Re: KFZ-Steuer für einen (ungeregelten Benziner) LT 28


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Geschrieben von Stefan Steinbauer am 09. Dezember 2007 21:44:56:

Als Antwort auf: KFZ-Steuer für einen (ungeregelten Benziner) LT 28 geschrieben von Stephan (Rowdy) am 09. Dezember 2007 21:25:46:

>Ich würde mich über ein paar aufklärende Infos zum Thema KFZ-Steuer sehr freuen.
>LT28
>Status: Sonder-KFZ Wohnmobil
>Gesamtgewicht: 3.000 Kg
>Krafstoff: Benziner
>Kat: keiner
>Danke im voraus
>vom Rowdy


Hallo Rowdy

Sonder-KFZ Wohnmobil
das muß "sonstiges KFZ-Wohnmobil" heißen .
Kleiner aber wichtiger Unterschied , wenns mal um ne Klage gegen die Steuer geht.


Karftstoff - Benziner - intressiert leider nicht mehr.
Es intressiert nur noch die Schadstoffklasse und das Gewicht.

für die ersten 2000kg gilt bei Schadstoffklasse 0 (=keine) macht 400€

für die Restlichen 1000kg gilt : 10€ je angefangene 200kg - also 50€


Macht in Summe 450€ pro 12 Monate.

Falls du erst jetzt deinen Steuerbescheid erhalten hast , lege widerspruch ein.
Wie es geht , und wie so ein Mustertext ausschaut , steht bei www.camperline.de.


Gruß
Stefan






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