Die Versicherung haftet bei abgemeldetem Fahrzeug?
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Geschrieben von Wolfgang / Göttingen am 07. März 2008 22:29:45:
Als Antwort auf: Re: BITTE KEINE AUSLÄNDISCHEN MITBÜRGER geschrieben von HarryStamper am 07. März 2008 13:44:03:
>Da du ja sicher, in deiner grenzenlosen Lebensweisheit, sicher weißt, dass >selbst wenn das Fahrzeug abgemeldet übergeben wird, die eigene Versicherung >haftet bis es unter dem neuen Besitzer neu zugelassen und versichert wurde.
Hallo,
bist du sicher, dass das so ist? Wenn ich den Wagen abmelde (nicht nur vorübergehend stilllege), dann beende ich doch die Versicherung und bekomme zuviel gezahlte Prämie zurück. Wenn das so wäre wie du schreibtst würde die Versicherung ja ohne Prämie für unbestimmte Zeit (bei Export ins Ausland theoretisch für immer) weiterhaften. Kommt mir sehr untypisch vor für eine Versicherung.Gruß, Wolfgang
- Re: Die Versicherung haftet bei abgemeldetem Fahrzeug? HarryStamper 08.3.2008 09:22 (0)
- Re: Die Versicherung haftet bei abgemeldetem Fahrzeug? Chris 08.3.2008 09:22 (0)
- Re: Die Versicherung haftet bei abgemeldetem Fahrzeug? Uwe 08.3.2008 09:01 (2)
- Re: Die Versicherung haftet bei abgemeldetem Fahrzeug? Uwe FDS 08.3.2008 13:37 (0)
- Re: Die Versicherung haftet bei abgemeldetem Fahrzeug? Chris 08.3.2008 09:19 (0)
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