Re: Fahrtenschreiber LT 28 gesucht


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Geschrieben von Uwe FDs am 19. März 2008 09:24:56:

Als Antwort auf: Re: Fahrtenschreiber LT 28 gesucht geschrieben von Claus am 18. März 2008 09:01:25:

Hi Claus,

>Gilt für Neufahrzeuge; der Wagen könnt ja den Schreiber auch schon länger eingebaut haben, kann ja niemand nachvollziehen.

Doch, die Werkstatt, die ihn einbaut. Denn der Einbau darf nur durch einen zugelassenen Betrieb erfolgen. Da würd ich erst mal zu so einem Betrieb hinfahren und fragen, ob die so was einbauen und prüfen.

Ich hatte meinen Schreiber mal kaputt, hab einen bei eBay ersteigert, schnell reingeschraubt und bin in eine Kontrolle gekommen.

Statement der Polizei: Ich hätte das Gerät nicht selber einbauen dürfen, darf das Fahrzeug nicht weiter benutzten, man hat mir die Weiterfahrt untersagt, es hätte in diesem Falle ein digitales Gerät als Ersatz eingebaut werden müssen.

Man zeigte sich dann kulant: Ich durfte in Begleitung der Polizei zur Werkstatt, dort belehrte der Chef doe Polizisten dann erst mal, daß dies kein Neueinbau, sondern Reparaturaustausch sei, und deshalb kein digitales Gerät nötig, und außerdem wäre ein digitales nicht möglich, weil es keine Signalgeber für die alten Fahrzeuge gäbe.

Das zeigt, daß da nicht alle immerder gleichen Meinung sind.

Grüße

UWe




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