Schadstoffeinstufung
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Geschrieben von jens voshage am 02. Dezember 2005 09:53:42:
Als Antwort auf: Re: natürlich rückwirkend geschrieben von Klaus am 02. Dezember 2005 07:35:41:
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>Die Erbsenzählerei mal beiseite ist das Unangenehme dann die m.E. nach wie vor ungeklärte/unbeschlossene Wertung der Nutzfahrzeug-Emmissionsgruppen (die ja bis auf die EURO3 kaum in die Nahe der PKW-Schadstoffklassen kommen) und der unsägliche, vom CIVD in Spiel gebrachte Auslaufzeitraum. Die Aussage von "der langen Nutzungsdauer" ist insoweit zweischneidig. Sie suggeriert einen (im Vergleich zur formalen aktuellen Gesetzeslage durchaus vorhandenen) Bonus, weil man solche teuren Fahrzeuge eben nicht nach drei Jahren austauscht. Man kann das aber auch anders sehen, denn die mittlere Lebensdauer eines PKW liegt bei 7-10 Jahren und die eines Wohnmobiles wohl eher bei 15-20 Jahren und so gesehen ist ein fünfjähriger Übergangskorridor mit Blick auf diese lange Nutzungsdauer dann kein Bonus, sondern der Hebel, diese Nutzungsdauer gefälligst zu verkürzen. Aber so war das bestimmt nicht gemeint ... :-]
[...]
>mfG
>K.R.genau das sind aus meiner sicht auch zwei wesentliche knackpunkte. aber da wir die gesetzesvorlage noch nicht kennen, ließe sich derzeit nur spekulieren. vielleicht haben sich die finanzminster der länder zu dem punkt ja auch etwas einfallen lassen. weitere fragezeichen sind allerdings auch jetzt schon erkennbar: wenn wohnmobile angeblich pkw sind - wie begründet sich dann der steuerabschlag? was passiert, wenn ein "echter" pkw-eigner dagegen klagt und auch den abschlag haben will? ist hier willkür am werk für die wir dann später (wieder rückwirkend?) bezahlen müssen oder ist das handwerklich sauber geregelt.
ich denke, in kürze wird auf camperline.de die drucksache 229/1/05 zu finden sein. und dann schauen wir weiter. ich denke aber, wir werden viel arbeit haben und hoffe, das sich noch ein paar schultern finden, die mithelfen.
jens
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