Re: BITTE KEINE AUSLÄNDISCHEN MITBÜRGER
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Geschrieben von HarryStamper am 07. März 2008 13:44:03:
Als Antwort auf: Re: BITTE KEINE AUSLÄNDISCHEN MITBÜRGER geschrieben von horich am 07. März 2008 10:57:24:
Hey Horst,
hast offensichtlich schlecht gefrühstückt, bist mit dem falschen Bein zuerst aufgestanden oder sonstwas.. Fakt ist, dass man oftmals Probleme bekommt verkauft man sein Fahrzeug an zwielichtige Personen. Da du ja sicher, in deiner grenzenlosen Lebensweisheit, sicher weißt, dass selbst wenn das Fahrzeug abgemeldet übergeben wird, die eigene Versicherung haftet bis es unter dem neuen Besitzer neu zugelassen und versichert wurde. Um solchen Problemen, besonders bei Export ins Ausland, aus dem Weg zu gehen wollte ich hier mal anfragen..
Aber nunja.. ich hoffe du hattest Spaß beim Verfassen des Beitrages und es hat deinen offensichtlich trüben Alltag ein wenig erhellt..Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen
- Die Versicherung haftet bei abgemeldetem Fahrzeug? Wolfgang / Göttingen 07.3.2008 22:29 (5)
- Re: Die Versicherung haftet bei abgemeldetem Fahrzeug? HarryStamper 08.3.2008 09:22 (0)
- Re: Die Versicherung haftet bei abgemeldetem Fahrzeug? Chris 08.3.2008 09:22 (0)
- Re: Die Versicherung haftet bei abgemeldetem Fahrzeug? Uwe 08.3.2008 09:01 (2)
- Re: Die Versicherung haftet bei abgemeldetem Fahrzeug? Uwe FDS 08.3.2008 13:37 (0)
- Re: Die Versicherung haftet bei abgemeldetem Fahrzeug? Chris 08.3.2008 09:19 (0)
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