Re: womo-zulassung / gas / kocher / druck


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Geschrieben von sebl am 25. Mai 2008 13:55:19:

Als Antwort auf: Re: womo-zulassung / gas / kocher / druck geschrieben von niklas am 25. Mai 2008 13:05:11:

Also: Kein fest eingebauter Kocher: Bei der nächsten Hauptuntersuchung WoMo-Zulassung futsch (wenn Du Pech hast), und streng genommen fährst Du ohne Betriebserlaubnis, also ohne Versicherungsschutz, da das Fahrzeug als WoMo zugelassen ist, den Richtlinien aber ohne Kocher nicht entspricht.
Kühlschrank reinstellen geht, Betrieb während der Fahrt dann nur mit 12 Volt. Aber, wie schon erwähnt: Wohin mit den Abgasen im Stand? An den Abluftschacht musst Du ihn ja irgendwie anschließen, also bau ihn lieber gleich fest ein.
30 mbar wie gesagt ist für den 82er nicht Pflicht.
Wenn Du die Standheizung rauslässt, wird sie evtl. bei der Prüfung aus dem Gasbuch gestrichen. Evtl. verlangt der TÜV dann bei der nächsten HU auch den Austrag aus den Fzg-Papieren.
Wenn Du das alte Gasbuch hast, wird es keine Komplettabnahme, sondern nur eine Dichtigkeitsprüfung, ggf. halt mit Streichung der Heizung und Aktualisierung der Daten.
Frag den Prüfer, kauf Dir ein Buch, guck in die Richtlinien, die dürfte es in jedem Campungladen oder bei TÜV etc. geben.
Viele Grüße, Sebastian



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