Zuladung beachten - ggf. unter 1 t. bringen


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Geschrieben von Uwe aus Hamm am 29. Februar 2008 10:41:44:

Als Antwort auf: LT 40 auf 3,5 t ablasten geschrieben von André aus MG am 28. Februar 2008 20:39:28:

Hi Andrè,

Hatte mich für meine 35er DoKa auch schon mal mit dem Gedanken der Ablastung getragen um versicherungstechnisch unter 1 t Nutzlast zu kommen. LT35 DoKa mit TD wiegt knapp 2,1t leer.. es bleiben also nur 1,4 t Zuladung.Der 45er ist sicher etwas schwerer (wieviel auch immer). So wärest du beim Ablasten vermutlich sehr nah an 1t Nutzlast.
Es könnte also interessant sein das Leergewicht durch "irgendwas " soweit zu erhöhen das die Zuladung in den Papieren unter 1 t kommt, dann ist es versicherungstechnisch ein Lieferwagen (bis 1 t Nutzlast), was einen deutlichen Unterschied in der Versicherung ausmacht.
Die "Leergewichterhöhung" sollte dann durch irgendetwas demontierbares erfolgen, das aber nicht eingetragen wird.... (z.B. eine stabile verschraubte Blechplatte auf der Ladefläche, - keine Staukästen o.ä. die könnten eingetragen werden). Wenn du nach der Eintragung dein erhöhtes Leergewicht wieder "abspeckst" ist es wohl nicht ganz legal, aber es wird kaum jemanden interssieren.

Soweit mein Kenntnisstand..... zumindestens wäre es ggf. eine Überlegung wert.

bis denn


Uwe




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