Re: 195/75 R 16 anstelle 195 R 16 erlaubt !
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Geschrieben von Chris am 20. Oktober 2005 21:37:18:
Als Antwort auf: 195/75 R 16 anstelle 195 R 16 erlaubt ! geschrieben von André am 20. Oktober 2005 19:38:45:
Die Größe kann theoretisch eingetragen werden. Das heißt aber neben den Kosten für das TÜV-Gutachten auch neue Papiere. Normalerweise Änderung im Brief und nur neuer Schein, aber da es seit 1.10. ja die neuen EU-Papiere gibt, werden sie vermutlich gleich alles neu machen. Ich habe für meine div. Änderungen bei der Zulassungsstelle 25,- für alles bezahlt. Das TÜV-Gutachten hat mich 34,- gekostet, das war allerdings etwas mehr als nur eine andere Reifengröße.
Ach ja, wie ich bereits geschrieben hatte, wird in den neuen EU-Papieren nur noch eine Reifengröße für das Fahrzeug eingetragen. Zieht man eine andere Größe auf, ist man nachweispflichtig, d.h. man muß bei einer Kontrolle nachweisen können, daß diese Reifengröße für das Fahrzeug freigegeben ist. Dazu reicht z.B. eine Kopie vom alten Fahrzeugbrief (mit den eingetragenen Größen). Dein Schrieb von VW mit dem entsprechenden Gutachten könnte auch reichen. Ich würde zu diesem Thema erst mal den Rat des TÜV und Info von der Zulassungsstelle einholen mit ausdrücklichem Hinweis auf die ab 1.10. geltenden Papiere mit nur einer Reifengröße. Wie diese Sache in Zukunft gehandhabt werden soll, hat sich sowieso noch keiner überlegt, am allerwenigsten wohl die Freunde und Helfer in grün (bzw. zukünftig blau). Die könnte man interessehalber auch mal fragen...
- ...und dann viel Spaß im Ausland doubleju 21.10.2005 12:43 (0)
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