Re: GASHEIZUNG bei NEUABNAHME
[ WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten ]
Geschrieben von Uwe am 16. Dezember 2007 13:02:36:
Als Antwort auf: Re: GASHEIZUNG bei NEUABNAHME geschrieben von LT-Harry am 16. Dezember 2007 12:25:09:
Servus LT Harry,
das war mal ein richtig guter Tip. Gibts also auch im Staat der unbegrenzten Vorschriften mal was positives.
Hätte da noch ne kleine Frage offen die mich beschäftigt. Die Vertreiber von neuen Gasheizungen weisen generell darauf hin, daß nur noch Geräte mit 30 mBar Arbeitsdruck angeboten werden. Ältere Gasgeräte, auch Kochfelder und Kühlschränke laufen aber meist noch mit 50 mBar. Gibts da bei Neuabnahme ne Vorschrift ob 30 oder 50 mBar eingebaut sein muß? Für bestehende Gasanlagen trifft dies nicht zu, wie schauts bei neuen aus?
Ich frag da lieber vorher nach bevor ich nach jeder Menge Arbeit vielleich alles wieder ändern muß.
Aber erst mal danke für den Tip mit der Sondergenemigung.
Gruß Uwe
>Moin Uwe
>Mein "Freund" Google hat folgendes gefunden.
>http://www.truma.de/truma05/de/downloads/index_downloads_rubriken_94954.html
>Schau dir mal die Seite an.
>Bei Gasheizungen Brenerkammer alle 30 Jahre tauschen.
>Lade dir das passende Blatt herunter und lege es ins Auto (zur nächsten Gasprüfung)
>Gruß @Harry
>
- Re: GASHEIZUNG bei NEUABNAHME Chris 16.12.2007 14:18 (0)
[ WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten ]