Re: womo-zulassung / gas / kocher /; Keine Toleranz zur Gasdichtigkeitsprüfung!


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Geschrieben von gr am 25. Mai 2008 15:29:16:

Als Antwort auf: womo-zulassung / gas / kocher / druck geschrieben von niklas am 25. Mai 2008 11:52:39:

Hallo,
die Frage bezieht sich doch eigentlich auf Änderungen an der Gasanlage.
Die Bestimmungen dafür sind mit Recht sehr streng. Ich will mich kurz halten:
1. WoMo muß u. a. Kocher mit Spüle bei Stehhöhe von 1,70m haben; FESTEINGEBAUT mit Zündsicherung +festem Anschluß(Rohr), alle 10 cm mit Schelle befestigt.
2. Gasflasche muß im Dichten Gaskasten SICHER/Standfest untergebracht sein; mit 10x10cm² Zwangsöffnung nach unten/abgehend auf der Seite
3. Reglerventil , nicht älter als 10 Jahre alt, mit einwandfreiem Schlauch ca. 40cm lang zum vorgeschriebenen Schnellabstellventil.
4. es darf nur 1 Drucksystem vorhanden sein; entweder 50 ODER 30mb
5. Dichtigkeitsprüfung ist ein MUß!!
Eben weil dieses Fachgebiet so "explosiv " ist, werde ich Dir keine weiteren Tips dazu geben.
Das nur als Kurzinfo.
Hierzu gibt es ein Arbeitsblatt vom DVGW G 607 .
Halte Dich bitte unbedingt an diese Vorschriften. Basteln ist hierbei sträflicher Leichtsinn !!!!!.
Du gefährdest Du Dich und ANDERE !!!!!

Gruß Gerald


>hallo,
>ich bastle gerade an meinem ersten wohnmobil und frage mich was es für anforderungen an den kocher gibt. bei tüv nord habe ich gelesen, dass der kocher fest installiert sein muss. was genau ist damit gemeint? kann ich also keinen handelsüblichen campinggaskocher nehmen? oder muss der irgendwie festgeschraubt werden oder was erwarten die? und kann ich bei bei meinem alten LT bj`82 noch mit 50mbar arbeiten oder muss ich jetzt alles auf 30mbar umrüsten?
>danke schon mal
>niklas



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