Re: glühlampe ersetzten/ zusatzscheinwerfer ?
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Geschrieben von LT_Harry am 23. November 2005 18:57:53:
Als Antwort auf: Re: glühlampe ersetzten/ zusatzscheinwerfer ? geschrieben von Chris am 23. November 2005 16:30:38:
>Lampenwechsel wie schon gesagt.
>Zum Thema Zusatzscheinwerfer:
>Man darf zwei Nebelleuchten anbauen, die nur Zusammen mit dem Abblendlicht einschaltbar sein dürfen (das sind sie automatisch, wenn man zum Schalten den Nebelschlussleuchtenschalter anzapft, der normalerweise 2-Stufig ist). Mit Nebelleuchten und Standlicht fahren, wie das gerne von Kurzgliedern parktiziert wird, geht zwar bei den meisten Autos, ist aber nicht erlaubt und sicherheitstechnisch absoluter Humbug.
Hallo Chris
Was die Nebelscheinwerfer mit Standlicht anbelangt, bin und die STVZO anderer Meinung
StVZO § 52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, daß sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können.
Ob das Sinn macht läßt sich hier schlecht ausdiskutierenGruß @Harry
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- Re: glühlampe ersetzten/ zusatzscheinwerfer ? Chris 24.11.2005 09:23 (1)
- Re: glühlampe ersetzten/ zusatzscheinwerfer ? LT_Harry 24.11.2005 18:50 (0)
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