen wurde. Und die veröffentlichen ja meistens nichts und da kann man das wieder schön zerkauen. In dieser zweiten Arbeitsgruppe stecken m.E. Finanzbeamte aus Bayern, Hessen und Baden-Württemberg. Die beiden erstgenannten Bundesländer sind da eher die Scharfmacher, BW ist wohl eher unentschlossen.
Ende Mai stand das Thema wieder auf der Tagesordnung (TOP 53, falls das jemand nachlesen will) des Bundesrates, wurde aber gleich zu Beginn wieder gestrichen, Gründe sind mir nicht bekannt, aber möglicherweise waren die Ausschüsse noch nicht so weit.
Mittlerweile sickern so Vorschlagsideen durch, die aus meiner Sicht einfach nur seltsam sind. Die haben nichts mit sachgerechter Betrachtung zu tun, das sind reine Kuhhandelsergebnisse.
Version a)
Es wird die Hubraumbesteuerung PKW-Tarif angesetzt, obwohl der Transporter nicht nach PKW-Schadstoffnorm geprüft wurde. Bis zu einem Gesamtgewicht von 3.5t gibt es darauf einen Abschlag von 40%, wiegt das Auto mehr, sind es 50%.
Bei 901 EUR für einen VW LT Diesel (eigentlich egal welcher, nur der Perkins ist noch teurer) kämen dann 541 EUR bzw. 451 EUR dabei heraus. Was so ein ausgebauter Setra dann mit 10Liter Hubraum dann kostet, darf sich jeder selbst ausrechnen.Variante B)
Mittlerweile wacht der CViD auf, denn dieses Modell wäre ja dann auch für die Neufahrzeuge recht teuer. Über die Altbesitzer dürfte man sich eher am Rande Gedanken gemacht haben, und schlägt eine eigene Version vor, die ich jetzt nicht abtippe. Wer die nachlesen will, kann das hier tun. Im Kern läuft es auf eine ähnliche Lösung hinaus, die allerdings etwas optmistisch davon ausgeht, daß man die EURO-Normen der Nutzfahrzeug ansetzt (und dann den PKW-Tarif nimmt) und ab 2016 dann bei einem vollen Hubraumtarif ohne Abschlag endet.
Was nun kommt, ist Spekulation. Im Moment gibt es ein Stillhalteabkommen, d.h. die Finanzämter setzen noch nach altem Muster fest (und werden nach nachveranlagen).
HTH
mfG
K.R.
[ WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten ]