Re: glaubhaft nachweisen
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Geschrieben von Uwe am 31. Januar 2008 19:59:27:
Als Antwort auf: Re: glaubhaft nachweisen geschrieben von Ingolf aus Berlin am 31. Januar 2008 19:12:35:
Also zwecks den 2 Wochen parken wird stimmen. Allerdings reicht schon ein Verschieben des Fahrzeugs um nen halben Meter. Dann liegts an der Behörde nen Nachweis zu erbringen zwecks Parkdauer.
Allgemein würd ich aber die Sache mit der Ausnahmegenehmigung angehen. Denke hier ist schon ein Anruf beim Anwalt sehr hilfreich. Bei Anrufen werden auch keine Beratungskosten berechnet, da es hier um eine Auskunft geht. Außerdem wird jeder Anwalt gerne Auskunft geben, da er hier einen potentiellen Kunden wittert.
Gruß Uwe
>>Du darfst soviel ich weiss weder mit PKW noch mit Hänger länger als 2 Wochen auf einem öffentlichen Platz parken. Und dann wird es schwierig;-)
>>Gruß Georg
>Korrekt die Zeitangabe. Er darf parken, wie er da hinkommt ist bisher nicht geregelt. Meine Werkstatt hat mir sogar angeboten, den LT in die Zone zu schleppen und wieder zurück, damit ich ihr treu bleiben kann.
>Gruß Ingolf
- maximal-zwei-Wochen-parken-Irrtum Callebln 31.1.2008 21:30 (0)
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