Re: Kfz-Steuererhöhung
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Geschrieben von Wolfgang am 02. Juli 2005 09:53:39:
Als Antwort auf: Re: Kfz-Steuererhöhung geschrieben von Stefan Steinbauer am 01. Juli 2005 22:59:03:
Hallo,
danke an Stefan Steinbauer für die Hinweise.
In meinem Fall hat das Finanzamt Erfurt (Thüringen) den Bescheid
verschickt.
Die Begründung: " Die Besteuerungsgrundlagen für Ihr Fahrzeug haben sich
infolge der Aufhebung des § 23 Abs.6a StVZO zum 1.5.05 geändert.
Die Besteuerung richtet sich ab diesem Stichtag ausschließlich nach
objektiven Beschaffungskriterien, insbesondere nach Bauart, Einrichtung
und äußerem Erscheinungsbild des Fahrzeugs. Bei hiernach vorrangig zur
Personenbeförderung ausgelegten und gebauten Fahrzeugen (z.B. Geländewagen,
Großraumlimousinen, Kleinbusse, Pickups) ist die Steuer nach dem Hubraum und
den Schadstoffemissionen zu bemessen. "Unser Bus (Lt-35, Bj. 1992) wird sehr unterschiedlich genutzt (z.Zt. mehr
zum Transport von Material). Es handelt sich um einen 5-Sitzer (ehemals Polizeibus)
mit eingebauter Liegefläche/Ladefläche; feste Gasleitungen sind nicht eingebaut.
Das Auto reicht für unsere Ansprüche als Campingbus aus.
Unterliegen „normale“ Camping-Busse über 2,8 t nicht den neuen Steuergesetzen?
Dann hätten ja die meisten von euch Lt-Fahrern keine Probleme damit. Oder?Ich werde ersteinmal Einspruch gegen den Bescheid einlegen.
Mich würden andere Erfahrungen mit dem neuen Steuerrecht interessieren.Gruß
Wolfgang
- Re: Kfz-Steuererhöhung Jens und Heike 03.7.2005 20:53 (0)
- Re: Kfz-Steuererhöhung Ralf 02.7.2005 21:44 (0)
- Re: Kfz-Steuererhöhung Stefan Steinbauer 02.7.2005 21:10 (2)
- Re: Kfz-Steuererhöhung LT_Harry 02.7.2005 21:51 (1)
- Re: Kfz-Steuererhöhung Steffen a.L. 03.7.2005 14:09 (0)
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