Re: Aus welcher Angabe im Fahrz.-Brief läßt sich die Schadstoffklasse ablesen?
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Geschrieben von Uwe am 06. April 2008 21:06:21:
Als Antwort auf: Re: Aus welcher Angabe im Fahrz.-Brief läßt sich die Schadstoffklasse ablesen? geschrieben von Uwe am 06. April 2008 21:03:35:
Also Nachbesserung. Ich meine natürlich die G-Kats der ersten Generation die ursprüng ausgeschlossen werden sollten.
>Moin moin,
>also die Aussage von Harry trifft zu. Ich gehe mal davon aus, daß du nen Diesel hast. Da ist nix mit nachrüsten und mit der Besteuerung kommts etwa hin. Ich hab nen ähnlichen Brief mit geänderten Grenzwerten und den Verweis auf Anlage XXIII. Ich hab allerdings nen Benziner mit 1E Motor und G-Kat.
>Leider konnte bisher noch niemand (Fachwerkstatt, TüV, Zulassungsstelle)eine verbindliche Aussage zwecks Plakettenzuteilung machen. Generell wird die erst mal verweigert, allerdings scheint das reine Beamtenwillkür zu sein, da mir bisher hierzu keiner kongreten Gesetzesauszüge mit § vorlegen konnte. Somit scheint beim G-Kat keine Rechtsgrundlage vorhanden zu sein. Anfänglich wurden G-Kat Fahrzeuge generell nicht berücksichtigt, was aber später nachgebessert wurde. Somit kommen also auch alle alten Ami-Schüsseln mit Ihren fast sinnlosen G-Kats in den Genuss der Plakette. Somit gebe ich mich nicht einfach geschlagen, sondern bin immer noch dran, auf legalem Weg an eine Plakette zu kommen.Kann ja kaum sein, daß ein T2 Bj.74 mit ner grünen Plakette unterwegs ist. Ich hatte die Tage nen 95er Golf mit der Fehlkonstruktion Registervergaser halbelektronisch in den Fingern. Daß dieses Teil ebenfalls ne grüne Plakette hat kann wohl kaum real sein.
>Mit dem Diesel siehts da etwas anderst aus, weil derzeit keine Nachrüstung möglich ist.
>Allerdings tauchen nach einem Monat Plakette bereits die ersten Probleme mit dieser Schnappsidee auf. Das fängt z.B. mit Park & Ride Parkplätzen an, die innerhalb der "Schikanen" - Zonen liegen. Und das ist erst der Anfang.
>Ich sehe hier noch weiter Probleme z.B., daß Emissionswerte an Hauptverkehrsknotenpunkten außerhalb der Zonen extrem ansteigen werden. Außerdem wird an diesen Punkten ei derart hohes Verkehrsaufkommen enstehen, daß dort das Straßennetz nicht mehr in der Lage sein dürfte den Verkehr aufzunehmen, was logischerweise Verkehrs und Emissionschaos mit sich bringt.
>
>>Hallo Zusammen,
>>meine letzen Fragen zur neuen Womo-Besteuerung,
>>mit der Bitte um Erklärung.
>>Wir fahren einen LT 31, Baujahr 93.
>>Aus welchen Briefangaben läßt sich die neuen Besteuerungsklasse ablesen?
>>Im Brief stehen bespielsweise folgende Angaben:
>>Fahrzeug entspricht auch Anl. XXIII mit geänd. Grenzwerten:
>>Fahrkurve 1 :
>>CO 6,2 g/km ;
>>CH= 0,5 G/km;
>>NOX= 1,4 g /Km;
>>Partikel 0,736 g /km
>>Fahrkurve 2:
>>NOX= 1,83 g / km
>>Entsprechen diese Angaben Klasse 00 gleich 470 Euro/Jahressteuer
>>oder einer anderen Einstufung?
>>Wäre nett eine präzise Auskunft von Euch zu bekommen.
>>Gruß
>>Andreas
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