Re: Kopffreiheit?
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Geschrieben von Uwe am 19. Mai 2008 13:13:57:
Als Antwort auf: Re: Kopffreiheit? geschrieben von Chris am 19. Mai 2008 12:00:48:
Servus Chris,
also nen Etra Träger hab ich nicht drin. Ist ne 18er Tischplatte, die links und rechts aufliegt, vorne in der Mitte beim Rückspiegel nochmal abgestützt wird, und hinten zum einen über ein ausgesägtes Brett zwecks Absturzsicherung hochkant verstärkt wird. Außerdem kommt hintermFahrersitz noch ne Trennwand zur Küche rein. Da bleibt dann noch etwa 1,20 freihängend über. Allerdings muß ja auch noch ne Leiter oder sowas rein, was die ganze Platte nochmal hinter der Sitzbank stützt. Da kann ich auch beruhigt mit meinen knapp 100 kg hoch. Eintragung ist ja für das Bett nicht Pflicht oder? Schließlich ist die hintere Liegefläche von 180 x 140 vorhanden. Soweit ich weiß müssen Schlafplätze auch ne bestimmte Höhe ham. Ich schau mal, Deine Maqil müßt noch da sein. Da beam ich mal ein paar Bilder rüber.
Gruß Uwe
>Moin Uwe,
>Bilder von meinem Schlafhochdach hab ich dir ja schon geschickt. Ich bin 1,85 und habe auch nur ein paar cm zu meinem Zwischenboden, allerdings mit einem etwas tieferen Sportsitz. TÜV-Prüfer haben sich darüber noch nie beschwert. Es gibt keine vorgeschriebenen Mindestmaße, die einem Fahrzeuginsassen zustehen müssen, lediglich muß bei Neuzulassungen dafür gesorgt sein, daß bei den Flächen, die ein Insasse mit dem Kopf erreichen kann, nach bestimmten Prüfbedingungen gemessene Kopfbelastungswerte nicht zu hoch werden. Ist bei den alten LTs aber nicht relevant, scharfe Kanten und Ecken im Kopfbereich solltest du aber vermeiden oder abpolstern, nicht nur im eigenen Interesse. Einen ungepolsterden Queträger im Kopfbereich der dritten Sitzreihe hatte der Prüfer bei meiner WoMoumtragung bemängelt, damals war mein Hochbett noch fest installiert und nicht zusammenschiebbar. Die niedrige Bodenfläche an sich war aber wie gesagt kein Problem.
>Gruß Chris
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