Re: Heckanbau


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Geschrieben von Flexi am 17. Juni 2005 13:46:15:

Als Antwort auf: Re: Heckanbau geschrieben von holger b am 17. Juni 2005 00:53:47:

>Hallo,
>ja , muß genemigt werden da die Gesamtlänge immer in den Papieren eingetragen ist und dann ändert sich das ja. Ich hatte damals 4 massive ca. 90 cm lange U-Träger an den originalen Stoßstangengewinden angeschraubt und einen Fahradträger draufgebraten, der problemlos als "Zweiradträger" ohne Gewichtsbeschränkung eingetragen wurde. Ist ewig her - heute dürfte das Gewicht der Beladung auch relevant sein. Und: Originalbeleuchtung unbrauchbar (wurde auch eingetragen) machen + neue Leuchten ans neue Ende. Ich hatte damals C-Kadett City Heckleuchten genommen - incl. Kabelbaum. Dumme Idee allerdings weil diese Kadettversion absolut selten wurde...
>Dann habe ich Hella Standardrückleuchten für Transporter bekommen (wie MB 406 - 609 vor Vario - gab es 2003 noch ; ca. 14 Euro). Unwesentlich heller als ne Kerze allerdings.
>Wie immer bei sowas: Erstmal den abnehmenden Prüfer fragen und Gebühr für die Eintragung einplanen.
>LG


also ich hab bei mir ne trittstufe hinten dran - die hab ich etwa 15cm verlängert und dann die kiste an die hecktür genagelt, eine warntafel dran und fertig.
hat sich weder der inschenör noch die bisherigen 2 polizeikontrollen dran gestört.
wenn du nen "normalen" fahrradträger dran machst, verlängert der auch das fahrzeug und den musst du nicht eintragen lassen - und für die paulchen gibt es ja auch heckboxen. und dafür sind ja dann die warntafeln extra da.
(bitte steinigt mich wenn ich falsch liege)

Flexi





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