Umweltzone: Weiterfahren auch mit LT: nun das "Bürokratische"
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Geschrieben von gr am 26. Februar 2008 12:12:44:
Hallo,
offensichtlich besteht noch "Wissensbedarf" bei der "Feinstaubregelung" besteht. Hier eine "amtliche Antwort", 1 Tag alt:"""Sehr geehrter Herr *******,
im Bundes-Immissionsschutzgesetz wurde festgelegt, dass
Straßenverkehrsbehörden unter bestimmten Voraussetzungen den
Kraftfahrzeugverkehr beschränken, also Sperrzonen einrichten können..Ein Ausfluss dieses Gesetzes hat dazu geführt, dass Fahrzeuge mit
geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung derart gekennzeichnet werden
können, dass sie mit unterschiedlichen Rechten für den Fahrzeugverkehr
gesperrte Zonen entweder befahren oder nicht befahren dürfen. Die
genauen Regelungen finden Sie in der "Verordnung zum Erlass und zur
Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer
Fahrzeuge".Nun gibt es ältere Fahrzeuge, die auf Grund ihres Schadstoffausstoßes
keine Plakette zum Befahren der Umweltzonen erhalten können. Hier hat
die zuständige Straßenverkehrsbehörde evtl. die Möglichkeit, Ausnahmen
von den Verkehrsverboten zuzulassen. Diese Ausnahmegenehmigung gilt
grundsätzlich nur im Bereich dieser Verkehrsbehörde, es sei denn, im
Wege der gegenseitigen Anerkennung ist sie ausgedehnt auf weitere
Landkreise bzw. das gesamte Bundesland.Meines Wissens gilt sie allerdings nicht bundesweit, d.h., in Ihrem Fall
müssen Sie in jedem Landkreis, in dem eine Umweltzone eingerichtet ist,
eine Ausnahmegenehmigung beantragen.Dort müsste auch die "Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung" vorgelegt
werden. Ich gehe davon aus, dass Ihnen die Allgemeinverfügung des
Landratsamtes Ludwigsburg zur Erteilung von Ausnahmen von
Verkehrsverboten nach § 1 Abs. 2 der 35. BImSchV in der Umweltzone
Ludwigsburg, auf die Sie sich beziehen, bekannt ist. Natürlich sind
diese Unterlagen auch mitzuführen und gegebenenfalls vorzuzeigen. Da mir
die äußere Gestaltung unbekannt ist, kann ich nicht sagen, ob sie evtl.
an der Scheibe angebracht werden muss. Die Kosten der Erteilung sind mir
ebenfalls unbekannt.Die Erlaubnis ist nur bei den Verkehrsbehörden zu beantragen, in denen
auch diese Umweltzonen eingerichtet sind. Meines Wissens ist zur Zeit im
Saarland keine Umweltzone geplant.Da Sie im April Deutschland erkunden wollen, würde ich Ihnen empfehlen,
an Hand der Fahrtroute im Vorfeld zu klären, ob sie in geltende
Umweltzonen einfahren oder diese umgehen wollen. Informationen erhalten
Sie mit großer Sicherheit im Internet. Hier bei uns existieren
jedenfalls keine Unterlagen über Landkreise, die diese eingerichtet
haben. Eine mögliche Adresse ist:http://www.env-it.de/luftdaten/download/public/html/Umweltzonen/index.htm
Ich hoffe, dass meine Ausführungen ausführlich genug sind, damit Sie
Ihren wohlverdienten Urlaub genießen können. Natürlich bin ich mir
bewusst, dass Sie erhebliche Umstände mit einem Fahrzeug haben, das
keine entsprechende Plakette erhalten kann. Leider steht es nicht in
meiner Macht, Ihnen eine bundesweit geltende Ausnahmegenehmigung
auszustellen.Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag """Soweit dieses Schreiben.
Wesentlich scheint mir dieser Satz:
- Diese Ausnahmegenehmigung gilt
grundsätzlich nur im Bereich dieser Verkehrsbehörde, es sei denn, im
Wege der gegenseitigen Anerkennung ist sie ausgedehnt auf weitere
Landkreise bzw. das gesamte Bundesland.
Also nachfragen.
Und hier noch ein beruhigender, "beunruhigender" Link !(?):http://www.gtue.de/apps2/feinstaub/plakette.php
Gruß aus dem Bergbau-Beben geschüttelten Saarland
gr
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