Re: Zuladung beachten - ggf. unter 1 t. bringen


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Geschrieben von Uwe FDS am 29. Februar 2008 10:58:51:

Als Antwort auf: Zuladung beachten - ggf. unter 1 t. bringen geschrieben von Uwe aus Hamm am 29. Februar 2008 10:41:44:

Hi,

warum so illegale Sachen, wenns auch anders geht.

Zusatztank: Das Leergewicht wird gemessen bei 100% gefüllten Tanks und 90% gefüllten Kraftstofftanks. Also ein Wassertank einbauen, z.B. fürs Händewaschen. Oder nen zusätzlichen Sprittank, z.B. fürs Pöl. Und schon ist das Leergewicht in den Papieren ein paar hundert kg höher ohne das das Fahrzeug tatsächlich (mit leeren Tanks) deutlich mehr wiegt.

Und zum Ablasten: Ich habe schon mehr als drüber nachgedacht: Zum TÜV, der hat ein Gutachten geschrieben und fertig. Ich habs abernicht eintragen lassen, da ich doch öfter mal die Nutzlast brauche. Daten: Lt45 lang, Pritsche/PLane, Leergewicht 2,65to, Zgg 4,6to, nach Gutachten dann 3,49to.

Eine Ablastung auf 3,49 to hat übrigens viele Vorteile: Das Speed-Limit von 80kmh fällt weg, die Verbote für LKW: Überholverbot fast überal auf der Autobahn, viele Strecken sind für LKW gesperrt, Einreise in nicht EU-Staaten wird wesentlich einfacher.

Aber große Tücke: Es gelten dann nicht mehr die EU 561 und die EU-Fahrpersonalverordnung, sondern die nationale Fahrpersonalverordnung, und die ist wesentlich strenger. Als Privatmann interessiert das Lenkzeitgedöns wenig, aber ich brauch nur mal gegen ein "Trinkgeld" für nen Kumpel was transportieren. Oder dem Nachbarn, der Anstreicher ist, ein paar Rollen Tapeten transportieren, auch wenn ich dafür kein Geld bekomme wären das gewerbliche Güter und ein fettes Bußgeld ist fällig. Und die BAG macht gezielt Jagd auf Fahrzeuge unter 3,5to, vor allem mit Hänger, weil die oft keinen Schreiber drin haben, aber mit Hänger einen brauchen. Da sind dann 1500,-- EUR fällig.

Grüße

Uwe




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