Re: Dumm gelaufen...


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Geschrieben von Martin aus Hockenheim am 22. November 2005 12:13:13:

Als Antwort auf: Dumm gelaufen... geschrieben von Martin aus Pirna am 22. November 2005 10:47:38:

Hallo Namensbruder

Der Anhang kommt Thüringen, ist die Verwaltungsvorschrift für
die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten.
So wie ich das sehe, ist das aber nur ein Verstoß gg. den Datenschutz
was an dem eigentlichen OWI - Verfahren nix ändert.
Versuchen kannst du es ja. Unten ist noch der ganze Link.
Such auch mal bei Google: Beweisfoto schwärzen, da findest auch
einiges.

Gruß
Martin


3.1.4.2

Bei Kennzeichenanzeigen mit Beweisfoto ist auf dem Anhörungsbogen ein digitalisiertes Foto des Fahrers aufzubringen bzw. ein Fahrerfoto beizufügen, wenn der Halter eine natürliche Person ist. Abbildungen von mitfahrenden Personen sind dauerhaft zu schwärzen.

Vor Versand des Anhörungsbogens ist durch Vergleich des Fotos mit den Halterdaten festzustellen, ob der Halter des Kraftfahrzeuges als betroffene Person in Frage kommt. Soweit das z. B. wegen des unterschiedlichen Geschlechts ausgeschlossen werden kann, ist, wie auch bei Firmenfahrzeugen, dem Halter ein Zeugenanhörungsbogen mit Beweisfoto zu übersenden. In Verwarnungsverfahren ist aus Gründen der Verfahrensbeschleunigung zugleich die Möglichkeit einzuräumen, durch Zahlung des Verwarnungsgeldes die Angelegenheit zum Abschluss zu bringen.





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