maximal-zwei-Wochen-parken-Irrtum
[ WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten ]
Geschrieben von Callebln am 31. Januar 2008 21:30:36:
Als Antwort auf: Re: glaubhaft nachweisen geschrieben von Uwe am 31. Januar 2008 19:59:27:
Hallo Ruediger,
wie Ekki schon schreibt, die Länder können zur Ausführung eigene Rechtsverordnungen erlassen also müsstest du schon sagen um welche Umweltzone es geht vielleicht kann man dann was herausfinden.
Die Zwei-Wochen-Frist gilt allerdings nach § 12 Abs. 3b der StVO nur für Anhänger:
"(3b) Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen."Siehe auch den Link unten.
Mit einem zugelassenen Fahrzeug kannst du so lange parken wie du willst es sei denn es gibt Einschränkungen durch Zusatzschilder.
Viele Grüße
Calle>Also zwecks den 2 Wochen parken wird stimmen. Allerdings reicht schon ein Verschieben des Fahrzeugs um nen halben Meter. Dann liegts an der Behörde nen Nachweis zu erbringen zwecks Parkdauer.
>Allgemein würd ich aber die Sache mit der Ausnahmegenehmigung angehen. Denke hier ist schon ein Anruf beim Anwalt sehr hilfreich. Bei Anrufen werden auch keine Beratungskosten berechnet, da es hier um eine Auskunft geht. Außerdem wird jeder Anwalt gerne Auskunft geben, da er hier einen potentiellen Kunden wittert.
>Gruß Uwe
>>>Du darfst soviel ich weiss weder mit PKW noch mit Hänger länger als 2 Wochen auf einem öffentlichen Platz parken. Und dann wird es schwierig;-)
>>>Gruß Georg
>>Korrekt die Zeitangabe. Er darf parken, wie er da hinkommt ist bisher nicht geregelt. Meine Werkstatt hat mir sogar angeboten, den LT in die Zone zu schleppen und wieder zurück, damit ich ihr treu bleiben kann.
>>Gruß Ingolf
[ WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten ]