Re: darf ich in der Feinstaubzone parken ? (nicht fahren)
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Geschrieben von zero-null am 31. Januar 2008 16:32:56:
Als Antwort auf: darf ich in der Feinstaubzone parken ? (nicht fahren) geschrieben von ruediger am 31. Januar 2008 15:51:36:
hallo rüdiger,
mein tipp:
kauf dir einen autotransportanhänger, stelle deinen " ohne-feinstaub-plaketten-kreuzer " drauf, dann kannst du parken, wo parken erlaubt ist, aber ein haken ist an der sache -grins- ne, sogar 2
1. du musst den hänger zulassen, kostet steuer und versicherung
2. du musst mit dem hänger und deinem "ofspk " alle 2 jahre zur HU dein "ofspk" auch zu AU -
und lass dich nicht beim rumkutschen erwischen, wird recht teuer.
ne, spass beiseite, du wirst niemandem glaubhaft nachweisen können, dass du deinen "ofspk" nicht auf eigen " füssen " an den parkplatz verbracht hast, also nun nen echten tipp:
such die eine unterstellmöglichkeit ausserhalb der zone, das ist bequemer und auch billiger, mache ich wenn es so weit ist auch.
gruss
zero.null>Darf ich in einer Feinstaubzone ohne Vignette parken ?
>Dass ich nicht fahren darf ist ja klar.
>Aber parken ?
>(wer sagt denn dass ich mit eigener Kraft dorthin gekommen bin ?)
>wo steht das geregelt ?
>Gibts denn unter Euch jemanden der sich mit Recht und Gesetz und Pragraphen etwas näher auskennt ?
>rued.
>/unausgebaut +bald eingekreist/
- glaubhaft nachweisen ruediger 31.1.2008 17:20 (6)
- Re: glaubhaft nachweisen Ekki 31.1.2008 20:47 (0)
- Re: glaubhaft nachweisen Georg 31.1.2008 18:22 (4)
- nein ruediger 31.1.2008 19:14 (0)
- Re: glaubhaft nachweisen Ingolf aus Berlin 31.1.2008 19:12 (2)
- Re: glaubhaft nachweisen Uwe 31.1.2008 19:59 (1)
- maximal-zwei-Wochen-parken-Irrtum Callebln 31.1.2008 21:30 (0)
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