Re: Gasumbau von 50 auf 30 mBar möglich?


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Geschrieben von Uwe FDS am 14. Februar 2008 07:28:33:

Als Antwort auf: Gasumbau von 50 auf 30 mBar möglich? geschrieben von jogurt am 13. Februar 2008 22:12:32:

Hallo,

>wie ich heute feststellen mußte, besteht absolut keine chance mehr, daß ich meine 50mbar klamotten eingetragen bekomme.

Jaja, die Deutsche Gründlichkeit. Wo steht das, daß bei Neueinrichtungen keine 50mBar verbaut werden dürfen? So wie ich ds sehe, ist das eine Norm, wie es z.B. auch eine Norm gibt, welche Steigung, Flankenwinkel und Kopfgröße ne M8 Schraube hat. Der Hersteller muß sich an die allgemeinen Regeln und Normen halten, damit sein Produkt verkehrsfähig ist, also uneingeschränkt verkauft werden darf. Das heißt aber nicht, daß man Produkte, die dem nicht entsprechen, nicht benutzen darf. Wenn dann am Auto ne M8 mit 14mm Kopf verbaut wurde, ist dann auch keine Neuzulassung des Fahrzeuges möglich?

Grüße

Uwe




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