Wenn du Pech hast...


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Geschrieben von Chris am 24. Januar 2008 19:57:18:

Als Antwort auf: Re: blah! geschrieben von Kai R. am 24. Januar 2008 09:04:27:

Natürlich mußt du Fenster nicht eintragen lassen, aber du darfst die Statik des Fahrzeugs nicht beliebig verändern und an den tragenden Teilen rumschnitzen. Bei einem 80cm langen Fenster in einem Kunststoffdach ist die Frage nach einem durchtrennten Dachspriegel durchaus berechtigt. Ich halte es auch für unwahrscheinlich, daß ein Prüfer danach fragt, aber ausgeschlossen ist es nicht. Zumindest beim Serienhochdach kann man davon ausgehen, daß dem einen oder anderen bekannt ist, wo die Spriegel laufen, denn die sind in jedem nichtausgebauten LT zu sehen.

Gruß Chris




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