Re: Womo-Zulassung
[ WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten ]
Geschrieben von LT_Harry am 19. August 2005 22:03:03:
Als Antwort auf: Re: Womo-Zulassung geschrieben von Klaus am 19. August 2005 21:43:25:
>Für einen 3t-er gibt es m.E. kein Sonntagsfahrverbot, soweit der ohne Anhänger unterwegs ist.
>mfG
>K.R.
Hallo allerseits
Zum Sonntagsfahrverbot:
STVO § 30
(3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.Es gibt zwar Ausnahmen, aber die treffen wahrscheinlich nicht auf nen Privatmann zu (Milchtransporter ect.)
Das (Sonntags)fahren mit Anhänger gilt aber für alle LKW, egal wie groß (schwer)
Gruß @Harry
[ WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten ]