Man strickt drann :


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Geschrieben von Stefan Steinbauer am 26. Dezember 2005 13:53:39:

Als Antwort auf: Re: Also wenn nicht Weihnachten wäre... geschrieben von LT-Harry am 26. Dezember 2005 13:18:16:


Der "Auto darf alles Club" hat sich dazu schon geäusert :

Die neue "Winterreifen-Verordnung"


Ab Januar 2006: Bei Eis und Schnee nur mit Winterbereifung

"Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnissen anzupassen"- die Ergänzung 3a zum §2 Straßenverkehrsordnung, die voraussichtlich zum 1.Januar 2006 in Kraft tritt, läuft darauf hinaus, dass bei Fahrten auf schnee- und eisbedeckten Straßen ohne Winterreifen Bußgeld droht. Auch wenn die Autofahrer zu Jahresbeginn noch nicht zur Kasse gebeten werden, sind versicherungsrechtliche Konsequenzen im Fall eines Unfalls nicht auszuschließen.

Es geht hier, wohlgemerkt, nicht um eine generelle Winterreifenpflicht: Wer bei entsprechenden Wetterverhältnissen grundsätzlich aufs Auto verzichten kann, muss auch weiterhin keinen zweiten Reifensatz anschaffen. "Grundsätzlich" muss man freilich wortwörtlich nehmen: Auch in winterarmen Regionen kann unverhofft das Wetter umschlagen, von Wochenendtrips und Urlaubsreisen ganz zu schweigen. Praxisgerecht gesehen werden in Zukunft also nur noch wenige Autofahrer sommerbereift über das ganze Jahr kommen.

Die Begründung dafür ist einleuchtend: Unzureichende Bereifung hatte in der Vergangenheit immer wieder zu teilweise massiven Verkehrsbehinderungen geführt, ganz zu schweigen vom erhöhten Unfallrisiko. Wobei bereits kleine "Ausrutscher" Folgen haben können, die finanziell recht schnell den Aufwand für den zweiten Rädersatz übersteigen.

Was zählt als "Winterreifen"? Den entsprechenden Hinweis gibt das Kürzel "M+S" bzw. das Schneeflocken-Symbol auf der Reifenflanke. Diese Kennzeichnung tragen auch so genannte "Ganzjahresreifen", die in schneearmen Regionen als Kompromisslösung gelten können. Für die Winter-Eignung sollte eine Restprofiltiefe von 4mm nicht unterschritten werden, auch wenn die Straßenverkehrszulassungsordnung, die ja generelle Ausrüstungsvorschriften definiert, für Reifen jeglicher Art nur 1,6 mm vorschreibt.

Im Übrigen hatte der ADAC in einer Pressemitteilung die Verordnung wegen ihrer unpräzisen Formulierung sowie der übereilten Einführung kritisiert.



Quelle : ADAC-Pressemitteilung.




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