Re: Die Versicherung haftet bei abgemeldetem Fahrzeug?


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Geschrieben von Chris am 08. März 2008 09:19:03:

Als Antwort auf: Re: Die Versicherung haftet bei abgemeldetem Fahrzeug? geschrieben von Uwe am 08. März 2008 09:01:40:

Moin Uwe,

also daraus geht jetzt nicht hervor, daß die Versicherung nach Abmeldung des Fahrzeugs noch haften würde, oder seh ich das falsch? Wie die das mit den Beiträgen handhaben, ist ja dann deren Sache. Ich glaube nicht, daß wenn das abgemeldete Fahrzeug nach ca. 1 Woche von Herrn xy gekauft wird und der gleich einen Unfall damit baut, dann deine alte Versicherung dafür aufkommt.
Die Festlegung im Vertrag, daß der Verkäufer das Fahrzeug innerhalb von 14 Tagen um-/abmelden soll (übrigens eine Standardklausel in jedem Kfz-Kaufvertrags-Vordruck), ist leider keinen Pfifferling wert, weil sie sich im Zweifelsfall nicht durchsetzen läßt, besonders nicht, wenn das Fahrzeug ins Ausland geht. Wenn der freundliche Käufer das Fahrzeug nicht selber hinter der Grenze ummeldet oder am Zoll abmeldet, wir dir Steuer und Versicherung weiterhin in Deutschland abgebucht, dagegen bist du relativ machtlos. Erschwerend hinzu kommt, daß ausländische Straßenverkehrsämter die Ummeldung oft nicht automatisch nach Deutschland weiterreichen, d.h. man muß sich selber um eine Bestätigung von denen kümmern, daß das Auto jetzt bei denen zugelassen ist. Also auf keinen Fall ein Fahrzeug mit Schildern verkaufen, besonders nicht ins AUsland.

Gruß Chris




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