Re: Zuladung beachten - ggf. unter 1 t. bringen


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Geschrieben von LT-Harry am 01. März 2008 10:49:28:

Als Antwort auf: Re: Zuladung beachten - ggf. unter 1 t. bringen geschrieben von Georg Kälberer am 29. Februar 2008 22:04:32:

>Hallo
>Bist Du sicher , das ich als Privatmann mit Hänger einen Fahrtenschreiber brauche?
>Fahre eigentlich oft mit meinem Rettungswagen mit Autoanhänger und Buggy hinten dran.
>Zu mir sagte die Polizei, das wäre nur bei gewerblicher Nutzung nötig!
>Jetzt bin ich gerade verunsichert, nachdem ich am Dienstag einen neuen Buggy holen will.
>Gruß Georg



Moin Georg
Lese mal den §57a STVZO
Dies gilt nicht für:
Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes

Soweit ich weiß, gilt das sowieso erst für KFZ >3,5 t gewerblich, im Net habe ich leider nichts gefunden, wo das mit den 3,5 t steht.

(Die "Emma" hat mich leider etwas aufgehalten)

Gruß @Harry






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