Re: Nachrüstung für LT 28 Diesel möglich?


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Geschrieben von Ekki am 12. März 2008 22:11:10:

Als Antwort auf: Re: Nachrüstung für LT 28 Diesel möglich? geschrieben von Peter am 12. März 2008 18:36:09:

>>Kann man beim LT 28 Diesel (BJ 91) einen Partikelfilter o.ä. nachrüsten??
>Hi,
>das kannst du komplett vergessen. LT 1 haben alle nicht mal Euro Norm 1 also gar nix. Das ist im Kontext des Plakettenwahnsinns das schlechteste. Unabhängig davon gibt es aber nicht einen Hersteller der sich angenommen hat für solche Motoren Dieselrußfilter herzustellen die das Gequalme und Geruße so abmildern dass da ne vernüftige Plakette bei rauskommt. Auch der LT 2 der bis vor 2 Jahren gebaut wurde unterliegt diesem Schwachsinn in gleicher Weise da der Motor ähnliche Technik noch aufweist wie der LT 1. Einzigst der Crafter, also Fahrzeuge die nicht älter sind als 2 Jahre (wer kann sich´s leisten!!??) schneidet besser ab. Bleibt nur die Ausnahmeregelung für unsere alten Schätzchen als "Bagatellregelung" für Altfahrzeuge die es problemlos gibt bis Max. 500km pro Jahr gefahrene Km innerhalb der Umweltzone mit der Pflicht ein Fahrtenbuch darüber zu führen. Formulare gibts im Internet dazu bei den jeweiligen Umweltbehörden der Städte. Ich habe völlig problemlos solch eine Ausnahmegenehmigung 3 Wochen nach Beantragung noch im Dezember erhalten für meinen LT40 Bj 86. Bislang auch ohne Gebührenbescheid.
>Gruß Peter

Hallo,

der Beitrag ist so nicht ganz richtig. Dann mal los:

1. Partikelfilter zum Nachrüsten gibt es keine, das stimmt ...
2. es gibt LT1, die Euro 1 haben. Das heißt aber noch lange nicht, daß sie die nötige Schadstoffklasse zur Erlangung einer Umweltplakette haben ...
3. zum LT2 sage ich mangels Kenntnissen lnichts ...
4. problemlose Ausnahmeregelung per "Bagatellfall" und dann noch kostenlos ?? Sowas habe ich noch nie gehört, wo wohnst du denn ?? Gib doch mal mehr Infos, vielleicht kann noch jemand außer dir von dieser Regelung profitieren ...
5. Ausnahmeregelungen werden auf Gemeindeebene erteilt. Die Bedingungen legt jede Gemeinde eigenständig fest und das bedingt viele unterschiedliche Regelungen. Eine bundesweite, gegenseitige Anerkennung steht noch aus und wird wohl nicht erfolgen. Falls da meine Kenntnisse veraltet sind, bitte ich um Aufklärung.
6. Bitte um Angabe, wo genau solche Antragsformulare im Internet zu finden sind
7. Ich beglückwünsche dich, eine solche Ausnahmegenehmigung erhalten zu haben ...

Wenn man die "Suche" bemüht hätte, wäre man sicher fündig geworden, das Thema ist hier schon viel disskutiert worden und auch sachlicher und informativer ...

Gruß aus Bärlin ... Ekki





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