Ab über 2,8 t aufzeichnungspflichtig
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Geschrieben von André aus MG am 01. März 2008 12:28:51:
Als Antwort auf: Re: Fahrtenschreiber nötig bei Privatfahrten? geschrieben von Georg am 01. März 2008 11:24:11:
Also ich hab jetzt grad mal bei der Polizei angerufen und die haben mir gesagt, daß gewerbliche Fahrten über 2,8 t Gesamtgewicht von Fahrzeug alleine oder auch mit Hänger (wenn man also z.B. einen Kombi mit Hänger fährt und über 2,8 t zGG kommt) Fahrtenschreiberpflichtig sind. Wer keinen fahrtenschreiber hat, der muß ein Tageskontrollblatt mitfühern. Da werden die gleichen Daten handschriftlich eingetragen, die die Tachoscheibe auch anzeigt. Nur eben die gefahrenen Geschwindigkeiten kann sie natürlich nicht anzeigen, aber man muß auch die Lenk- und Ruhezeiten eintragen, und alle Blätter bestimmte Zeit sammeln.
Im google unter Tageskontrollblatt seht ihr alles erforderliche.
Leider konnte er mir aber nicht sagen auf Anhieb, wie es bei privaten Fahrten aussieht. Da findet sich aber sicherlich auch noch was.
Ansonsten bin ich ja froh, daß ich in 50 km Radius keinen Fahrtenschreiber brauche, denn den müßte ich auch einmal jährlich prüfen lassen.
VG, Andre
- Re: Ab über 2,8 t aufzeichnungspflichtig Uwe FDS 01.3.2008 15:33 (0)
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