Re: Frage zur Besteuerung
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Geschrieben von Uwe am 28. November 2007 16:40:26:
Als Antwort auf: Frage zur Besteuerung geschrieben von Markus aus Mannheim am 26. November 2007 10:33:09:
Servus Markus,
Ist die Frage als was Du das Ding zulassen willst. Da ich mir auch grad nen 90 2,4l Benziner zugelegt hab, hatte ich mich vorher schon mal schlau gemacht. Stellt sich auch grundsätzlich die Frage, ob der LT in Zukunft überhaupt noch ne LKW Zulassung bekommen kann.Da scheint noch keine endgültige Enscheidung gefallen zu sein. Falls WoMo Zulassung bist im schlechtesten Fall mit 480,-€ bei 3,6 Tonnen dabei. dann kannst bei jeweils 200 kg weniger nochmal 10,- €umel abziehen. Wenn Kat, wirds weniger, allerdings hab ich auch grad das Problem, daß meiner LKW Zulassung hatte und die Emissisionsklasse unbekannt ist. Leider konnt mir da noch keiner weiterhelfen. Geht vermutlich nur über VW Nutzfahrzeug Betrieb. Wenn die Vorgaben für WoMo wie mindestens 170cm Stehhöhe, Schlafplatz, Sitzgelegenheit und Waschgelegenheit nicht gegeben sind kannst wahrscheinlich mit ner PKW Zulassung rechnen. Da geht dann in die Vollen. Rückwirkend kann Dir keiner was, da das Fahrzeug stillgelegt war. Meiner ist auch grad abgemeldet und soll dann im Frühjahr als WoMo zugelassen werden. Bis dahin wird der Ausbeuterverein, der sich Staat nennt, wohl mal ne verbindliche Regelung gefunden haben.
Gruß Uwe
>Ich mache an meinem LT 35 2,4 Benziner Baujahr 83 mit Zwillingsbereifung im Jahr 2008 die Vollabnahme, da er bis jetzt noch nie auf mich angemeldet war, kann es trotz allem sein dass das Finanzamt von mir eine Nachzahlung verlangen wird, obwohl er die letzten knapp 10 Jahre stillgelegt war?
>Danke für eure Hilfe.
>MFG Markus
>PS Falls mir jemand noch sagen kann was steuermäßig für ein Betrag im Jahr auf mich zukommen wird wäre ich auch dankbar.
- Re: Frage zur Besteuerung Chris 28.11.2007 17:51 (0)
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