30 oder 50mBar ? - der Betriebsdruck der Gasanlage


Neubauten von Gasanlagen müssen mit einem Betriebsdruck von 30mBar gebaut werden.
Dies ist seit 2006 geltendes Recht für alle Neuzulassungen innerhalb der EU.
Bestehende Altanlagen die für einen Betriebsdruck von 50mBar ausgelegt sind haben Bestandsschutz.
Rechtsgrundlagen sind die EN1949 , EN 12864 und DVGW Arbeitsblatt G 607


Was ist denn anders ?

Nicht nur der Betriebsdruck unterscheidet sich (0,03 statt 0,05 Bar) .
Es werden unterschiedliche Druckregler verbaut ,
die Gasleitung vom Druckregler zum ersten Verteiler/Absperrblock hat einen anderen Durchmesser (10 statt 8mm)
und alle Geräte haben andere Gasdüsen.


welchen Betriebsdruck habe ich?

Im Gaskasten weist ein Aufkleber auf den Betriebsdruck hin.

Der Aufkleber 50mBar hat eine ROTE HINTERGRUNDFARBE sieht aber sonst so aus , wie der Aufkleber 30mBar

Außerdem steht der „allgemeine Betriebsdruck“ auch in der Gasprüfungsbescheinigung.


Was bedeutet das nun für den Wohnmobilbesitzer ?

Umbau,Reparatur einer bestehenden Anlage mit 50mBar Betriebsdruck

Wird ein neuer Regler eingebaut , muß auch der neue einen Betriebsdruck von 50mBar haben.

Beachte auch diese Informationen!

Eine Verwendung eines 30mBar Reglers ist nicht möglich.

Werden Geräte ausgetauscht müssen auch die Ersatzgeräte einen Betriebsdruck von 50mBar haben.
Wird ein 30mBar Gerät eingebaut , muß in die Zuleitung zu diesem 30mBar Gerät ein Druckminderer von 50 auf 30mBar eingesetzt werden. Beispielhaft sei der Geräte-Vordruckregler VDR50/30 von Truma genannt.


Neu/Umbau,Reparatur einer Anlage mit 30mBar Betriebsdruck

Wird eine Gasanlage neu in ein Fahrzeug eingebaut , in dem noch keine Gasanlage eingebaut war , muß diese einen Betriebsdruck von 30mBar haben. Dies gilt auch , wenn das Fahrzeug vor 2006 gebaut wurde !

Alle Geräte müssen einen Betriebsdruck von 30mBar haben.
Ein Einbau von 50mBar Geräten ist grundsätzlich nicht möglich.

Es gibt auch keinen Zwischenregler von 30 auf 50mBar .
Der Gasdruck kann von einem Druckregler nur verringert und nicht erhöht werden;

siehe auch "HIER".

Wichtig - nach allen Änderungen an einer Gasanlage ist eine Dichtheitsprüfung notwendig

— StefanSteinbauer 2009/01/17


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