Re: glühlampe ersetzten/ zusatzscheinwerfer ?


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Geschrieben von Chris am 23. November 2005 16:30:38:

Als Antwort auf: glühlampe ersetzten/ zusatzscheinwerfer ? geschrieben von adrian am 23. November 2005 14:40:43:

Lampenwechsel wie schon gesagt.
Zum Thema Zusatzscheinwerfer:
Man darf zwei Nebelleuchten anbauen, die nur Zusammen mit dem Abblendlicht einschaltbar sein dürfen (das sind sie automatisch, wenn man zum Schalten den Nebelschlussleuchtenschalter anzapft, der normalerweise 2-Stufig ist). Mit Nebelleuchten und Standlicht fahren, wie das gerne von Kurzgliedern parktiziert wird, geht zwar bei den meisten Autos, ist aber nicht erlaubt und sicherheitstechnisch absoluter Humbug.
Man darf außerdem zwei zusätzliche Fernscheinwerfer anbauen, die nur zusammen mit dem Fernlicht schaltbar sein dürfen.
Auf korrekte Einstellung ist auch zu achten.
Natürlich dürfen auch noch weitere Scheinwerfer angebracht werden, die dürfen aber im "Straßenbetrieb" nicht so ohne Weiteres Nutzbar sein (Abdeckungen drauf). Es gibt beim TÜV ein Merkblatt, wo das alles genau draufsteht.




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