Re: kurzzeitiges wiederzulassen


[ WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten ]


Geschrieben von maxe am 16. April 2008 13:08:51:

Als Antwort auf: kurzzeitiges wiederzulassen geschrieben von Manfred aus Lügde am 15. April 2008 21:08:11:

Hallo,
ich mach es genau so wie Jens u. Heike, für einen Monat zulassen. Nach der Zulassung fahre ich zwei Straßen weiter zum Finanzamt und werfe den Brief mit dem Widerruf der Einzugsermächtigung ein die ich bei Anmeldung unterschreiben musste. Nach der Abmeldung schickt mir meine Versicherung automatisch eine Änderung des Versicherungsscheines mit dem Vermerk "Änderung in beitragsfreie Ruheversicherung". Dabei ist dann immer eine neue Deckungskarte. So braucht nicht bei jedem Anmelden eine neue Versicherung abgeschlossen zu werden. Abgerechnet wird taggenau. (DEVK)
gruß maxe




Antworten:


[ WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten ]