Re: RTW-Krankenwagen LT 31 umschlüsseln
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Geschrieben von Chris am 19. Februar 2008 18:07:43:
Als Antwort auf: Re: RTW-Krankenwagen LT 31 umschlüsseln geschrieben von ltfahrer am 19. Februar 2008 17:45:54:
>hallo
>trennwand ist keine pflicht. dazu gibt es ein gerichtsurteil. zugang ist ok muss halt verschließbar sein. also tür oder so.Hm, ob der Durchgang fest (dauerhaft) verschlossen sein muß, weiß ich nicht, kenne den Gesetztestext nicht genau. Ein Netz hätte der TÜV bei mir auch akzeptiert. Es geht nur drum, daß Ladegut bei Fahrt nicht in die Fahrerkabine gelangen kann.
Ich weise nur drauf hin, weil diese Vorschrift erst nach dem AUslauf des LT1 verabschiedet wurde, d.h. bei Erstzulassung der LT1 noch nicht gültig war, aber bei nachträglicher Änderung der Fahrzeugart trotzdem Anwendung findet. In den LT-Prospekten wurde es damals als großes Feature angepriesen, daß der LT Kastenwagen als Lkw auch komplett ohne die "oft störende" Trennwand erhältlich ist. Mein LT35 hatte Ezl. als Lkw, feste Trennwand mit Durchgang in der Mitte, wurde dann umgetragen zum So.Kfz. Werkstattwagen. Eine weitere Umtragung zurück zum Lkw wäre dann aufgrund dieses Durchgangs fast gescheitert, der Prüfer hat mir das Gesetz unter die Nase gehalten.
Zudem gilt: Was der TÜV zur Fahrzeugart sagt, hat nichts damit zu tun, was die Zulassungsbehörde bzw. das Finanzamt zur Fahrzeugart sagen. Letztere können eine Vorfühfung des Fahrzeugs verlangen und dann neu entscheiden.
Gruß Chris
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