Re: Gleich Kontra und Rückbuchung


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Geschrieben von Rübezahl am 05. Januar 2008 16:08:29:

Als Antwort auf: Re: Gleich Kontra und Rückbuchung geschrieben von Eugen aus Hagen am 05. Januar 2008 10:35:32:

>Moin allerseits!
>Also mit dem Widerspruch ist das ok so.
>Die Rückbuchung oder Nichtzahlung wird problematisch.
>Schaut mal bei der Reisemobil-Union auf die HP oder bei Camperline.
>Dort wird eindringlich vor der Nichtzahlung gewarnt, da der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat.
>Dort findet ihr auch Musterschreiben usw.
>Also muss zunächst gezahlt werden, und wenn der Widerspruch (richtiger "Einspruch") nachher wirksam ist, gibts die Kohle zurück. Klar haben die dann so lange ein zinsloses Darlehen, aber bei Nichtzahlung gibts ratzfatz Mahnungen, Mahnbescheide, und im Extremfall wird das Kennzeichen entstempelt.
>Also macht euch erst schlau, bevor da was in die Hose geht.
>In diesem Sinne viel Erfolg
>Eugen
>der auch Einspruch eingelegt hat...
>>Servus Rübezahl,
>>entweder gleich am Montag die Bank anweisen nicht abzubuchen bzw. Einzugermächtigung stornieren. Ansonsten kannst nach der Abbuchung zurückbuchen lassen. Je schneller desto besser. Und sofort Widerspruch einlegen. Der geht auch erst mal ohne Begründung durch. Die kannst noch nachreichen. Ich weiß grad nicht wie lange, aber mindestens 2 Wochen hast Zeit für die Begründung. Wenn das jeder gleich macht, wird die Bürokratie wegen der eingereichten Widersprüche und deren Bearbeitung im eigenen Morast ersticken. Es wird ein unglaublicher Verwaltungsaufwand entstehen dem kein Sesselfurzer gewachsen ist. Erst mal Widerspruch lesen, ablegen, weiterreichen, bearbeiten, erneut anschreiben. Das gleiche Spielchen wird genauso bei Zahlungseingang und die folgende Rückbuchung erfolgen. Das wird sich derart aufschaukeln, daß es zuerst mal jede Menge Zeit ergibt, in der die Gerichte die Rechtmässigkeit dieser Forderung zu prüfen. In dieser Zeit wird sich so viel Papierkram anhäufen, der die ganze Sache zu Fall bringen wird. Momentan ham die zwar den Vorsprung durch zugelasse Fahrzeuge die bekannt waren und deshalb schon auf Vorrat bearbeitet wurden. Allerdings lassen sich die Widersprüche nicht im Vorfeld sondern erst nach Eingang bearbeiten. Denke jeden Ball den die abschießen kommt mit doppelter Wucht zurück. Daher sollte jeder Betroffene ohne zu überlegen seinen Widerspruch einlegen. Hätte logischerweise auch den positiven Nebeneffekt "die Macht des Volkes" gegenüber unseren sogenannten "VOLKVERTRETERN"zu zeigen.
>>Hier besteht eine Situation in der der Bürger mal (rechtlich völlig korrekt) die Möglichkeit hat, gegen Ausbeutung durch den Staat vorzugehen. Wer seine Chance hier allerdings nicht nutzt, soll hinterher nicht jammern und nörgeln.
>>In diesem Sinne wünsche ich uns allen einen Erfolg!

Beste Grüße ringsum!

Vom Bund der Steuerzahler habe ich mir das Einspruchsschreiben heruntergeladen und werde dies gleich am Montag zum FA befördern. Bei der hiesigen Regierungspartei habe ich mich sehr herzlich für die Wahlwerbung (am 27. wird ja in Hessen gewählt) durch ihren ja dafür - zumindest für die überfallartige Abbuchung - verantwortlichen Minister bedankt; und natürlich auch für die sonstigen schönen Dinge neben der WoMo-Steuererhöhung von ja nur lächerlichen 137,52 %.

Dennoch ein schönes Wochenende




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