Re: Die Versicherung haftet bei abgemeldetem Fahrzeug?


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Geschrieben von Uwe am 08. März 2008 09:01:40:

Als Antwort auf: Die Versicherung haftet bei abgemeldetem Fahrzeug? geschrieben von Wolfgang / Göttingen am 07. März 2008 22:29:45:

Moin Leute,
also daß die Versicherung ewig haftet ist nicht der Fall. Hier gehts um max 2 Wochen. Wenn Ihr z.B. ein anderes Fahrzeug anschafft, dies gleich anmeldet und das alte erst nach zwei Wochen abmeldet, berechnet die Versicherung keinen Beitrag.allerdings was drüber raus wird berechnet. Außerdem sollte man nen ordentlichen Vertrag abschließen, in dem ganz klar der Übergabeort, Datum und Uhrzeit eingetragen wird. Somit seid Ihr bei noch angemeldeter Über und Verkehrsverstößen des Käufer abgesichert. Außersdem sollte hier auch noch ganz klar festgelegt werder, daß das Fahrzeug in einem bestimmten Zeitraum vom Käufer ab bzw. umgemeldet wird. Hier empfiehlt sich eine Frist von einer Woche. Diese Woche wird dann ebenfalls von Eurer Versicherung nicht berechnet. Mit Eurer Zulassung ist ein Transport des Fahrzeuges bis zur Grenze auch möglich. Allerdings muß spätestens an der Grenzstelle der Käufer ein Einfuhrkennzeichen beantragen und organisieren. Da ich für bekannte neulich nen Wohnwagen in der Bucht angeboten hatte und das Teil ins Ausland verkauft wurde, bin ich hier etwas informiert. Wichtigste Punkte, Ihr bekommt die Kohle, Bestätigung der Übergabe und eine Ausweisnummer, besser noch ne Kopie. Nach der Übergabe liegen evtl. Probleme auf der Seite des Käufers.
Gruß Uwe

>>Da du ja sicher, in deiner grenzenlosen Lebensweisheit, sicher weißt, dass >selbst wenn das Fahrzeug abgemeldet übergeben wird, die eigene Versicherung >haftet bis es unter dem neuen Besitzer neu zugelassen und versichert wurde.
>Hallo,
>bist du sicher, dass das so ist? Wenn ich den Wagen abmelde (nicht nur vorübergehend stilllege), dann beende ich doch die Versicherung und bekomme zuviel gezahlte Prämie zurück. Wenn das so wäre wie du schreibtst würde die Versicherung ja ohne Prämie für unbestimmte Zeit (bei Export ins Ausland theoretisch für immer) weiterhaften. Kommt mir sehr untypisch vor für eine Versicherung.
>Gruß, Wolfgang





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