Re: womo-zulassung / gas / kocher / druck
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Geschrieben von Chris am 25. Mai 2008 12:36:50:
Als Antwort auf: womo-zulassung / gas / kocher / druck geschrieben von niklas am 25. Mai 2008 11:52:39:
Wenn ich das richtig verstehe, hast du bislang gar keine Flüssiggasanlage eingetragen. Bei Neueintragungen muß jetzt meines Wissens alles 30mbar sein, d.h. ältere Geräte kannst du dann nicht mehr verwenden. Ansonsten gibt es ganz gute Merkblätter zu dem Thema vom TÜV und DVGW. Da steht genau drin, welchen Druckregler du verwenden muzßt, wo und was für Schläuche und Leitungen benutzt werden dürfen etc..
Erstabnahme der Anlage können alle möglichen Sachverständigen machen, wie z.B. der KÜS und der TÜV. Auch Campingteilehändler machen sowas teilweise, allerdings weigern sich manche, selbstgebaute Anlagen abzunehmen. Eine Eintragug in den Fahrzeugpapieren ist nicht notwendig, nur bei Standheizungen.
Gruß Chris
- Re: womo-zulassung / gas / kocher / druck niklas 25.05.2008 12:42 (3)
- Re: womo-zulassung / gas / kocher / druck Chris 25.05.2008 12:55 (2)
- Re: womo-zulassung / gas / kocher / druck niklas 25.05.2008 13:05 (1)
- Re: womo-zulassung / gas / kocher / druck sebl 25.05.2008 13:55 (0)
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