Re: Bestimmung der Gesamtnutzfläche für FA
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Geschrieben von Stefan Steinbauer am 22. Februar 2008 16:09:07:
Als Antwort auf: Bestimmung der Gesamtnutzfläche für FA geschrieben von Daniel B. aus Hassloch am 22. Februar 2008 14:17:03:
Hallo Daniel
erstmal Vorsicht , denn die unpräzise Formulierung des Wohnmobils lässt den Fianzbeamten viel Freiraum .
Erstmal der Gesetzestext zur Erinnerung :
Als Wohnmobile gelten Fahrzeuge der Klasse M mit besonderer grundsätzlich fest eingebauter Ausrüstung nach Anhang II Abschnitt A Nr. 5.1 der Richtlinie 70/156/EWG , wenn sie auch zum vorrübergehenden Wohnen ausgelegt und gebaut sind , die Bodenfläche des Wohnteils den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs einnimmt und der Wohnteil eine Stehhöhe von mindestens 170Zentimeter sowohl an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle aufweist.
Also wir brauchen Gesamtfläche und Wohnfläche.Die Gesamtnutzfläche des Fahrzeugs geht vom Gaspedal bis zum hinteren Ende des Ladebodens.
Die Bodenfläche des Wohnteils umfasst zuerst alle überbauten Flächen (soweit es keine für die Fahrt zugelassenen Sitze sind) sowie Bodenfläche in Funktionsbereichen - als zB im Bad.
Alle sonstigen Bodenflächen sind Auslegungssache !
Ein problematisches Beispiel ist der VW-Bus , wo der Platz an der Schiebetür gerne als Ladefläche definiert wird , und somit keine Wohnfläche ist.Deswegen sollten alle Sachen , die fix zum Fahrzeug gehören auch drinnen sein.
Dumm , wenn zB der Tisch der Sitzgruppe nicht drinnen ist.
Besser ist zB , die ganze umbaubare Sitzgruppe ist als Bett hergerichtet.
Dann ist auch der Platz zwischen den Bänken und davor unstrittig.
Platz vor dem Kocher und der Spüle sind auch dieser zuzurechnen.
Ist kein Kühlschrank eingebaut , sollte eine Kühlbox irgendwo angebunden sein , usw.Sind hinten Sitzplätze eingetragen , die wärend der Fahrt benutzt werden dürfen , gehört deren Fläche nicht zum Wohnteil ! Dann ist auch der Platz zwischen Sitzen und Tür strittig , denn der wird dann auch gleich zu den Sitzen zugeschlagen (Ein/Ausstieg) .
Bei strittigen Alkovenfahrzeugen solltet ihr darauf bestehen , das das Hochbett im Alkoven mit zur Gesammtfäche hinzugerechnet wird. Da es unstrittig Bett (und damit Wohnfläche) ist , verbessert es das Verhältnis ganz erheblich.
Also - erstmal nachrechnen .Gruß
Stefan
- Re: Bestimmung der Gesamtnutzfläche für FA Daniel B. aus Hassloch 22.2.2008 18:58 (2)
- Re: Bestimmung der Gesamtnutzfläche für FA Stefan Steinbauer 22.2.2008 19:23 (1)
- Re: Bestimmung der Gesamtnutzfläche für FA Daniel B. aus Hassloch 22.2.2008 19:31 (0)
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