Re: Die Versicherung haftet bei abgemeldetem Fahrzeug?


[ WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten ]


Geschrieben von Chris am 08. März 2008 09:22:01:

Als Antwort auf: Die Versicherung haftet bei abgemeldetem Fahrzeug? geschrieben von Wolfgang / Göttingen am 07. März 2008 22:29:45:

Nur am Rande bemerkt: Abmelden und vorrübergehend stilllegen ist jetzt dasselbe. Wenn du ein Fahrzeug abmeldest, bleibt es sieben Jahre im Register gespeichert und kann jederzeit wieder zugelassen werden, dazu nötig ist nur eine gültige HU und AU. Wenn das Fahrzeug nach sieben Jahren nicht wieder angemeldet wurde, wird es aus dem Register gestrichen. Wenn man es dann wieder in Verkehr bringen will, entspricht das einer Neuzulassung, die eine Vollabnahme beim TÜV erfordert.
Gruß Chris




Antworten:


[ WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten ]