Re: GASHEIZUNG bei NEUABNAHME
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Geschrieben von Chris am 16. Dezember 2007 12:56:54:
Als Antwort auf: GASHEIZUNG bei NEUABNAHME geschrieben von Uwe am 16. Dezember 2007 11:30:41:
Mit Gasheizungen kenn ich mich net so aus, kommt halt wie gesagt drauf an, wo und wie das alter der Brennkammer vermerkt ist und wie gut man das verstecken kann. Also eins ist klar, zur Vollabnahme der Gasheizung muß für den Prüfer erkennbar sein, daß die Heizung auf aktuellem Stand ist bzw. den Richtlinien entspricht. Was später kommt im Rahmen der normalen 2-jährigen Gasprüfung, da würd ich's dann drauf ankommen lassen.
Mein Tip: Kauf die Heizung auf keinen Fall jetzt, weil sie im Herbst und Winter am teuersten sind, gerade die gebrauchten. Kauf sie im Frühjahr oder im Sommer, da kosten sie nur die Hälfte. Du könntest dann z.B. auch zwei kaufen, eine neuere zum Eintragen, die du dann im nächstesn Herbst mit Gewinn wieder verkaufst, und eine ältere für zum danach einbauen. Daß du bei alten Brennkammern mit deiner Gesundheit bzw. mit deinem Leben spielst, sollte dir klar sein.
Ansonsten kann ich nur sagen, meine alte X2 Dieselheizung ist so versteckt verbaut, daß sie noch kein Prüfer bislang entdeckt hat, von daher auch keine Probleme. Aber bei der Gasheizung hast du eben das Problem, daß du die ganze Anlage abnehmen lassen mußt und daher genau hingeschaut wird.
Gruß Chris
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