Re: LT-28 WOMO auf H-Kennzeichen zulassen


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Geschrieben von Stefan Steinbauer am 06. April 2008 22:42:37:

Als Antwort auf: LT-28 WOMO auf H-Kennzeichen zulassen geschrieben von Georg am 06. April 2008 15:28:11:

Hallo Georg


hier findest du , was du suchst :

http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1134987060692575828569/Oldtimer-Katalog_Tuev_Sued.pdf

ab Seite 12 wirds intressant

zum Thema Womo-Umbau gilt :

Seite (3)
Anerkennungsfähige Umbauten müssen in den ersten 10 Jahren der Zulassung
erfolgt sein (Abmeldezeiträume unterbrechen diese Zehnjahresfrist nicht), d.h. sie
müssen mindestens 20 Jahre alt sein. Sogenannte „Hot-Rod“-Fahrzeuge werden
grundsätzlich nicht anerkannt, es sei denn, der Umbau erfolgte vor mehr als 20
Jahren. Ausnahmen sind in den Fällen möglich, in denen im Anforderungskatalog
ausdrücklich ein anderer Sachverhalt aufgeführt wird. Die Fahrzeuge und deren
Umbauten müssen immer den Vorschriften der StVZO genügen. Z.B. sind
scharfkantige Originalteile trotz Originalität nicht zulassungsfähig.

Gruß Stefan





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