Re: GEZ und Wohnmobil
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Geschrieben von Wolfgang m. d. Frosch am 16. Juli 2005 15:40:15:
Als Antwort auf: Re: GEZ und Wohnmobil geschrieben von Klaus am 16. Juli 2005 14:15:16:
>Moin ;-)
>>Ich kann mir nicht vorstellen, daß du für ein privat
>>genutztes Wohnmobil oder KFZ nochmal zusätzlich
>>Gebühren zahlen mußt.
>Nein, aber es ist allen Ernstes mal die Debatte angezettelt worden, nachdem diese Befreiung nur für _ein_ Radio im Womo gelten sollte (und nicht noch für das im Aufbau steckende Zweitgerät).
>Sorgen hat Deutschland manchmal ...
>mfG
>K.R.
Hallo,
ich weiß aus eigener Erfahrung, daß Fernseher und Radios im KFZ/Womo gebührenpflichtig sind. Ich habe mal für 6 Monate das Autoradio meiner Frau im PRIVAT PKW "finanzieren" dürfen, weil ich auf der Heckscheibe einen Aufkleber angebracht hatte der Werbung für meine Firma machte. Nannte sich dann "geldwerter Vorteil" den ich ja dann habe. Hab dann den Aufkleber entfernt und mit Digitalkammera "Beweisfotos" gemacht und zugeschickt. Danach war dann Ruhe.
Hier noch mal ein kleiner Auszug von der GEZ- Seite:Sind Rundfunkgeräte in einer Zweit- oder Ferienwohnung anmeldepflichtig?
Ja.
Rundfunkgeräte (Radio/Fernseher) in Zweit- oder Ferienwohnungen, Wochenendhäusern, Wohnwagen usw. sind anmelde- und gebührenpflichtig. Dies gilt unabhängig von dem am Hauptwohnsitz zum Empfang bereitgehaltenen Rundfunkgeräten. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Zweitwohnung ständig oder nur vorübergehend benutzt wird. Entscheidend ist, dass ein Rundfunkgerät zum Empfang bereitgehalten wird und damit jederzeit die Möglichkeit besteht, vom Rundfunkempfang Gebrauch zu machen.
Das heißt doch konkret: Im Womo Fernsehgucken muß noch mal bezahlt werden!?!? Oder??
Gruß, Wolfgang m. d. Frosch
- Re: GEZ und Wohnmobil Stefan Steinbauer 16.7.2005 17:07 (0)
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