Womo-Steuer die 2. : I see a dark moon arising
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Geschrieben von Michael am 22. August 2005 14:24:54:
Hier noch die Antwort vom Finanzamt meines Vertrauens:
das Kraftfahrzeugsteuergesetz ist ein Bundesgesetz und daher in allen Bundesländern gleich.
Derzeit werden Wohnmobile, deren zulässiges Gesamtgewicht mehr als 2,8 t beträgt, noch nach dem zulässigen Gesamtgewicht besteuert.
Diesbezüglich wird jedoch eine Änderung eintreten, daher ergehen alle zur Zeit versandten Steuerbescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.
Wann ein neues Gesetz für die Wohnmobile erstellt und verabschiedet wird, und wie dieses dann aussehen wird, ist hier derzeit noch nicht bekannt. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass es tatsächlich zu einer Hubraumbesteuerung kommen wird und das entsprechende Gesetz bis Ende des Jahres 2005 verabschiedet wird und dann, - rückwirkend zum 01.05.2005 - , in Kraft treten wird.
- unter www.camperline.de steht mehr darüber textlos Stefan Steinbauer 22.8.2005 15:55 (0)
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