Re: Sicherheitsgurte nachrüsten?


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Geschrieben von Uwe am 30. März 2008 19:56:08:

Als Antwort auf: Sicherheitsgurte nachrüsten? geschrieben von Silke am 30. März 2008 14:49:02:

Moin Moin,
also wenn vorher auch keine Gurte drin waren seh ich da kein Problem. Wenn die vorher welche drin waren, würd ich die alten Befestigungspunkte wiederverwenden. Selbst neue Gurtpunkte setzen würd ich nicht. Da brauchs Gutachten dazu, die unbezahlbar sein dürften.
In den Siebziger und Achtzigern wurde noch sehr viele Fahrzeuge nur vorne mit Gurten ausgerüstet. Bei diesen Fahrzeugen besteht keine Nachrüstungspflicht. Bei meinem letzten Oldtimer war der Gurt nur gegen Aufpreis als Sonderausstattung erhältlich. Seinerzeit hatten die Hersteller noch keine Verpflichtung Gurte Serienmässig zu verbauen. Also Vollgutachten ohne Mängel und Gurte problemlos überstanden.
Gruß Uwe


>Hallo:),
>ich habe im letzten Jahr einen LT, BJ. 79 erstanden, mit sechs eingetragenen Sitzplätzen.
>Im hinteren Bereich wurde eine Sitzbank, die sich durch die versenkbare Tischplatte als Bett nutzen lässt, eingebaut. Allerdings sind dort keine Sicherheitsgurte vorhanden.
>Nun meine Fragen:
>Es gibt ja nun mal die Gurtpflicht...muss ich Sicherheitsgurte nachrüsten, obwohl das Schätzchen für 6 Personen zugelassen ist, oder gibt es da irgendwelche Sonderbestimmungen?
>Ist das Nachrüsten (z.B. von Bauchgurten) überhaupt möglich? Irgendwie hab ich im Kopf, dass Sitzplätze nur in oder gegen die Fahrtrichtung und mit vorhandener Rückenlehne zulässig sind. Die Sitzbank ist allerdings in U-Form gebaut, wobei sich in Fahrtrichtung ja dann die Hecktür im Rücken befindet.
>Und was würde passieren, wenn ich alles so lasse (was ich aus Sicherheitsgründen echt so nicht vorhabe) und wir kontrolliert werden...dürften wir dann nicht mit mehr als 2 Personen weiterfahren?
>Vielleicht weiß jemand Rat?!
>Vielen Dank:),
>Silke





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