Re: geschafft
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Geschrieben von Chris am 07. April 2008 19:39:46:
Als Antwort auf: Re: geschafft geschrieben von Georg am 07. April 2008 19:03:16:
Moin Gerog,
lies dir mal den Link vom Stefan durch (TÜV-Info). Der Ausbau muß in den ersten 10 Jahren erfolgt sein (ist ja bei dir offensichtlich der Fall). Und das Fahrzeug muß mindestens 30 Jahre alt sein. So stehts in den Richtlinien geschrieben. So gesehen muß der Ausbau nach Adam Riese also mindestens 20 Jahre alt sein, allerdings bekommt ein Ausbau, der 20 Jahre alt ist, nicht automatisch die H-Zulassung, nämlich dann nicht, wenn das Auto älter als 30 Jahre ist. Also vergiss die 20 Jahre einfach. In zwei Jahren kannst du mit deinem Fahrzeug probieren, eine H-Zulassung zu bekommen, nämlich dann, wenn es 30 Jahre alt wird.
Aber, es geht noch weiter:
Man hat keinen Anspruch auf eine H-Zulassung. Der Prüfer kann sie befürworten, wenn das Fahrzeug dem Erhalt des automobilen Kulturgutes dient. Wenn er der Meinung ist, daß das Fahrzeug das nicht erfüllt, weil es z.B. ein wilder verbastelter Selbstumbau ist oder ein unspektakuläres oder sehr häufiges Modell, kann er die H-Zulassung auch ablehnen. So sind die Prüfer z.B. angehalten, nicht mehr jeden VW Käfer als historisches Fahrzeug anzuerkennen, weil es einfach noch zu viele davon gibt.
Außerdem wird auch der äußere Zustand bewertet. Rostlauben haben kaum eine Chance.
Gruß Chris
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