Re: Heute TÜV: HU ja, Sitzbank aber nicht eingetragen, was tun?
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Geschrieben von Mikey am 17. Juni 2008 14:53:39:
Als Antwort auf: Re: Heute TÜV: HU ja, Sitzbank aber nicht eingetragen, was tun? geschrieben von Chris am 05. Mai 2008 22:09:13:
Hallo
ich weiß nicht wie alt dein Lt ist aber wenn er älter als 31.12.1991 ist brauchst du keine gepruften (orginale)Verankerungspunkte sondern nur welche mit Verankerungspunkten mit ausreichender Festigkeit
hier ein Text von: http://www.busfreaks.de/strohrum/showthread.php?id=10843
6.2.4 Sitze
Im Fahrzeugbrief ist in Ziffer 12 nur die Anzahl der Sitzplätze anzugeben, die während der Fahrt besetzt werden dürfen. Sitzplätze, die während der Fahrt nicht besetzt werden dürfen, sind entsprechend zu kennzeichnen. Alle Sitzplätze, die während der Fahrt besetzt werden dürfen, müssen den Vorschriften des § 35a StVZO entsprechen, wobei für den Fahrersitz auch die Anforderungen der Führerhausrichtlinie anzuwenden sind. Bei der Beurteilung der Sitzfestigkeit ist die EGRL 74/408/EWG heranzuziehen. Sitzkissen- und Rückenlehnenpolster sind gegen Verrutschen zu sichern.6.2.5 Rückhalteeinrichtungen, Sicherheitsgurte und deren Verankerungen
Für vor 1992 zugelassenen Wohnmobile (Erstzulassung des Basisfahrzeugs bis 31.12.1991) gelten folgende Anforderungen:
Für alle Sitzplätze, die während der Fahrt besetzt werden dürfen, sind geeignete Haltemöglichkeiten vorzusehen, z.B.
- bauartgenehmigte Sicherheitsgurte an Verankerungspunkten mit ausreichender Festigkeit für Sitze, vor denen sich keine gepolsterten Abstützmöglichkeiten befinden,
- geeignete Abstützungen für quer zur Fahrtrichtung angeordnete Sitzplätze
- Kopfstützen für Sitzplätze, die entgegen der Fahrtrichtung angeordnet sind.
Für ab dem 1.1.1992 erstmals in den Verkehr kommende Wohnmobile (Erstzulassung des Basisfahrzeugs) gelten die Vorschriften des § 35a StVZ in der entsprechenden Fassung:
- geprüfte Verankerungspunkte und bauartgenehmigte
Sicherheitsgurte für alle in Fahrtrichtung angeordnete Sitzplätze
- bei allen weiteren Sitzplatzanordnungen gelten weiterhin die vorgenannten Anforderungen
Bei der Prüfung der Gurtverankerungen sind ggf. die zusätzlichen Belastungen durch Zusatzfunktionen des Sitzes (z.B. Staukasten o.ä.) zu berücksichtigen, wenn sich Gurtverankerungen am Sitz befinden. Zusätzliche Belastungen durch Befestigung von sonstigen Ausrüstungsteilen im Bereich der Gurtverankerung sind in gleicher Weise zu berücksichtigen.
Entgegen der in Abschnitt 4.1 genannten Vorgehensweise Prüfanforderungen entsprechend Basisfahrzeug - sind bei der Prüfung der Gurtverankerung für Sitzplätze im Wohnbereich die Anforderungen hinsichtlichj ihrer Festigkeit für Fahrzeuge der Kategorie M1 sinngemäß anzuwenden.
Hier noch eine Frage:
weiß jemand ob der LT 28 Kasten BJ 1990 Verankerungspunkte vorgesehen hat ich möchte auch Sitze nachträglich hinten einbauen
- Re: Heute TÜV: HU ja, Sitzbank aber nicht eingetragen, was tun? ltfahrer 17.06.2008 16:53 (1)
- ist erledigt, der 3. Prüfer hat sie eingetragen sebl 18.06.2008 09:21 (0)
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