Re: Bestimmung der Gesamtnutzfläche für FA
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Geschrieben von Stefan Steinbauer am 23. Februar 2008 22:02:37:
Als Antwort auf: Re: Bestimmung der Gesamtnutzfläche für FA geschrieben von Daniel B. aus Hassloch am 23. Februar 2008 20:10:18:
bitte versteht das nicht verkehrt ,
die Gesammtnutzfläche ist die Bodenfläche des völlig leeren LTs !
Was die Finanzamtler nun wissen willen : welcher Anteil ist größer - der zur Personenbeförderung oder der zum Wohnen.zur Fläche für die Personenbeförderung zählt man alles , was während der Fahrt als Sitzplatz zugelassen ist , inkl der dazugehörigen Bodenfläche (=Fußraum beim PKW). Desweiteren muß man ja an den Platz kommen , also werden Teile der Allgemeinfläche hinzugerechnet.
Zur reinen Wohnfläche zählt alles , was eben nur zum Wohnen dient .
Also Schränke , Bad , Betten , Sitzgruppe (soweit nicht zur Personenbeförderung) ....Es liegt an euch , alles so darzustellen , das der überwiegende Teil der Innenraumfläche zum Wohnen dient. Deswegen auch mein Aufruf , für einen wohnlichen Eindruck zu sorgen. Wenn der Finanzamtler zur Vorführung lädt , dann muß er mit einen "ordentlichen" Eindruck aus dem Fahrrzeug wieder rausgehen.
Ihr müßt das an einen PKW Kombi festmachen.Dort gibt es Fahrer und Beifahrersitzplatz , beide dienen nur zum Personentransprort.
Die hintere Sitzbank kann im allgemeinen umgeklappt werden , und dient dann auch zum Gepäck/Gütertransport.
So , nun sucht analogien in eurem Fahrzeug.
Gibt es eine Sitzgruppe , die man schnell zusammenklappen , und die Polster wegräumen kann , um ein Laderaum zu erstellen?
Ist ausser vielen Sitzplätzen nicht viel im Fahrzeug vorhanden ?
Macht die Küche einen Eindruck , als wenn man mehr als ein Wochenende am Baggersee damit bestreiten kann ?Das dumme ist , ohne rechtlichen Hintergrund hat der Finanzamtler einen erheblichen Ermessenraum , um frei darüber zu entscheiden.
Also - wenig Rechtssicherheit und
wenig - so gehts zum Erfolg.Gruß
Stefan