Re: kurzzeitiges wiederzulassen
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Geschrieben von Chris am 15. April 2008 22:48:25:
Als Antwort auf: kurzzeitiges wiederzulassen geschrieben von Manfred aus Lügde am 15. April 2008 21:08:11:
Vielleicht solltest du den Agenten wechseln, denn das ist totaler Blödsinn. Die Versicherung zahlt man bei normaler Zulassung nur für den Zeitraum, in dem der Wagen tatsächlich zugelassen ist, und zwar auf den Tag genau. Es spielt dabei keine Rolle, was vorher mit dem Wagen war und was nachher ist und wie lange die Zulassung dauert. Wenn du den Wagen abmeldest, kannst du auch die Versicherung sofort kündigen. Anders ist es bei Kurzzeitkennzeichen, da zahlt man bei der Versicherung eine Pauschale von ca. 60-70,-, die ggf. erstattet werden, wenn das Fahrzeug anschließend bei der gleichen Versicherung dauerhaft versichert bleibt. Ich beziehe mich hier allerdings nur auf die Haftpflicht, mit Kaskoversicherungen kenn ich mich nicht aus, hab ich nie gehabt.
Gruß Chris
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