Mal was ganz anderes...


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Geschrieben von Wolfgang m.d. Frosch am 04. März 2008 13:16:30:

Hallo Leute,
ich weiß ja nicht wie es euch geht, aber ICH habe mich entschlossen mich zu wehren. Muss man sich alles von diesem Staat gefallen lassen? NEIN!!!!!

Leider gibt es zu wenige Leute, die den Mumm haben, sich zu wehren, egal gegen was.
Ob Diskriminierung der Raucher, ob Fahrverbote für unsere geliebten LT's...... egal. WEHREN müssen wir uns und nicht alle immer schön im Gleichschritt gehen.....hatten wir alles ja schon. Wehret den Anfängen.

In diesem Sinne...... AUFWACHEN! Es ist 5 vor 12!!!


Gruß, Wolfgang

Diese email ist bestimmt für: Wolfgang H...XXXXXXX

Liebe Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer,

Sie haben sicher der Presse entnommen, dass die Sammelverfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung am vergangenen Freitag, den 29.02.2008, beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht wurde. Insgesamt hat diese Verfassungsbeschwerde damit 34.451 Beschwerdeführer.

Ich danke Ihnen auf diesem Wege für das mir entgegengebrachte Vertrauen, für die Unterstützung der Initiative des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung und ganz besonders den Helfern des AK, die es erst möglich gemacht haben, dass die Organisationsarbeiten für die Einreichung der Verfassungsbeschwerde im Februar abgeschlossen werden konnten. Immerhin 3.465 Arbeitsstunden haben die Mitarbeiter meiner Kanzlei und des AK gebraucht, um die Verfassungsbeschwerde nach Karlsruhe zu bringen. Warum der Aufwand? Es ist nicht damit getan gewesen, die Adressen einzugeben, nein, die schriftlichen Vollmachten müssen dem Bundesverfassungsgericht im Original vorgelegt werden. Dabei musste jede Vollmacht einzeln überprüft werden. Der endgültige Schriftsatz mit den Namen
aller Beschwerdeführer umfasst 361 eng beschriebene DIN-A4 Seiten, die Vollmachten füllten 12 Umzugskartons.

Wie geht es weiter?
Nachdem ich am 31.12.2007 die Verfassungsbeschwerde im Namen von acht exemplarisch ausgesuchten Erstbeschwerdeführern eingereicht habe, wurde in Karlsruhe zunächst die interne Zuständigkeit entschieden. Für unsere Verfassungsbeschwerde ist der erste Senat zuständig. Da wir auch beantragt haben, den Vollzug des Gesetzes bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichtes auszusetzen, wird hierüber demnächst entschieden und zwar voraussichtlich noch im Monat März. Ich werde Sie weiter über den Gang der Angelegenheit nformieren. Die Schriftsätze können Sie auf meiner Webseite und der Webseite des AK einsehen.

Noch ein paar wichtige Formalien:

Mein Aktenzeichen für dieses Verfahren lautet: 82-06
Das Aktenzeichen des Bundesverfassungsgerichts lautet: 1 BVR 256/08
Sie sind als Beschwerdeführer zu XXXXX aufgeführt.

Diese email ist zugleich Ihre Mandatsbestätigung.

Die von Ihnen angegebenen persönlichen Daten werden für die Dauer des Verfahrens in meiner Kanzlei zum Zwecke der rationellen Bearbeitung der Beschwerde in elektronischer Form zur Durchführung des Mandatsverhältnisses gespeichert und ggfls. geändert, § 28 Abs. 1 Nr. 1 Bundesdatenschutzgesetz. Die von Ihnen eingereichte Vollmacht liegt mir in eingescannter Form vor. Alle mit Ihren Daten befassten Mitarbeiter haben eine Verschwiegenheitserklärung abgegeben. Dem Bundesverfassungsgericht habe ich Ihre Daten zunächst nur in
ausgedruckter Form zu Verfügung gestellt. Die Angaben zum Namen, Anschrift, Beruf und Betroffenheit werden dem Gericht auch in elektronischer Form übermittelt, die Weitergabe Ihrer email-Adresse, der Telefon- oder Faxnummer ist dagegen nicht vorgesehen.

Ich werde die Namen der Beschwerdeführer nicht veröffentlichen oder an Dritte weitergeben. Auch das Gericht wird die Namen nicht veröffentlichen.

Alle bei mir gespeicherten Daten unterliegen dem Mandatsgeheimnis und werden nach Beendigung des Mandates gelöscht.

Ich bitte um Verständnis, dass es schwer ist, auf alle Einzelfragen von fast 35.000 Mandanten einzugehen. Ich bitte daher möglichst von Korrespondenz in dieser Sache abzusehen.

Mit den besten Grüssen aus Berlin
bin ich Ihr
Mxxxxx Stxxxxxx
Rechtsanwalt/vereidigter







Antworten:


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