Nach §2 Abs.2b Nr 1 sind wir doch aus dem Schneider ????????


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Geschrieben von Wespe am 21. Dezember 2005 18:22:19:

229/05

.....Da sie darüber hinaus nicht täglich, sondern nur für urlaubsfahrten genutz werden, ist gerechtfertigt, Wohnmobile als "andere Fahrzeuge "im sinne des §8 Nr.2 Kraft Stg stets nach dem zulässigen Gesamtgewicht zu besteuern.

ist die Sache doch nicht vom Tisch? Ich hab schon den Korkenzieher in der HAND :-(( für mich war die Sache vom Tisch OOOOODDDDDEEEERRR ????




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