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Steuerberechnung für alle LT
Für Deutschland gilt :
Bei der Steuer wird zuerst nach der Nutzungsart unterschieden :
PKW
im Innenraum sind auf mehr als 50% der Grundfläche zugelassene Sitze für den Personentransport verbaut.
Zur Gesamtfläche aller Sitze gehört auch der Zugangsweg zu den Sitzen ,
sowie Flächen von zugelassenen , aber nicht montierten Sitzen.
Es sind maximal 9 Sitze inkl Fahrersitz (sonst wird er zum Bus)
LKW
Der LKW besitzt einen vom Fahrerhaus abgetrenten Laderaum für bewegliche Güter.
Die Fläche des Laderaums beträgt mehr als 50% der gesammten Grundfläche.
Der Laderaum enthält keine Montagemöglichkeiten für weitere (zugelassene) Sitze.
Wohnmobil
Das Wohnmobil hat ausser Sitzplätzen für die Fahrt auch einen Wohnbereich mit Schrank , Tisch und Schlaf und Kochgelegenheit. Die Gesammtfläche aller für die Fahrt zugelassener Sitze sammt Zugangswege ist weniger als die Hälfte der Gesammtgrundfläche. Im Bereich von Kocher und Spüle wird eine Stehhöhe von 1,7m gefordert.
sonstiges Fahrzeug
Sonstige Fahrzeuge sind solche Fahrzeuge , die in obige Kathegorien nicht einzuordnen sind. Spezialfahrzeuge wie zB Sattelzugmaschine , ein Autotransporter , eine mobile Kehrmaschine , aber auch Wohnmobile , die ein Kriterium nicht erfüllen , aber auch nicht PKW sind.
Sonderform Oldtimer
Ein Oldtimer ist ein Fahrzeug , das vor über 30 Jahren das erste mal zugelassen wurde , in gutem Zustand ist , und seit 20 Jahren im derzeitigen Ausbauzustand ist. Infos zur Oldtimerzulassung HIER
zur Steuerbemessung
PKW
wird nach Hubraum und Schadstoffausstoss berechnet.
Für die LTs gilt :
Hubraum Perkins-Diesel = 2700 ccm
Hubraum Audi-Benziner = 2000 ccm
Hubraum aller 6 Zylinder = 2400 ccm
LKW
wird die Steuer nach den zulässigen Gesammtgewicht berechnet.
Bei einem zulässigen Gesammtgewicht über 3,5 to wird auch die Schadstoffemmision herangezogen.
Die Schadstoffklassen weichen von dennen der PKWs ab !
Wohnmobile
werden nach zul Gesamtgewicht und Schadstoffemmision besteuert.
Nach 2010 erfüllen keine LTs erster Generation mehr die Bedingungen für eine reduzierte Steuer.
Das gilt auch für Benziner
Für die ersten 2000kg gilt eine Steuer von 400 € ,
für jede weitere angefangene 200kg jeweils 10 € .
Beispiele :
2,8to = 440 € , 3,1to = 460 € , 3,5to = 480 €
Oldtimer
Für Oldtimer gilt ein Einheitstarif von 191 € im Jahr.
Weitere Infos und Betragsberechnung siehe :
http://www.kfztech.de/Auto/AutoSchadstoffeinteilung.htm
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