Dann les den durchgegangenen Antrag mal durch


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Geschrieben von Martin aus Hockenheim am 21. Dezember 2005 19:59:52:

Als Antwort auf: Re: noch ne frage zu den steuern geschrieben von Benny am 21. Dezember 2005 19:46:17:

>Die Steuern muß der Vorbesitzer zahlen, wenn der LT angemeldet war.

Normal halt ich mich ja zurück, aber anscheinend kannst net lesen,
sondern nur Sch.... schreiben.
Für Wohnmobile gibts 2005 bei der Steuer

BESTANDSSCHUTZ


das heißt es gibt keine Nachforderung bei den Wohnmobilen.
Ich hab ja bei der Stillegung Anfang Dezember noch 120 €
zurückbekommen.

Martin






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