Re: Kfz-Steuererhöhung: Nun haben wir den Salat: 229/1/05


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Geschrieben von Stefan Steinbauer am 06. Dezember 2005 07:18:08:

Als Antwort auf: Re: Kfz-Steuererhöhung: Nun haben wir den Salat: 229/1/05 geschrieben von jt am 05. Dezember 2005 23:21:57:

>Hallo Leute,
>also lasst mal die Kirche im Dorf. Freilich, es ist immer unangenehm wenn etwas teurer wird, doch, so wie es bislang war konnte es ja auch nicht weiter Bestand haben. Mal Hand aufs Herz, gerecht war das auch nicht! Ein 100 % iger Aufschlag wäre mir auch genug gewesen, nun kommt es noch dicker. Doch wir lieben unsere LTs doch und für 500 bis 600 Euro bekommt man auch keine Übernachtungsmöglichkeit das ganze Jahr über, wo immer wir wollen. Tut mir auch weh, doch Proteste werden da nicht viel bringen. Die ziehen das durch und basta!
>Grüsse jt

Nun Jürgen ,

das eine Besteuerung als PKW drohte , hat man immer wieder befürchtet.
Gesetzlich NOTWENDIG ist sie allerdings nicht.

Das Steuerrecht und das Verkehrszulassungsrecht sind zwei getrennte paar Schuhe. Im Steuerrecht kennt man nur den PKW und sonstige Fahrzeuge.
Es wäre also hier nicht notwendig , einen Hubraumsteuersatz einzuführen ,
die Wohnmobile könnten im Steuerrecht unter sonstige Fahrzeuge geführt werden.

Absurd genug ist ja , das die Steuererhöhung nur für die Geländewagen gedacht war . Für die hat man ein Hinterausgang gelassen. Die Wohnmobilfahrer sind nun unabhängig vom Gewicht drann. Und stellen die steuerlich teuersten Fahrzeuge in Deutschland überhaupt ! (Womo auf BUS/LKW-Fahrgestell)

Stell dir mal drei LTs vor - so nebeneinander :

Im ersten fährt dein Nachbar die Kinder zur Schule = 100% Hubraumsteuer
Im 2. hat sich ein Klempner mit seiner Werkstatt eingerichtet = Gewichtssteuer
Und für dein Wohnmobil gibts nun noch einen Steuersatz = 80% von der Hubraumsteuer.

So , und nun überlege mal, wer von denen im Jahr die höchste Fahrleistung hat , und damit am meisten zum Gesammtschadstoffausstoß beiträgt.
Viel Gerechtigkeit sehe ich da nicht.

Die Politiker werden sich zurücklehnen , und sagen : Sie können das Fahrzeug bei Nichtnutzung ja Abmelden. Genau das sollten wir tun.
Deren Ziel ist nähmlich nur das mehr an Steuern.

Gruß
Stefan




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