Re: glühlampe ersetzten/ zusatzscheinwerfer ?


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Geschrieben von Chris am 24. November 2005 09:23:36:

Als Antwort auf: Re: glühlampe ersetzten/ zusatzscheinwerfer ? geschrieben von LT_Harry am 23. November 2005 18:57:53:

>Was die Nebelscheinwerfer mit Standlicht anbelangt, bin und die STVZO anderer Meinung
>
>StVZO § 52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
>Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, daß sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können.

Moin Harry,
wie gesagt, bei den meisten Autos sind die NSW ja so geschaltet, daß sie bereits zusammen mit dem Standlicht angeschaltet werden können. Nur fahren darf man so nicht, weil korrekt eingestellte NSW das Fahrlicht nicht ersetzen können.
Gruß Chris




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