Inhaltsverzeichnis
TÜV, Zulassung, HU, AU, Feinstaubplakette, Gasprüfung Tank/Wohnbereich/Plakette, Gebühren
TÜV, Plakette abgelaufen, Folgen
Seit 2012, hat sich vieles verändert; ein Auszug aus der AUTOBILD
Der WIKI-Beitrag beinhaltet lediglich Auszüge gesetzlicher Vorschriften und „Erfahrungen aus der Praxis“.
Es soll nur punktuell das Wichtigste aufgezeigt werden. Ein Rechtsanspruch auf „irgend etwas in diesem Beitrag“, ist nicht ableitbar. Dazu werden hier die entsprechenden Gesetze/Verordnungen mit als Referenzen angeführt.
„Gesetzliches“ ist hier unter :
Anlage VIII StVZO Nr. 3.1.1.1
oder einfacher:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/anlage_viii_132.html
zu finden.
Zulassung/Abmeldung
erfolgt bei der Kraftfahrzeug(Kfz)-Zulassungsstelle (Landratsamt).
Abmeldung
-zur endgütigen Abmeldung = Stilllegung, wird das Nummernschild und der KFZ-Brief entwertet
-bei vorläufiger Abmeldung erlöscht die Zulassung sofort. Eine „Neu - Zulassung“ kann jederzeit innerhalb von 2 Jahren(Änderungen sind möglich, nachfragen) erfolgen.
Wichtig
Die Rückfahrt zum Wohnort darf somit nicht mehr durchgeführt werden; gleiches gilt für die Fahrt zur Zulassungsstelle für die „Neu-Zulassung“ .
Die Rückführung zum Wohnort oder die Zuführung des Kfz zur Zulassungsstelle geht nur mit einem bei der Zulassungsstelle neu beantragtem „KURZZEITKENNZEICHEN / ÜBERFÜHRUNGSKENNZEICHEN“!
Hierzu braucht man natürlich einen Versicherungsschutz, der bei der Zulassungsstelle abgefragt/vorgelegt werden muss.
Dieser ist normalerweise durch die bereits abgeschlossene(alte) abgedeckt.
Die festgestellten Überprüfungen zum Fahrzeug(TÜV=HU, AU(ASU), Gas u. a.) bleiben in ihren Fristen erhalten; es gibt also keine Verlängerungen.
Diese Unterlagen braucht man für die Zulassung
-gebrauchtes von privat gekauft
-stillgelegtes Wohnmobil wieder aktivieren
Personalausweis/Reisepass
• Fahrzeugbrief/Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigungen
• Versicherungs-Doppelkarte
• Bescheinigungen über die jüngste Haupt- und Abgasuntersuchung (TÜV)
• Nachweis der EG-Typgenehmigung (nur bei Import des LT)
• die alten Kennzeichen
• Vollmacht ,falls jemand mit der Zulassung beauftragt wird
-ist das Wohnmobil selbst aufgebaut oder sind wesentliche Dinge verändert, muss ein Gutachten eines amtlich anerkannten Kfz-Sachverständigen vorgelegt werden
Hinweis:
Jeder sollte bei der Zulassung „steuermäßig“ vorher überdenken, wie oft der LT tatsächlich „BRAUCHT“
Möglichkeiten
- Ganzjahreszulassung
- Saisonkennzeichen
- Kurzzulassung; ACHTUNG: neue Bestimmungen; s. Inhaltsverzeichnis
- Zulassung als Oldtimer
Zulassung ohne gültigen Stempel
Saisonkennzeichen:
Es wird für ein bestimmte Zulassungszeit, die der LT-Fahrer bestimmt, ausgegeben(immer auf den vollen Monat bezogen).
Beispiel: April bis Oktober.
So steht auf dem Kennzeichen „4-10“; d. h., für den LT sind nur die Steuern für diesen Zeitraum zu bezahlen.
Für OLDTIMER gilt diese Regelung nicht, da sie nur eine Jahreszulassung (1.Januar bis 31,Dezember) bekommen können!! ; bei 191.-€ im Jahr versteht sich das von allein.
Hier sind weitere Informationen
Hauptuntersuchung (HU)
Alle Überprüfungen können „einzeln“ in verschiedenen Werkstätten/TÜV- und Gasprüfungsberechtigten durchgeführt werden.
In diesem Fall sind die Überprüfungsprotokolle (Gas und AU) im ORIGINAL zur HU vorgelegt werden.
Den TÜV- bzw. HU-Bericht braucht man bei Fahrten nicht mitzuführen. Empfehlenswert ist dies zwischenzeitlich nur, wenn man noch eine Nachuntersuchung noch vor sich hat.
Feinstaubplakette / Umweltplakette
Sie soll auf der Windschutzscheibe (empfohlen , rechts unten auf der Beifahrerseite) angeklebt sein.
Sie ist, passend zum Motor des LT, Pflichtprüfung zur HU, wenn sie angebracht ist!
Dabei wird geprüft, ob die angebrachte Feinstaubplakette mit der Schadstoffgruppe des Autos übereinstimmt.
Hinweis:
Ist die Umweltplakette nicht angebracht, ist sie für den Prüfer nicht „prüfrelevant“; d. h., er kann dazu keinen „schweren Mangel“ in seinem Prüfungsprotokoll eintragen.
ACHTUNG
Wenn der „TÜV, o. a.“, in einer Umweltzone liegt, darf man zur HU bei zugelassenem, versichertem Fahrzeug nur direkt zum Zulassungsort fahren!
Oldtimer sind davon nicht betroffen.
Überprüft werden bei der HU
• Bremsen
• Räder/ Reifen
• Rahmen/ Karosserie
• Auspuffanlage
• Lenkung; hier wird oftmals die „fehlende Lenkungssperre“ beanstandet.
Sie gehörte bis 4/1987 nicht zur Serienausstattung und wurde bis dahin als Mehrausstattung M 280 für 44.-DM angeboten. Quelle: Preisliste VW LT 1987; Seite 5.
• Beleuchtung/ elektrische Anlage
• Scheiben/ Spiegel
• Ausrüstung
• Pedale, Sitze, Sicherheitsgurte
• Elektronische Sicherheitssysteme
Einzelheiten sind hier nachzulesen:
Technische „TÜV“-Überprüfung im Einzelnen
TÜV-Nachprüfung
Sie ist bei „schwerwiegenden Mängeln“ erforderlich.
Sie kann auch im Rahmen einer Polizeikontrolle angeordnet werden!; hier sind 14 Tage vorgeschrieben!!Das gilt für geringe Beanstandungen, wie „vergessene Papiere(Führerschein, Zulassung, in Gültigkeit abgelaufener Sanitätskasten, defektes Nummernschild , u.ä.).
Bei schwerwiegenden Mängeln, festgestellt in der Polizeikontrolle, wie „abgefahrene Reifen, defekte Hauptbeleuchtung, die nicht sofort repariert werden kann, u. ä, bleibt der LT stehen!
-Frist: innerhalb eines Monats ist die Nachprüfung durchzuführen.
Wird diese Frist überschritten , muss eine neue HU durchgeführt werden
-festgestellte „geringe Mängel“ müssen dann ebenfalls abgestellt sein !!
Nur dann darf eine Prüfplakette erteilt werden
Zur HU muss eine gültige Gasprüfungsbescheinigung vorgelegt werden; ohne sie wird die HU nicht durchgeführt!
Abgasuntersuchung(AU)
Sie ist ein Bestandteil der HU und kann vor dem HU-Termin durchgeführt werden.
So darf der Prüfbericht nicht aussehen,
Dazu dieser Hinweis für Diesel.
und dieser Hinweis für Benziner/CH-Motor.
Vorbereitung
Für die Benzin- oder Dieselmotoren muss der Nachweis erbracht werden, dass die Abgaswerte, typbezogen, innerhalb der festgelegten Abgas- und Schadstoffnorm bleiben.
Tipp:
-vor der Abgasuntersuchung den Ölstand, da der Motor im höheren Drehzahlbereich stärker beansprucht wird überprüfen, ggfs. sogar wechseln.
-das gilt auch für den Luftfilter und die Zündkerzen .
-vor der Prüfung sollte der Motor noch gut „warmgefahren“ worden sein
Wann ist HU fällig
-alle 2 Jahre
Gasprüfung
Die G607 ist die Grundlage der Prüfung.
Die Gasprüfpflicht für Fahrzeuge setzt sich aber aus einer ganzen Reihe von Durchführungsverordnungen und Gesetzen zusammen, die die unterschiedlichsten Teile abdecken!
Das Revier für Juristen …..
Sie ist, genau wie der allgemeine TÜV-Termin, auf 2 Jahre (Monat/Jahr) terminiert.
Die Terminierung/Fristen sind z. Zt. wie bei der AU, s. o.
Das Ergebnis muss zum HU/Tüv-Termin vorgelegt werden können; vorher „fängt der TÜv nicht an“.
Nur das gilt ,
-das im Gasprüfungsprotokoll angegebene DATUM
-die darin „abgenommenen Geräte“; mit Angabe Hersteller/Typ/Baujahr
-ein „volles Gasprüfungsprotokoll“ kann durch „Ergänzungsblatt“ erweitert werden
-geklebte Gasprüfungsplakette und
-das Prüfungsprotokoll(zur Vorlage beim TÜV)
-Nicht jede Prüfstelle, wie z. B. TÜV, KÜS, DEKRA haben einen Berechtigten, der die Gasprüfung durchführen/abnehmen darf; dies gilt auch private Kfz-Sachverständige , wenn sie keine Berechtigung dafür haben.
Deshalb ist es unbedingt erforderlich, VOR der HU diesen PUNKT abzuklären!
Gasprüfung Tank
Grundsätzlich gilt, daß Gastanks nur bis zu maximal 80% gefüllt werden dürfen. Dies wird durch einen eingebauten Füllstop sichergestellt. Ein Entfernen dieser Sperre ist nicht zulässig.
Gastanks sind alle zehn Jahre einer Prüfung zu unterziehen; dies wird durch eine Prüfbescheinigung bestätigt.
Gasprüfung für den Wohnraumbereich(Heizung, Boiler, Durchlauferhitzer, Kühlschrank, Brennkammerprüfung(Gas-, Benzin-, Dieselheizungen)
Für die Hauptuntersuchung des Wohnmobils benötigt man eine gültige Gasprüfbescheinigung für die Gasanlage.
Sie ist auf 2 Jahre ausgelegt; s. o. Gasprüfung den Gültigkeitszeitraum. ALLE zugelassenen Geräte werden dort notiert/geprüft!, d. h., ein- oder ausgetragen.
Nur was eingetragen ist, trägt auch weiterhin der allgemeinen Versicherungsschutz!!
Nachträglich/vorher abgeklemmten Geräte, die wieder eingebaut werden/wurden, führen zum Verlust der ABE = allgemeine Betriebserlaubnis.
Die Überprüfung der Truma E2300/3300 bereitet keine Probleme, siehe
auszugsweise Information über Zulassung/Prüfung dieser Heizung von Truma
Alte Gasheizungen, wie die Truma-E 1800 und später Typen dürfen bis 30 Jahre nach Erstzulassung (Typenschild) betrieben werden..
Das stimmt so wohl nur bedingt:
Aussage von Truma zur Erweiterung der Austauschpflicht von 10 auf 30 Jahre (Stand Mai 2015):
Die Wärmetauscher-Austauschpflicht (nach 30 Jahren) betrifft lediglich Heizgeräte, die zwischen dem 01.03.1993 und 31.05.2005 produziert wurden und in Kraftfahrzeugen eingebaut sind.
Alle Geräte vor diesem Baujahr sind von dieser Regelung nicht betroffen, da sie Bestandschutz haben, die Geräte nach diesem Zeitraum haben eine e1-Kennzeichnung und sind davon ebenfalls ausgenommen.
Brennkammerprüfungen sind auch bei Benzin-/Dieselheizungen , 10-jährig, vorgeschrieben
Betreiben von 30mbar Geräten in einem 50mbar System
ist möglich durch Austausch der Gasdüse.
Die andere Möglichkeit ist der Einbau eines Druckreglers. Dabei sind die Platzierungsmöglichkeiten vorher auszuloten.
Gasprüfungsplakette
Die GASANLAGE ist "äußerst SICHERHEITSRELEVANT!!"
Da darf es KEINE Schwachstellen geben!! UND es geht um die eigene Sicherheit
Spielt nicht mit Versicherungsschutz!!; sparsam_, kann hier sehr teuer werden!!
Im Prüfungsbericht werden alle geprüften „Geräte“ aufgelistet. Also, z. B.: Kühlschrank, Herd, Heizung, Boiler
Nicht aufgeführte Geräte im „Gasprüfungsprotokoll“, die später ungeprüft angeschlossen wurden, führen zum Entzug der Betriebserlaubnis!
Die Versicherungen prüfen bei jedem Verkehrsunfall genau das.
Folge:
die Versicherung zahlt nichts.
Was beinhaltet die Prüfung
-Sicherung der Gasflaschen , weiteres steht "HIER".
-Zwangsentlüftung , wird "HIER" aufgezeigt.
-Überprüfung der Beweglichen Schläuche auf Länge/Alterung(Risse)
-Leitungsüberprüfung auf Korrosion
-Gasregeleinheit/Gasdruckregler nicht älter als 10 Jahre; die Zeit rechnet ab HERSTELLUNGSDATUM und nicht nach KAUFDATUM. (Gasdruckregler)
-Überprüfung der Hauptventile auf Dichtheit
Überprüfung ALLER Geräte auf (allgemein gehalten)
-Dichtheit im „Auszustand“
-Zündung
-Einschaltung der Sicherheitsabschaltung nach der Zündung
-Ausschalten der Flamme = Gasabschaltung
-Dichtheit nach aktueller Gasabschaltung
Gebühren
30€ im Saarland(2015)
Verwarnungsgelder 2015
für die Überschreitung des HU-Termins
-Zwei bis vier Monate überschritten: 15 €
-Vier bis acht Monate überschritten: 25 €
-Mehr als 8 Monate überschritten: 80 €, sowie 1 Punkt in Flensburg
Irritierend in den gesetzlichen Texten ist das Wort „Sicherheitsregelung“.
Ohne Sicherheitsregelung, betrifft das die Wohnmobile/LT.
-mit ganz normaler Wohnraum-Ausstattung, wie z. B., Heizung, Herd, Boiler, Durchlauferhitzer, Kühllschrank, auch bei einer „GAS-Tankversorgung“.
O.a. Gebühr ist dafür vorgesehen.
Anders sieht es aus,
Mit Sicherheitsregelung, betrifft Kfz, die eine
-Motorgasanlage oder Kran oder Hebebühne u. ä. haben.
Hier sind die Gebührensätze höher!
—gerald 08:05, 03 November 2017 UTC ; update 03.09.2022
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