Re: alles EURO ....
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Geschrieben von Klaus am 06. Juni 2005 21:05:55:
Als Antwort auf: INfo Diesel Kat für VW LT 1 geschrieben von joerg s. aus hh am 05. Juni 2005 13:49:24:
Moin ;-)
Mal so ein paar Anmerkungen am Rande:
Ein Katalysator ist kein Partikelfilter. Es gibt Oxidationskatalysatoren auch für Nutzfahrzeuge bereits seit einigen Jahren, ein Beispiel mit einer gewissen Verbreitung war in den 90er Jahren der Fiat Ducato 2.5 TDi Cat.
Auf die Kfz-Steuern hatte das keinen Einfluss und hätte es selbst bei der heutigen Rechtslage nicht.
Hier ist die Rede aber von einem Partikelfilter, auf deren fiskalische Würdigung wir vermutlich lange werden warten können. Derzeit hatte vieles zu dem Thema die nicht unübliche Qualität des "die-Sau-durchs-Dorf-Treiben's", was der Diskussion nicht dienlich ist. BTW, wer redet eigentlich noch vom Ozonalarm ? Gibt's das jetzt nicht mehr ? Auch so eine Sache ...
Wenn für einen Volvo mit 2.4l-Dieselmotor von VW eine EURO2-Klassifizierung erreicht werden soll, dann ist dieses Ergebnis - wie auch dargelegt - nicht auf einen doppelt so schweren VW LT zu übertragen. Das die Achsübersetzung dabei keine Rolle spielen soll, verwundert mich etwas, denn in den 90er Jahren hat VW da durchaus Unterschiede bei den Zulassungsmöglichkeiten gemacht (allerdings kommt auch das Thema Lärm bei einer PKW-Zulassung dazu). Da in der Regel aber nur wenige schwere LT45-55 zur anvisierten Kundschaft zählen werden, mag das noch angehen, denn bei den Leichtgewichten sind i.d.R. eher längere Übersetzungen zu finden.
Bevor jetzt jemand mit Steuersätzen jongliert, sei darauf hingewiesen, daß der Volvo einer PKW-Schadstoffnorm unterliegt und der VW LT einer für Nutzfahrzeuge. EURO1-PKW ist nicht gleich EURO1-Nutzfahrzeuge.
Der derzeitige Kfz-Steueransatz unterstellt aber, daß das Nutzfahrzeug die PKW-Schadstoffnorm erfüllen soll, was es nicht kann. Wenn Du heute einen nagelneuen Transporter kaufst, dann sollte der EURO3 (für Nutzfahrzeuge) wuppen. Übertragen auf die PKW-Klassifizierung würde das für EURO1 reichen.
Ein ACL der letzten Baujahre erfüllt die S1 und auch die 93/59 EWG III (EURO1-vergleichbare Nutzfahrzeuge), dass nützt ihm ohne weitere Massnahmen aber auch nichts, nach akueller Systematik wäre das der höchste (PKW-)Tarif.
Welche der Schadstoffnormen die o.g. Firma also erreichen will, wäre noch zu erklären.
Der angebotene Partikelfilter ist wohl keine schlechte Sache, auch wenn die Technik an sich nicht unumstritten ist (theoretischer Ansatz etwa in der Art: "grössere Partikel sind nicht lungengängig, an diese lagern sich Feinstaubpartikel an; jetzt werden die grösseren Partikel ausgefiltert, ..."), aber welche ist das schon. Bei einem nicht unrealistischen Ansatz von 1200 EUR wird sich die Nachfrage bei unserer Klientel ob der vielfach relativ geringen Fahrzeugwerte aber vermutlich in Grenzen halten.
Letzteres ist keine Werte im politische oder technischen Sinne, sondern nur eine Einschätzung. Wird die Stückzahl aber zu gering, lohnt die Fertigung (und vor allem die Gutachten) nicht für den Anbieter.
mfG
K.R.
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