Ein kleines Licht im Kfz.-Steuerdschungel


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Geschrieben von Ralph am 20. Dezember 2005 11:29:29:

Hallo Forengemeinde,

nach dem ersten Schock und ettlichen Telefonaten mit meinem
zuständigen Finanzamt sieht die Sache nicht mehr ganz so schlimm aus.

Wer noch einen LT als Kombinationsfahrzeug zugelassen hat, sollte
diesen so schnell wie möglich zum LKW Umschreiben lassen.
Die Steuerbescheide gehen zwar dieser Tage raus, fällig oder
Abgebucht wird jedoch erst zum Stichtag der Zulassung. Wer also
im März seinen LT Zugelassen hat muß auch erst im März zahlen,
dann aber Rückwirkend zum 01.05.05 nach Hubraum.

Wer einen ACL Motor sein eigen nennt und die EURO1 Kennzeichnung
hat, darf sich nochmal freuen. In meinem Fall ist die Nachzahlung
von 610,00 auf 492,00 EURO gesunken. Ist zwar immer noch ein haufen
Geld, aber ein Einspruch ist Zwecklos und zahlen muß man bis zur
Entscheidung eh erst mal.

Bei den Wohnmobilen ist das ganze erst mal auf Eis gelegt, angesichts
der leeren Staatskassen würde ich mich aber nicht darauf verlassen der
Hammer kommt bestimmt.

Evtl. Hürden bei der Umschreibung zum LKW:
Um einen LT als LKW Umgeschrieben zu bekommen sollten nachfolgende
Kriterien erfüllt sein.

1. Trennwand zum Laderaum
2. Durchgehende Ladefläche
3. sämtliche Scheiben von innen z.B. mit Holzplatten verkleiden
(manchen TÜV Prüfern reichen auch schon die hinteren Scheiben)
4. evtl. Einbauten die an einen PKW erinnern wie Sitze, Gurte entfernen.

Gruß
Ralph




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