Inhaltsverzeichnis
Reifensicherheit
So etwas möchte man nicht „erleben“. Deshalb ist es wichtig , doch ab und zu nach den Reifen zu schauen, besonders dann, wenn man irgendwann „Unwuchtgeräusche und/oder zitterndes Lenkrad“ wahr nimmt. Es ist möglicherweise das erste Anzeichen eines Reifenschadens.
Reifenersatz ist sehr teuer und man neigt deshalb dazu, immer das billigste Angebot zu suchen/zu kaufen.
Und genau das „Billig gekaufte“ kann sehr teuer werden.
Deshalb MUSS man sich die direkt auf dem Reifen stehenden Informationen sehr genau anseheh.
Hier sind an Hand eines Importreifens Informationen festgestellt, die nicht zueinander passen.
Dieser hier beschriebene „Irgendwer-Reifen“, billigst, hat weder „M+S“ mit „Schneeflockenzeichen und zweifelhafte „Tragfähigkeitsangaben“.
Was stimmt nun? „Plies-Aufdruck“ oder „Lastindex“?
Es gilt also diese Produkte genau zu betrachten.
Standschäden beim Reifen
Reifen-Stahlventil
Aufgrund des hohen Luftdrucks der LT-Reifen(4 bis 4,5bar), sollte man UNBEDINGT auf STAHLVENTILE umrüsten
defektes Gummiventil
so sieht es aus
und das MUSS man durch diese ersetzen
Dazu gibt es Ventilverlängerungen, auch abgewinkelte für 90/110/135 Grad; Stück ca. 8 €.
Stahlventil , neue Generation
Diese Ventile gibt es in 48 mm u. 60 mm Länge.
Über den aufgeschraubten Staubschutz lässt sich das Ventil auch noch mit Einschränkung verlängern.
Der wesenentliche Unterschied ist, dass der innere Dichtwulst nicht mehr einfach „ausreißen“ kann; dieses Ventil bleibt immmer „drin“. Diese „ALLIGATOR“-Ventile werden nicht mehr „herausgeblasen“, wie das früher gegebenenfalls nach Abscheren des Ventils geschah.
Auch hier ist der Austausch gegen alte Ventile völlig unproblematisch.
Eine Umrüstung sollte spätestens beim nächsten anstehenden Reifenwechsel vorgenommen werden.
Stahlventilnachrüstung
ist immer in seiner Gesamtheit auszuwechseln, um spätere Unwucht von hier ausgehend zu vermeiden!
Dazu wird
-das Rad abmontiert,
-die Luft rausgelassen,
-der Reifen an einer Seite von der Felge abgedrückt,
-das alte Ventil so abgeschnitten, dass nichts davon in den Reifen fällt, und entfernt
-das Stahlventil, vom Felgeninneren aus, eingebracht und von außen mit Unterlegscheibe und Mutter festgeschraubt,
-Luft wird aufgefüllt,
-Rad ausgewuchtet und
-Rad wieder montiert. FERTIG!
Falls ein Ventilwechsel auf Stahlventile(kostet z. Zt. 6.50 € / 1 Stück) außer der Reihe durchgeführt wird, müssen die Reifen immer neu ausgewuchtet werden!! ; Montage muss dann preislich noch berücksichtigt werden.
Vor einem Wechsel sollte man sich deshalb vorher unbedingt Kosteninformationen einholen.
Allgemeine Reifeninformationen
-genaue Informationen stehen in den „alten Kfz-Scheinen“. Hier sind alle für diesen LT-Typ zugelassenen Reifengrößen eingetragen
-im neuen Kfz-Schein ist lediglich eine „Verwendungsbreite/-größe“ eingetragen
-die Felgengröße muss zum „Reifen“ stimmen. Sie geht nur aus dem alten Kfz-Schein hervor .
Bei den Versicherungen ist sie „zahlungsbestimmend“, d. h. , sie zahlt nicht , wenn der Reifen auf falscher Felge sitzt. Das bedeutet,
Hier geht man ein sehr hohes „bei Unfall gesundheitliches und auch finanzielles RISIKO“ ein
Bußgeld und Folgen
Nicht ausreichende Profiltiefe/falsche Reifen oder Felgen, erkannt bei einer Kontrolle der Polizei oder im Rahmen eines Unfalls sind im Ansatz gesetzlich geregelt.
Dem Fahrer wird bis zur Abstellung des Mangels die Weiterfahrt verboten!!
Das bedeutet, LT abschleppen lassen, neue Schlappen drauf, Wiedervorführung bei der Polizei innerhalb vo 14 Tagen!
Wird das nicht gemacht, geht automatisch ein Durchführungsbeschluß für die „Stilllegung des LT“ an das Ordnungsamt/Vollzugsbehörde.
Reifeninformationen für den LT
Diese Angaben kann man direkt auf dem Reifen auslesen
Die Reifengrößenangaben sind durch den § 36 StVZO, sowie dem Kfz - Hersteller in Zusammenarbeit mit dem Reifenhersteller, geregelt/festgelegt.
Hinweis:
“ Da Reifen der Serie „80“ in Zukunft auch dort als Ersatz für die Millimeterreifen der sogenannten Serie „82“ angeboten und eingesetzt werden, wo die Millimeterbezeichnung ohne Angaben eines Querschnittsverhältnisses in den Fahrzeugpapieren eingetra- gen, gebe ich nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden nachste- hende Verlautbarung bekannt: Es bestehen keine Bedenken gegen die ersatzweise Verwendung von Reifen der Serie „80“ anstelle von Millimeterreifen der sogenannten Serie „82“, wenn die Reifen die gleiche Reifennennbreite, die gleiche Reifenbauart und den gleichen Felgen- durchmesser haben und die Tragfähigkeitskennzahl des neuen Reifens der Serie „80“ gleich oder höher ist als diejenige des ersetzten Reifens der sogenannten Serie „82“.
Beispiel: Größenbezeichnung der Bezeichnung der Bereifung der Serie „80“ Bereifung lt. Fahrzeugpapieren
175 R 14 88 H 175/80 R 14 88 H In diesen Fällen ist eine Erneuerung der Betriebserlaubnis (§ 19 Abs. 2) und eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere (§ 27 Abs. 1) nicht erforderlich.
4. Wegen der technischen Beurteilung der Reifen wird auf die Richtlinie für die Beurtei- lung von Luftreifen vom 29. August 1980 verwiesen.
was steht auf dem Reifen
Reifenprofil, daran erkennbare Fehler in der Lenkgeometrie, Bilderbeispiele
Profiltiefe
Natürlich sieht man sich vor Kauf eines neuen Reifens dessen Profiltiefe an.
Hierzu braucht man KEINERLEI Messgerät, weil vom Reifenhersteller bereits ein Verschleißanzeiger AUF der Reifenoberfläche angebracht wurde.
Verschleißanzeiger (Treadwear Indicator , "TWI")
Rundum auf dem Reifen ist mehrfach ein STEG als Quer-Verbindung zum nächsten „Profillinie“ aufgesetzt.
Hier wird angezeigt, wo auf der Reifenlauffläche das Reifenprofil die „Verschleißgrenze von 1,6 mm“ erreicht ist.
Bereits ab 3 mm hat man mit solch Profil , Aquaplaning.
Gemessen wird der „dünnste“ TWI!
Und die Polizei kontrolliert genau dies, „weil es auch sehr einfach ist“.
Befüllung des Reifens mit Luft oder "Reifen-Gas"
Eine Glaubensfrage?
Luftfüllung
kennt jeder, nur dass sie an manchen Tankstellen heute bereits Geld kostet …
Reifen-Gasfüllung
Hier wird auf Stickstoff gesetzt; schön aber damit kann der normale Schrauber nichts anfangen.
Einfachsterklärung
Dieses Gas hat aufgrund seiner Eigenschaften die Fähigkeiten, das im „Langzeitbereich“ der Reifen kaum Druck verliert und sich außerdem der „Luftfederungskomfort im Reifen“ verbessern soll.
Und das macht sich auf unserem „LT-Lastesel“ bemerkbar? Da sollte man drüber nachdenken….
Trotzdem diese Hinweise
-weil OFTMALS bei der Befüllung der Reifen mit GAS Unkenntnis besteht, bezahlen „Unwissende“ oft überhöhte Preise; also vorher Preisvergleiche machen.
-man kann die Reifengasfüllung mit „normaler Luft“ ergänzen, verliert aber dabei „anteilig“ den zuvor angezeigten Komfort
-reifengasbefüllte Reifen haben eine „GRÜNE Staubschutzkappe“ auf dem Ventil aufgeschraubt!!
DOT- Nummer/ Produktionsdatum / Reifenneukauf
Zum Reifenpreis kann hier nichts gesagt werden.
Für die Montage mit „Auswuchten“ sollte man 10 € , für die Entsorgung des Altreifens ca. 2 € berücksichtigen.
Load Index (LI) / Tragfähigkeitskennziffer / Traglastindex
ist die Kennzahl für die Belastbarkeit des Reifens und sehr wichtig.
Die Bezeichnung nach „Deckenanzahl, z. B. — 8PR — ist zwischenzeitlich veraltet. Sie ist lediglich noch bei Diagonalreifen noch von Bedeutung; aber der LT wird nur noch mit „RADIAL“ ausgestattet/gefahren
Ist z. B. die max. Vorderachslast mit 1500 kg festgelegt worden, müssen die beiden Reifen zusammen mindestens diese Last tragen können. Dabei sind letztlich die Herstellerangaben (VAG)ausschlaggebend.
Jeder LI-Wert wird in einer genormten Tabelle dargestellt; es ist eine bestimmte Belastbarkeit des Reifens bei einem vorgegebenen Luftdruck.
Beispiel 104 = 900 kg. Dieser Reifen, (x 2), läßt also ein Gesamt-Achs-Gewicht für 1800 kg zu.
Die montierten Reifen müssen mindestens dem in dem Fahrzeugpapieren angegebenen LI entsprechen; höhere Werte des LI sind zulässig.
Zusatzangabe „Reinforced“, ist die frühere Bezeichnung an Reifen mit besonders hoher Tragfähigkeit, aber total veraltet. Ausschlaggebend ist aber auch hier die (entsprechend hohe) LI-Kennziffer.
Loadindex
Lastindex(LI) | Tragfähigkeit in kg |
---|---|
102 | 850 |
103 | 875 |
104 | 900 |
105 | 925 |
106 | 950 |
107 | 975 |
108 | 1000 |
109 | 1030 |
110 | 1060 |
112 | 1120 |
Der Lastindex des montierten Reifens darf größer sein als die entsprechende Eintragung in den Fahrzeugpapieren.
Information für LT-Fahrer die nach/in USA fahren
Die übliche Reifengröße vom LT1 ist in USA nicht verfügbar.
Es gibt dort haufenweise diese Reifengröße aber nur für Pkw, d. h. , mit unzureichendem LASTINDEX, d. h., mit lediglich „4PR“, während der LT1 mindestens 6PR(Ausnahme) besser 8 PR haben MUSS.
Diesen Lastindex kann man lediglich mit 16-Zoll-Felgen und den dazu passenden Reifen erreichen und dort ohne Schwierigkeiten bekommen
Reifenbreite
Sie wird in Millimetern angegeben (z.B. 195 mm oder 205 mm ….).
Außerdem ist sie abhängig von der Breite der Felge, auf welcher der Reifen montiert ist.
Höhen-Breiten-Verhältnis
z. B. /Serie ……/ 70
Hier geht es um das Verhältnis von Höhe zu Breite des Reifenquerschnittes in Prozent. Der Standardwert ist historisch bedingt 80 bzw. 82 und wird dann nicht extra erwähnt. Nur bei Abweichungen wird er explizit angegeben.
Reifenbauart
Tubeless ("Schlauchlos"–Reifen)
sind üblicherweise „Schlauchlos“ -Typen. Das ist STANDARD.
Das Einziehen eines Schlauches ist nicht nur überflüssig, es ist - von wenige Ausnahmen abgesehen - nicht zulässig.
Bei einer Reifenpanne mit Luftverlust, darf das allenfalls als zeitweiliger Notbehelf gelten.
Felgendurchmesser
Er wird diagonal von Felgenrand zu Felgenrand ermittelt, das Maß wird meist in Zoll ( “ ) angegeben. Die gängigsten Maße reichen von 10 „ bis 20 “.
Felgenlöcher
normal sind es 5
Lochdurchmesser und Felgengößenangaben
Geschwindigkeitssymbol (GSY, auch "Speedindex")
dieser Kennbuchstabe, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Reifens angibt, ist wesentlich für folgende Geschwindigkeitskategorien und dort zugeordnet und für den LT1 ohne Bedeutung
Geschwindigkeitsindex | zulässige Höchstgeschwindigkeit in km/h |
M | 130 |
N | 140 |
P | 150 |
Q | 160 |
Laufrichtungsbindung
Sie sind vorwiegend an Reifen mit besonderer Profilgestaltung auf der Reifenflanke mit Bezeichnungen wie „Rotation“, „Drehrichtung“, „Direction“, in Kombination mit einem „Laufrichtungspfeil“ vom Hersteller eingeprägt. Bei der Reifenmontage ist diese vorgegebene Lauf- oder Drehrichtung zu beachten.
Laufrichtung
Die Laufrichtung MUSS richtig sein, sonst „verfehlt“ der Reifen total seinen gewünschten Einsatzbereich.
Sie ist besonders noch bei den „WINTERREIFEN“ üblich.
Versicherungstechnisch steht man so da, als ob man gar kein M+S-Reifen montiert war!
Winterreifen
Sie sind hier in Deutschland nicht Pflicht. ABER,
kommt es zu einem Unfall, hat man „grob fahrlässig“ gehandelt, und die Versicherungen zahlen NICHTS!!
Das gilt für ALLE Autofahrer, die sich gerade in einem Bereich aufhalten, wo gerade „kältewidrige Situationen (Schnee, -matsch, Eis, „MischMasch“) gibt.
Winterreifen sind mit „M+S“ und/oder der „Schneeflocke (WICHTIG) “ gekennzeichnet.
Das verlangt der Gesetzgeber.
Wer in einen winterlichen Straßenbereich „einfährt“, braucht sie.
Hinweis:
Ab 2017 müssen Winterreifen mit dem sogenannten „Alpine“-Symbol(Bergpictogramm mitSchneeflocke) versehen sein.
Trägt der M+S-Reifen ein Herstellungsdatum bis 2017, wird dieser bis zum 30.September 2024 als Winterreifen anerkannt. Ganzjahresreifen werden wie Winterreifen behandelt. Reifen, die kein M+S(Fertigung bis Ende 2017) oder „Alpine“-Symbol tragen, gelten NICHT als GANZJAHRESREIFEN!
Bußgeld
-60 €
-angeordnet durch Fahrzeughalter 75 €
-Behinderung anderer 80 €
Sonderregelungen in Östereich/Schweiz
Ist „Winterausrüstung“ (lt. Beschilderung) vorgeschrieben, dann erfordert dies Reifen mit M+S-Symbol und „Schneeflocke“.
Insbesondere in Österreich wird darüber hinaus eine Profiltiefe von mindestens 4 mm gefordert - mit weniger Profil gelten derartige Exemplare schlichtweg als Sommerreifen.
Besondere Beachtung sollte man der SCHNEEKETTENPFLICHT für Pässen und besonders gezeichneten Straßen widmen.
Sonderregelungen in Italien/Östereich
Italien hat ein Fahrverbot für „Q“-Winterreifen ein: Strafen bis zu 1.682 Euro und Sicherstellung des Fahrzeugs drohen.
“Grundsätzlich hat das Verbot mit dem so genannten ‘Geschwindigkeitsindex’ zu tun, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Reifens angibt. Diese Geschwindigkeit kann unter der Bauartgeschwindigkeit des Fahrzeuges liegen.
In Österreich ist das für Winterreifen zulässig, wenn ein Aufkleber im Fahrzeug den Lenker darauf hinweist”.
In Italien dürfen derartige Reifen von 15. Mai bis 14. Oktober hingegen nicht verwendet werden – sowohl von italienischen als auch von ausländischen Autofahrern.
Zusätzlich ist die Verwendung von Winterreifen mit einem Geschwindigkeitsindex “Q” (160 km/h) oder niedriger generell verboten. Das gilt auch für Wohnmobile, die üblicherweise eine geringere Bauartgeschwindigkeit als 160 km/h haben.
Runderneuerte Reifen (Sommer-/Winter-/Ganzjahresreifen)
Sie tragen als Kennzeichnung „runderneuert“, „retread“ oder „retreaded“.
Das Datum der Runderneuerung wird in gleicher Weise wie das Herstellungsdatum von Neureifen angegeben. Auch die geforderten Reifeninformationen müssen hier zu finden sein.
Seit Jahrzehnten steht fest, dass „Runderneuerte“ nicht schlechter als „Neue“ sind. Um es anders zu sagen, einem „z. B. generalüberholten Anlasser oder der Lichtmaschine“ traue ich doch auch, oder …?
Eigene Überlegung/Entscheidung ist auch hier gefordert.
Reifenalter: nach 6 Jahren austauschen?
Eine "Wechsel- Pflicht“ nach "X" Jahren gibt es nicht
Ab 6 Jahren wird dem Fahrer/Eigentümer von den Herstellern nur „nahe gelegt“, die Reifen zu wechseln.
Die STVZO gibt gegen alte, aber physisch einwandfreie, Reifen … nichts her!
Die einzige Vorschrift mit einer expliziten Altersangabe, bezieht sich auf Anhängerreifen in Verbindung mit Tempo 100.
Referenz
für Gespanne/Kombinationen PKW mit Anhänger und andere mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5t mit Anhänger, die nach §18 Absatz 5 Nr. 3 StVO eine 100 km/h-Zulassung besitzen, schreibt der Gesetzgeber bindend vor, dass die Reifen auf dem Anhänger nicht älter als 6 Jahre sein dürfen.
Gerichtsurteil
Urteil des Amtsgerichts Hannover „Reifenplatzer“(v. 2.07.97521 C 6723/96), die die Prüfungspflicht des Reifenfachhandels bezüglich des Reifenalters vor Auslieferung der Reifen (eine den technischen Vorschriften entsprechende Reifeneinlagerung vorausgesetzt)unterstreicht.
Das war es.
TÜV, mit "älteren" Reifen, die nicht rissig sind, geht!
weil es keine rechtliche Referenz bisher dazu gibt.
Aber
eine Versicherung … KANN zwar ziemlich wenig gegen einen solche Einstellung anstellen, aber/und im Falle eines Unfalls Probleme machen, nach dem Motto:
… wäre der Bumms mit neuen Socken vermeidbar gewesen?
—gerald 06:52, 18 May 2019 UTC
zurück zu : Start , Reparaturtips