Re: Auflastung LT28 auf 3,2t oder 3,5t dringend Gutachten


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Geschrieben von Klaus am 26. April 2008 17:14:48:

Als Antwort auf: Re: Auflastung LT28 auf 3,2t oder 3,5t dringend Gutachten geschrieben von Thomas am 26. April 2008 16:38:51:

Hallo

> Einen LT 45 darf ich leider Gewerblich ohne Güter Kraft lizenz nicht fahren.

Doch, wenn "Ablasten" heisst das Stichwort. Erscheint jetzt widersinnig, aber auch wenn eine Überladung im Bußgeldkatalog immer dieselbe ist, eine technische Überladung (3.5t mit einem LT28) wird im Ernstfall anders beurteilt als eine, die mehr auf dem Papier statt findet (der auf 3.5t abgelastete LT45, der mit 4t unterwegs ist).

Für solche Fälle gab es auch bei VW ein Auto, den LT40a (ab Werk auf 3.5t abgelastet, leider auch die Vorderachslast von 1.9 auf 1.7t)

mfG
K.R.



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