Re: kurzzeitiges wiederzulassen
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Geschrieben von Jens und Heike am 15. April 2008 23:24:38:
Als Antwort auf: kurzzeitiges wiederzulassen geschrieben von Manfred aus Lügde am 15. April 2008 21:08:11:
Hallo
Wir melden unseren Lt immer für einen Monat und einen Tag an.
Denn die Versicherung rechnet auf den Tag genau ab, aber Du musst min. für einen Monat Steuern zahlen, auch wenn der Lt nur einen Tag angemeldet wird.
Das Finanzamt schickt zwar den Bescheid für das ganze Jahr, aber wir legen dann Widerspruch ein, und sperren die Einzugsermächtigung.
Denn in Thür, bekommt man ein Kfz nur mit Einzugsermächtigung für das Finanzamt zugelassen.
Die schicken dann innerhalb der nächsten Wochen einen neuen Bescheid.
Aber die wollten das doch so. Früher war der Lt das ganze Jahr angemeldet.
Ob wir gefahren sind oder nicht.
Übrigens würde ich mich nach einer anderen Versicherung umsehen, und das dem jetzigem Versicherer unter die Nase reiben.
Denn wer zuviel will bekopmmt garnichts.
MfG Jens
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