Re: Meiner hat auch 3,2t !!!


WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten


Geschrieben von Klaus am 26. April 2008 10:50:17:

Als Antwort auf: Meiner hat auch 3,2t !!! textlos geschrieben von Rotsch am 26. April 2008 00:37:32:

Moin

Ja, mag sein, weisst Du auch von wem ?

1975 gab es - je nach gewählter Ausstattung - durchaus einige Differenzen zwischen LT28 und LT31, ab Mitte der 80er Jahre aber technisch kaum noch. Für den LT28 gab es für relativ kleines Geld eine Mehrausstattung, die sich "verstärkte Federung hinten" nannte und die ihr Geld wert war. Es ist dieselbe Federlage wie in den beiden schwereren Versionen, wenn man sich dann noch 195er oder 205er Reifen gönnte, hatte man eigentlich einen LT31. Im Sinne einer Produktionssteuerung war das auch aus Sicht von VW vernünftig, der Vertrieb denkt aber manchmal anders. Es gibt durchaus Kunden, die einen VW-Transporter mit viel Platz kaufen würden, die aber keinen 3-Tonner brauchten, der Mitte 1990 als kurzer, flacher Kastenwagen mit Saugdiesel schlanke 37500 DM netto kosten sollte. Also lastet man den LT28 im Preis ab, um immerhin 2050 DM netto, eine Differenz, die sachlich schwer zu rechtfertigen gewesen sein dürfte. Und jetzt kommt der Kunde, kauft einen LT28 Kasten lang & hoch für 39500 DM, bestellt für 350 DM die verstärkte Hinterachsfederung dazu und wenn es auch in der normalen Preisliste nicht steht, es wird eine Steuerungsnummer für die größeren Reifen gegeben haben und damit bekommt er seinen LT31, auch wenn außen LT28 dran steht. Das war auch besser so, denn bis 1997 galt für den ja ein Tempolimit von 80km/h.

Irgendwann kommt der Kunde an und mault über die Zuladung, das sind schon auf dem Papier kaum 900kg, und möchte eine Auflastung ohne Umbauten. Mancher Gutachter hat nur die Achslasten zusammen gerechnet und diesen Wert geringfügig abgerundet, mancher Sachverständige wollte ein externes Gutachten von VW. VW macht das Spiel mit, aber man bleibt bewusst immer unter dem Maximalgewicht der nächst höheren Baureihe, die 3.2t vom LT31, die dieser seit den 80er Jahren hatte, gibt es nicht. 3.0t war zunächst die Obergrenze, mit verstärkten Vorderachsfedern oder im Falle des LT28 Kombi, dem man schon mit den dürren Serienfedern vorn 1600kg zugestanden hatte, durften es 3100kg sein. Der bereits ohne Auflastung 3.2t schwere LT31 brauchte diese verstärkten Federn übrigens nicht, auch der LT35 nicht. An den Achslasten selbst ändert VW nichts - mit Ausnahme der nach Umbau auf die sehr empfehlenswerten dicken Schraubenfedern vorn von 1500 auf 1650kg erhöhten Achslast. Die Federn an sich könnten mehr ab, beim LT31 Rettungswagen sind es 1700kg (bei reduzierter Hinterachslast), die Achillesferse dürfte die Radaufhängung sein, der man nicht mehr zumuten möchte.

Auch für den LT31 gab es Auflastungsfreigaben, zunächst ohne weitere Maßnahmen bis auf 3.4t, später wurde zwischen Kasten und offenen Aufbauten differenziert (3360 und 3400kg), zumal auch die Hinterachslasten nicht dieselben sind (abhängig von der unterschiedlichen Minimalbereifung).

Die LT35 wurden ebenfalls aufgelastet, wenn wohl auch nur auf Einzelanfragen, beim LT35E auf 3.7 - 3.8t und beim LT35Z noch etwas darüber. Wenn man das ausnutzen will, muss man aber die Last gut verteilen.

Im Dezember 1995 läuft die LT-Produktion aus, fünf Jahre später gibt es nochmal ein neues Gutachten für die ganze Baureihe. Der Vertrieb dürfte jetzt eigentlich außen vor sein, wen interessiert noch ein altes Auto ? An den Freigabewerte für den LT28 bis 31 ändert sich nichts, Freigaben für die beiden LT35-Typen sind nicht enthalten, LT40 bis 50 sind wieder vertreten, der LT55 wird nicht aufgelastet (der ist es schon ab Werk). Warum man die LT35 außen vor gelassen hat, darüber kann ich nur spekulieren, denn auch auf Einzelanfrage reagiert VW da heute schmallippig. Ab Frühjahr 2000 müssen Transporter bei Gesamtgewichten über 3.5t mit ABS ausgerüstet sein und das sind die wenigsten LT, bei den damaligen Aufpreisen von 3300 bis über 4000 DM netto auch kein Wunder. Eine nachträgliche Auflastung eines Neufahrzeuges scheidet damit aus, nach rechtlicher Prüfung wurde mir aber bestätigt, das gilt nicht für den Altbestand und schon gar nicht für bereits aufgelastetete Fahrzeuge.

Wie bereits angedeutet, es gibt einige Sachverständige, die nach eigenen Kriterien entscheiden, soweit ihnen dieses nicht untersagt wird, das muss man lokal halt mal austesten.

mfG
K.R.



Antworten:


WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten