nein


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Geschrieben von ruediger am 31. Januar 2008 19:14:41:

Als Antwort auf: Re: glaubhaft nachweisen geschrieben von Georg am 31. Januar 2008 18:22:09:

>Du darfst soviel ich weiss weder mit PKW noch mit Hänger länger als 2 Wochen auf einem öffentlichen Platz parken. Und dann wird es schwierig;-)
>Gruß Georg

..auch diese Antwort ist mir nicht genügend, lieber Georg:

Ich will _weder_ mit Pkw _noch_ mit Hänger auf öffentl. Platz parken.
Und schon garnicht 2 Wochen.....

(mal sehen wer noch ne Idee hierzu hat, bin gespannt)




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