KFZ Steuer der Ausweg :-))
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Geschrieben von Wespe am 09. Dezember 2005 22:22:14:
Als Antwort auf: KFZ Steuer geschrieben von Marius am 08. Dezember 2005 22:25:01:
>Moin,
was haltet ihr davon: man muß den Feind mit seinen eigenen Waffen schlagen.
Dazu empfehle ich die von Klaus eingestellte Drucksache genauestens zu studieren.Einigen von uns könnte der §8 Nr.2 KraftSTG. helfen.
Dort steht, dass ein Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung ausgelegt ist, wenn"die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs ist."
In meinem Fall sehe ich das so: Zur Personenbeförderung dient bei mir nur der Doka-Innenraum. In meinem Kfz-Brief ist es ausdrücklich verboten, dass sich Personen während der Fahrt im Wohnraum aufhalten.
Die Doka-Kabine ist eben nicht größer als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeug.
Also flugs ein paar scharfe Kannten hinten einbauen und den Wohnraum sperren lassen.
Dann gilt eben nicht Fahrzeugklasse M, sondern weiterhin die Gewichtsbesteuerung nach §8Nr 2 oder ??????????????????
Bin schon auf eure Kommentare gespannt. Mit vorweihnachtlichen Grüßen WespePS: Hilft nur leider denen nichts, die darauf angewiesen sind, hinten Leute zu befördern :-((
- Re: KFZ Steuer der Ausweg :-)) Stefan Steinabuer 09.12.2005 22:36 (6)
- Re: KFZ Steuer der Ausweg :-)) Wespe 10.12.2005 10:37 (5)
- Re: KFZ Steuer Klaus 10.12.2005 10:47 (4)
- Re: KFZ Steuer Wespe 10.12.2005 18:57 (0)
- gesetzentwurf hat das urteil schon berücksichtigt jens voshage 10.12.2005 15:22 (2)
- und hier der richtige link jens voshage 10.12.2005 15:23 (1)
- Re: und hier der richtige link Klaus 10.12.2005 15:57 (0)
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