Re: glaubhaft nachweisen


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Geschrieben von Ingolf aus Berlin am 31. Januar 2008 19:12:35:

Als Antwort auf: Re: glaubhaft nachweisen geschrieben von Georg am 31. Januar 2008 18:22:09:

>Du darfst soviel ich weiss weder mit PKW noch mit Hänger länger als 2 Wochen auf einem öffentlichen Platz parken. Und dann wird es schwierig;-)
>Gruß Georg

Korrekt die Zeitangabe. Er darf parken, wie er da hinkommt ist bisher nicht geregelt. Meine Werkstatt hat mir sogar angeboten, den LT in die Zone zu schleppen und wieder zurück, damit ich ihr treu bleiben kann.
Gruß Ingolf




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