Re: GASHEIZUNG bei NEUABNAHME


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Geschrieben von Chris am 16. Dezember 2007 14:18:02:

Als Antwort auf: Re: GASHEIZUNG bei NEUABNAHME geschrieben von Uwe am 16. Dezember 2007 13:02:36:

>Hätte da noch ne kleine Frage offen die mich beschäftigt. Die Vertreiber von neuen Gasheizungen weisen generell darauf hin, daß nur noch Geräte mit 30 mBar Arbeitsdruck angeboten werden. Ältere Gasgeräte, auch Kochfelder und Kühlschränke laufen aber meist noch mit 50 mBar. Gibts da bei Neuabnahme ne Vorschrift ob 30 oder 50 mBar eingebaut sein muß? Für bestehende Gasanlagen trifft dies nicht zu, wie schauts bei neuen aus?

Ja. Bei Truma findest du folgende Information:
"Seit 1996 dürfen in Deutschland Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen entweder mit 30 oder 50 mbar Betriebsdruck ausgelegt sein. Diese Regelung ermöglichte den Fahrzeugherstellern erstmalig europagerechte Fahrzeuge mit einer einheitlichen Gasanlage mit 30 mbar Betriebsdruck zu fertigen.
2002 ging die europäische Kommission noch einen Schritt weiter und legte in der Norm EN 1949 (06/2002) fest, dass Neuinstallationen von Flüssiggaslanlagen in Straßenfahrzeugen nun europaweit für einen Betriebsdruck von 30 mbar ausgelegt sein müssen.
Aufgrund dieser Änderungen werden von Truma seit Mai 2006 keine Flüssiggasgeräte mit einem Betriebsdruck von 50 mbar mehr angeboten."

>Ich frag da lieber vorher nach bevor ich nach jeder Menge Arbeit vielleich alles wieder ändern muß.

Würde bedeuten, daß du auch gebrauchte Geräte nur dann einbauen kannst, wenn sie für 30mbar ausgelegt sind. Also Augen auf beim Kauf.
Gruß Chris




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