Re: Kopffreiheit?


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Geschrieben von Chris am 19. Mai 2008 12:00:48:

Als Antwort auf: Kopffreiheit? geschrieben von Uwe am 19. Mai 2008 11:49:34:

Moin Uwe,
Bilder von meinem Schlafhochdach hab ich dir ja schon geschickt. Ich bin 1,85 und habe auch nur ein paar cm zu meinem Zwischenboden, allerdings mit einem etwas tieferen Sportsitz. TÜV-Prüfer haben sich darüber noch nie beschwert. Es gibt keine vorgeschriebenen Mindestmaße, die einem Fahrzeuginsassen zustehen müssen, lediglich muß bei Neuzulassungen dafür gesorgt sein, daß bei den Flächen, die ein Insasse mit dem Kopf erreichen kann, nach bestimmten Prüfbedingungen gemessene Kopfbelastungswerte nicht zu hoch werden. Ist bei den alten LTs aber nicht relevant, scharfe Kanten und Ecken im Kopfbereich solltest du aber vermeiden oder abpolstern, nicht nur im eigenen Interesse. Einen ungepolsterden Queträger im Kopfbereich der dritten Sitzreihe hatte der Prüfer bei meiner WoMoumtragung bemängelt, damals war mein Hochbett noch fest installiert und nicht zusammenschiebbar. Die niedrige Bodenfläche an sich war aber wie gesagt kein Problem.
Gruß Chris



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