Ich glaube nicht...


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Geschrieben von Wolfgang / Göttingen am 02. Februar 2008 17:30:40:

Als Antwort auf: darf ich in der Feinstaubzone parken ? (nicht fahren) geschrieben von ruediger am 31. Januar 2008 15:51:36:

Hallo,

die Anhänger-Idee geistert ja in mehreren Foren herum. Die Antwort, die mir bisher am ehesten eingeleuchtet hat, ist diese hier aus dem Oldtimer-Forum:

> Plakettenlosen Fahrzeugen ist in den Umweltzonen die Teilnahme am
> Straßenverkehr verboten. Am Straßenverkehr nimmt nicht nur derjenige teil,
> der über die Straßen fährt, sondern auch derjenige, der sein Fahrzeug im
> öffentlichen Verkehrsraum abstellt oder parkt. Es kann sich also niemand
> mit der Einlassung entlasten, er hätte sein Auto mit dem Hubschrauber in
> die UWZ gehievt und dort abgestellt oder er hätte sein Auto bereits vor
> Einführung der UWZ dort abgestellt. Es reicht aus, daß der Wagen oder das
> Motorrad JETZT dort steht.

Die Antwort dort kam vom Moderator (der immerhin Anwalt ist).

Nachzulesen unter
http://forum.oldtimer-info.de/showmessages.afp?!_2AH0ZVCC1tempid=C52D40D1-DBC9-4CB6-B37C-7E90218924C7&login=1&fromsearch=1&xid=906640

dort Beitrag 30.

Das Verbot wird, soweit ich das verstehe, in §40,1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes geregelt, und da steht:
"Die zuständige Straßenverkehrsbehörde beschränkt oder verbietet den Kraftfahrzeugverkehr..."

http://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__40.html

Ist also leider nix mit "Ich hab den Wagen da hingeschoben...".

Gruß, Wolfgang







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