Re: EZ. ist 84
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Geschrieben von Stefan Brandhoff am 06. Mai 2008 11:23:46:
Als Antwort auf: Re: EZ. ist 84 geschrieben von BaPi am 06. Mai 2008 10:39:14:
Hallo,
der TÜV-Nord schreibt dazu folgendes:
"Sitze, Rückhalteeinrichtungen, Sicherheitsgurte im Wohnteil:
Die Zahl der Sitzplätze, die während der Fahrt besetzt werden dürfen, richtet sich nach
der möglichen Zuladung,
dem zulässigen Gesamtgewicht und
dem Erstzulassungsdatum des Wohnmobils sowie
der sicherheitstechnischen Ausrüstung der einzelnen Sitze.
Für vor 1992 erstmals zugelassene Fahrzeuge gilt: Für alle Sitzplätze sind geeignete Haltemöglichkeiten vorzusehen, z.B.
bauartgenehmigte Sicherheitsgurte an Verankerungspunkten mit ausreichender Festigkeit für Sitze, vor denen sich keine gepolsterten Abstützmöglichkeiten befinden,
geeignete Abstützungen für quer zur Fahrtrichtung angeordnete Plätze,
Kopfstützen für Sitzplätze, die entgegen der Fahrtrichtung angebracht sind.
Für ab 01.01.92 in den Verkehr kommende Fahrzeuge gilt:
bauartgenehmigte Sicherheitsgurte und geprüfte Verankerungspunkte für alle in Fahrtrichtung angeordneten Sitzplätze (vorn außen Dreipunktgurte, für die übrigen Sitze genügen Beckengurte),
bei allen weiteren Sitzplatzanordnungen gelten weiterhin die vorgenannten Anforderungen. Sitzplätze, die während der Fahrt nicht besetzt werden dürfen, sind entsprechend zu kennzeichnen.
Bei ab dem 01.01.1992 in den Verkehr gekommmenen Wohnmobilen sind an allen in Fahrtrichtung angeordneten Sitzplätzen bauartgenehmigte Sicherheitsgurte mit geprüften Verankerungspunkten erforderlich und zwar
vorn außen Dreipunktgurte,
an den übrigen Sitzen genügen Beckengurte.
Seit dem 01.10.1999 müssen neu zugelassene Wohnmobile ausgerüstet sein mit:
3-Punkt-Automatikguten auf vorderen äußeren Sitzen in Fahrtrichtung
3-Punkt-Automatikguten auch auf hinteren äußeren Sitzen in Fahrtrichtung, falls das zulässige Gesamtgewicht des Wohnmobils nicht über 2,5 t liegt
mindestens bauartgenehmigten Beckengurten an geprüften Verankerungspunkten auf allen anderen Sitzen in und gegen die Fahrtrichtung.
Wir empfehlen aus sicherheitstechnischen Gründen auf Sitzplätze quer zur Fahrtrichtung, die während der Fahrt benutzt werden sollen, zu verzichten." (geklaut bei den FAQ von K.R.)
Für Dein Baujahr sollte das kein Problem sein, da die entscheidenden Vokabeln "baurtgenehmigt" und "geprüft" dafür nicht relevant sind. Es gibt zwar auch Nachrüstlösungen, die das erfüllen (z.B. von Reimo), aber im Hinblick auf Deinen Gesundheitszustand solltest die Frage nach den Kosten dafür unbedingt vermeiden.
Nur der Vollständigkeit halber nochmal der Tipp: Klär' die Umrüstung vorher mit einem TÜV'ler ab, der wirklich Ahnung von der Materie hat und lass' es Dir nach Umbau von ihm eintragen.
Gruß aus Frankfurt
BaPi
Wieso steht denn da bei "vor 1992" Sitze gegen die Fahrtrichtung müssen Kopfstützen haben. Hat irgendwjemand von euch im Sven Hedin/Florida an der vorderen Sitzbank Kopfstützen??? Muss ich mir da jetzt sorgen machen?
Ich dachte immer gegen die Fahrtrichtung und ein Auto mit EZ vor '92 muss man sich nicht mal anschnallen. Oder liege ich da falsch?Gruß Stefan
- Re: Du liegst falsch Kai R. 06.05.2008 14:49 (0)
- Re: EZ. ist 84 Ulrich / Ulm 06.05.2008 13:32 (0)
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