Re: Fahrtenschreiberprüfung ist nicht zwingend nötig..


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Geschrieben von Uwe FDS am 04. Januar 2006 20:27:49:

Als Antwort auf: Fahrtenschreiberprüfung ist nicht zwingend nötig.. geschrieben von Uwe aus Hamm am 04. Januar 2006 14:56:15:

Nachzulesen ist das im Fahrpersonalgesetz und der Fahrpersonalverordnung. Ganz grob gilt: Fahrzeuge die zur Güterbeförderung dienen mit einem zulässigen Zuggewicht über 3,5 to müssen einen Fahrtenschreiber haben und benutzten. Bei 2,8 to bis 3,5 to muß keiner eingebaut sein, ist er eingebaut, muß er benutzt werden. Ausgenommen sind u.a. Fahrzeuge, die ausschließlich für private Zwecke genutzt werden und auch Transporte im Schausteller- und Zirkusgewerbe.

Ist der LT nicht zur Güterbeförderung bestimmt oder wenn Güter transportiert werden, dann ausschließlich private Güter, dann kann einem der Fahrtenschreiber egal sein.

Transportiert man gefälligkeitshalber dem befreundetem Unternehmer einen Sack Zement, sind das gewerbliche Güter und streng genommen hätte man dann bei allen Fahrten die Vorschriften über Fahrtenschreiber und Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten.

Mein LT45 wird geschäftlich genutzt, und da habe ich dann das Vergnügen, den Fahrtenschreiber reichlich mit Scheiben füttern zu dürfen und viel Ruhe- und Pausenzeiten zu machen. Da ist dann nichts mehr mit "mal eben von München nach Hamburg".

Grüße

Uwe




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