GASHEIZUNG bei NEUABNAHME
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Geschrieben von Uwe am 16. Dezember 2007 11:30:41:
Hallo Leute,
ich baue grad meinen LT aus. War bisher als LKW zugelassenund soll im Frühjahr als WoMo umgeschrieben werden. Wer kennt sich da mit den Bestimmungen für die Gasheizungen aus? Ich möchte eine TRUMA E 1800 oder E 2400 einbauen. Wie ich erfahren hab müssen bei Gasheizungen zwischenzeitlich auch wie bei Benzin oder Dieselheizungen die Brenner nach 10 Jahren getauscht werden. Da aus finanztechnischen Gründen für mich nur eine Gebrauchte in Frage kommt, hier nun die kongrete Frage: Wie wird bei älteren Heizungen der Tausch des Brenners nachgewiesen? Was kostet ein neuer Brenner etwa? Hat der Dipl. Ing. vom TüV überhaupt ne Möglichkeit das Alter bzw. den Zustand des Brenners zu prüfen? Ich denke wenn die WoMo Zulassung mal vorhanden ist, bzw. die Gasanlage eingetragen ist, wird es immer eine Möglichkeit geben auch mit einer älteren Anlage eine Abnahme bzw. die Gasprüfung zu bestehen. Allerdings denke ich, daß bei einer Neuabnahme etwas genauer geschaut wird (ähnlich Vollgutachtung). Wer hierzu Infos hat kann mir auch direkt an wieszguegel@freenet.de antworten. Bin für jede Info dankbar.
Gruß Uwe
- Re: GASHEIZUNG bei NEUABNAHME Chris 16.12.2007 12:56 (0)
- evtl noch `ne gemeine Falle? reinhard nrw 16.12.2007 12:54 (0)
- Re: GASHEIZUNG bei NEUABNAHME LT-Harry 16.12.2007 12:25 (2)
- Re: GASHEIZUNG bei NEUABNAHME Uwe 16.12.2007 13:02 (1)
- Re: GASHEIZUNG bei NEUABNAHME Chris 16.12.2007 14:18 (0)
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